Grabbauten in Niedergermanien

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Tote brauchen Zuwendung

Die Welt der Lebenden und das Reich der Toten waren strikt voneinander zu trennen. Sowohl religiöse Vorstellungen als auch sakralrechtliche Bestimmungen verlangten dies. Nach griechisch-römischer Tradition stellte man sich das Jenseits als ein eher tristes Schattendasein vor, abgesehen von wenigen Glücklichen, denen der Eingang ins Elysium vergönnt war. Die Geister der Toten (manes) galt es durch regelmäßige familiäre Totenfeiern an verschiedenen Feiertagen und auch dadurch zu besänftigen, dass möglichst viele Lebende möglichst oft der Verstorbenen gedachten. Dazu trug auch das beiläufige, in der antike aber meist laute Lesen der Grabinschrift bei, indem der Name des Toten ausgesprochen wurde. Je näher das Grab an einer stark frequentierten Straße lag und je größer der die Inschrift „präsentierende“ Grabbau war, desto eher ließ sich die beabsichtigte Aufmerksamkeit erzielen. Auf diese Weise entstanden ab dem 1. Jahrhundert v. Chr. zuerst in Italien und bald auch in den Provinzen ausgedehnte „Gräberstraßen“ entlang der Ausfallstraßen der Städte. Vernachlässigte man das Gedenken – so die antike Vorstellung – könnten die Totengeister wiederkehren, um sich an den Lebenden zu rächen. Je nach Art der Jenseitsvorstellung wurde das Grab zugleich als neues Heim des Toten (domus aeterna) aufgefasst. Verbindlich war jedenfalls die Wahrung der Totenruhe. Das Grab galt daher als sakraler Ort (locus religiosus) und war als solcher durch das Sakralrecht (ius pontificale) geschützt.


Im Tode letztlich gleich – eingeebnete Pracht

All dies setzt voraus, dass jedes Grab als monumentum sepulcri überirdisch eindeutig erkennbar war. Der Begriff „Monument“ erstreckte sich ursprünglich auf jede Form der Kennzeichnung, nicht nur auf die im engeren Sinne „monumentale“. Das galt selbst für die Bestattungsplätze der Ärmsten wie eine in etwas holperigem Latein abgefasste Ritzinschrift auf einem als Grabstein benutzten Ziegel in Carnuntum (Pannonien) bezeugt: litera nula doccet nomen causanque – „wer und warum er/sie (hier) im Grabe liegt, bezeugt kein einziger Buchstabe“.
Unter den annähernd zwanzigtausend römischen Gräbern, die im Bereich der Provinz Germania inferior bis heute ausgegraben wurden, weiß man nur von ganz wenigen, wie sie einst über der Erde aussahen. Bis heute gibt es hier kein einziges Beispiel dafür, dass Architekturteile eines aufgehenden Grabbaus einem ausgegrabenen Körper- oder Brandgrab sicher zugewiesen werden könnten. Auch in den Nachbarprovinzen ist dies nur sehr selten der Fall. Hervorgehoben sei an dieser Stelle die jüngst ergrabene Gutshofnekropole von Duppach im Saarland, Provinz Gallia Belgica. Abtragung und Abtransport wiederverwendbaren Baumaterials, spätere Geländenutzung als Acker, Erosion und andere Faktoren haben hier wie andernorts die schlechte Überlieferung verschuldet. Bei dicht über einen längeren Zeitraum hinweg belegten Gräberfeldern lässt sich das einstige Vorhandensein einer Markierung meist indirekt dadurch nachvollziehen, dass Überschneidungen der Grabgruben kaum vorkommen. Es gibt aber auch Gegenbeispiele: im Gräberfeld an der Jakobstraße in Köln wurden ältere Gräber wiederholt von jüngeren überlagert, offensichtlich sogar schon nach wenigen Jahrzehnten (Friedhoff 1991, 38).
Die einfachste und sicher häufigste Markierung bestand in einem Hügelchen aus Erdaushub, gegebenenfalls mit Scheiterhaufenschutt vermischt. Eine Stele (cippus) aus Stein oder – öfter – aus Holz dürfte in der Regel wenigstens den Namen des Toten vermerkt haben. Pfostenstandspuren, die wahrscheinlich von solch einfachen Holzmarkierungen stammen, beobachtete man beispielsweise im Gräberfeld des Kleinkastells Neuss-Reckberg (Kaiser 1991).


Steinreich – „elitäre“ Selbstdarstellung nach dem Tod

Im engeren Sinne versteht man unter einem Grabbau ein mehr oder weniger aufwändiges und repräsentatives Grabmal in Steinbautechnik, wobei bearbeitete und skulptierte Architekturelemente verwendet wurden, im weiteren Sinne auch Einfriedungen von Gräbergruppen. Grabbauten kennzeichnen in der Regel Familienfriedhöfe, die sich manchmal um ein herausgehobenes „Gründergrab“ gruppierten. Zentraler Bestandteil eines Grabbaus ist die Grabinschrift (titulus).
Aus den Machtkämpfen der späten Republik erwuchs in der führenden Oligarchie Roms der Wunsch nach dauerhafter Zurschaustellung der Lebensleistung bzw. des Status der eigenen Person oder Familie. Dies ging über die moralischen Verpflichtungen der Ahnenpflege und des Totenkultes (pietas) weit hinaus. In der Folge wurden nach dem Vorbild hellenistischer Grabtempel Grabmäler von zunehmender Monumentalität und Variantenvielfalt entwickelt. Entlang vieler Gräberstraßen der Städte Italiens entbrannte geradezu ein sozialer Wettkampf um die größte Grabpracht.
Von vereinzelten regulativen Eingriffen abgesehen, gab es keine „Friedhofsordnungen“, die die prunkvolle Entfaltung der Grabarchitektur eingeschränkt hätte. Prinzipiell bestimmten nur Geldbeutel, Geschmack und die Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke die Grenzen des Wünschenswerten. Die Freizügigkeit beim Grabbau galt für alle Bevölkerungsteile. Bald bemächtigten sich auch „Neureiche“, insbesondere vermögende Freigelassene, dieser Repräsentationsform. Als überzogen empfundene Selbstdarstellung (ostentatio) durch die Größe eines Grabmals oder Grabgrundstücks zog vielleicht Spott nach sich – erinnert sei nur an Petronius´ cena Trimalchionis oder an die Satiren des Horaz (1, 8, 10 f.) –, aber keine behördlichen Repressalien. Daher sind Rückschlüsse von der Größe eines Grabbaus auf den sozialen Status des Verstorbenen nur bedingt möglich (Eck 2001). Es kam nämlich auch vor, dass herausragende Persönlichkeit, wie z. B. der zweimalige Konsul Sextus Iulius Frontinus, aus weltanschaulichen oder philosophischen Einsichten auf üppige Grabmale verzichteten (Plinius ep. 9, 19, 1). Im Gegensatz dazu hat es seit den XII-Tafeln nicht an gesetzgeberischen Versuchen gefehlt, die Prunkentfaltung bei Leichenzügen (pompa funebris) und Begräbnisschauspielen (ludi) einzudämmen (Engels 1998). Gerade hierin bestand nämlich die traditionell römische Art der pompösen Totenehrung. Andere Gesetze sollten verhindern, dass allzu viele Wertgegenstände als Beigaben in Gräbern „verschwanden“ und somit dem „Volksvermögen“ entzogen wurden.


Mit einem Stein zum Monument – archäologische Methoden

Aus Niedergermanien kennen wir keinen vollständig erhaltenen Grabbau. Gerade in dieser steinarmen Region hat man Bausteine jeder Art für unterschiedliche Zwecke wiederverwendet und dafür teilweise umgearbeitet (sog. „Spolien“). Insbesondere während des 3. und 4. Jahrhunderts wurden Grabbauten systematisch abgebrochen, um Baumaterial für die teilweise eilig errichteten Festungsmauern jener Zeit zu gewinnen. Im Regelfall bezeugt nicht mehr als ein einziges, zufällig überliefertes Architekturteil das ganze ehemalige Monument, selten mehrere wie im Falle des Poblicius-Grabmals (s. u.). Außerhalb ihres ursprünglichen Kontextes aufgefunden, bleibt je nach Ausschnitt und Größe die Zuweisung eines Fragments zu einem Grabbau oder einem anderen Bauwerk, z. B. einem Tempel, im Einzelfall durchaus unsicher.
Bildliche Darstellungen aus der klassischen Mythologie lassen sich mit größerer Zuversicht der Grabarchitektur zuweisen. Die Auswahl der Motive erfolgte kaum zufällig. Grundsätzlich geht es um den Kampf gegen den Tod oder dämonisch-böse Mächte, so z. B. bei der Niederringung einer Amazone durch einen Griechen auf einem Reliefblock aus Bonn oder der Befreiung Andromedas, dargestellt auf einem Architekturbruchstück aus Euskirchen-Rheder. Die Flucht von Aeneas, Anchises und Ascanius aus dem brennenden Troja fügt sich in diesen Themenkreis (Nölke 1976). Diesen Gründungsmythos Roms verkörpert eine Statuengruppe aus Köln, die vermutlich als Akroterfigur auf einem Grabmal stand.

Andere Reliefs bzw. plastische Grabfiguren drücken die Sehnsucht nach dem Elysium und jenseitiger Lebensfreude aus. Hierzu gehört ein Reliefblock aus Bonn mit dionysischer Szene sowie die Kölner Figurenpaarung des Ganymed mit dem Adler Jupiters. Der Jüngling Ganymed war der Sage nach vom höchsten Gott entführt worden und erlangte auf diese Weise Unsterblichkeit.

Großer Beliebtheit erfreuten sich Löwenfiguren, die man als „Grabwächter“ auf Sockeln, Umfriedungsmauern, Konsolen oder Giebeln aufstellte. Meistens wird die Raubkatze über einem von ihr gerissenen Beutetier dargestellt – wohl als Symbol für den das Leben dahinraffenden Tod. Das Beispiel aus Köln zeigt einen Löwen mit erlegtem Eber, am Xantener Skulpturbruchstück erkennt man noch die den Widderkopf fassenden Löwentatzen. Umgekehrt wird Herkules als Sieger über den Nemeischen Löwen auch in der Grabkunst verehrt. Diverse phantastische Bewohner des Meeres und Flussgötter – ein Bonner Kalksteinakroter stellt möglicherweise Rhenus, den Gott des Rheins, dar – versinnbildlichen Naturgewalt und unwiederbringlichen Untergang ebenso wie die Lebensfülle im Wasser. Diese Thematik im Bereich des Niederrheins anzutreffen überrascht nicht.

Vielleicht ist es im Falle eines Kölner Reliefblocks mit Darstellung des verwundeten Aeneas sogar erlaubt, auf den einstigen Auftraggeber (Arzt?) zu schließen (Neu 1989, 262)? Unspezifische Standardthemen sind dagegen das Totenmahl, das ab dem späten 1. Jahrhundert immer öfter zum Familienmahl zu Ehren des Verstorbenen erweitert wurde, und die Jagd.

Am ursprünglichen Standort eines Grabbaus stößt man manchmal noch auf Teile vollplastischer Skulpturen, wie z. B. Akroter-Figuren, Pinienzapfen oder Statuenreste. Da sich solcher Architekturschmuck als sekundäres Baumaterial weniger eignete, wurde er bei der Demontage des Bauwerks oft liegengelassen. In situ darf man bestenfalls noch auf dessen Fundament bzw. auf die oft metertiefe Fundamentstickung hoffen. Angesichts derart fragmentarischer Überlieferung steht der Archäologe vor der Herausforderung, anhand von Einzelstücken ein regelrechtes „Phantombild“ des einstigen Bautyps zu entwerfen. Nicht selten stellt dies ein aussichtsloses Unterfangen dar. So lässt sich beispielsweise aus den rund 50 Einzelbruchstücken aus Bonn und Umgebung nicht ein Grabbau zuverlässig rekonstruieren (Bauchhenß 1979).
Über das Spektrum der Architekturformen können Vergleiche mit vollständiger erhaltenen, meist mediterranen Grabmälern Orientierung verschaffen. Stoß- und Setzkanten, Hebe- und Verankerungslöcher sowie Reliefreste können wertvolle Hinweise für die Rekonstruktion des Monuments liefern (Neu 1989). Noch problematischer gestaltet sich die Datierung solcher Einzelstücke. In wenigen Fällen stellen Inschriften chronologische Anhaltspunkte bereit. Meist aber ist man auf eine kunstgeschichtlich-stilistische Einordnung geläufiger Verzierungselemente angewiesen, wobei sich nicht selten erhebliche Interpretationsspielräume öffnen. Über den weiträumigen Vergleich mit inschriftlich oder historisch datierten Denkmälern hat man z. B. für Ranken-Reliefs oder Kompositionsprinzipien von Reliefzier am Baukörper gewisse Datierungskriterien entwickelt (Eck/v. Hesberg 2003). Auch „modische“ Frisuren der Abbildungen Verstorbener bieten grobe Anhaltspunkte (Precht 1975, 61).

Neben diese auf der Kenntnis antiker Architekturordnung und Kunstkritik basierenden Klassifizierungsmethoden der klassischen Archäologie treten die Erkenntnisse der Feldforschung: Grundproportionen der Grabbauten aufgrund ihrer Fundamente, Charakter und Anzahl der einem Grabbau zugehörigen Gräber, sich daraus ergebende Bestattungssitten und Belegungsdauer des Platzes, Größe des Grabgrundstücks, dessen landschaftliche Einbettung u. a. mehr. Beide Methodenstränge lassen sich wegen der Erhaltungsbedingungen jedoch nicht immer miteinander verknüpfen.


Die älteste Gräberstraße im Rheinland

Die Vorbilder mediterraner Grabarchitektur kamen vor allem aus Oberitalien und Südgallien an den Rhein, den hauptsächlichen Rekrutierungsgebieten der hier stationierten Legionen während der frühen Kaiserzeit. Da die Landschaften am Niederrhein nur wenige Steinvorkommen aufweisen, musste dieser Baustoff kostspielig importiert werden. Außerordentlich beliebt war der feine Kalkstein aus Lothringen, der sich für Skulpturen besonders gut eignete. Umso mehr müssen daher auch Monumente in Holz-Erde-Technik berücksichtigt werden, die man unter günstigeren Voraussetzungen vielleicht in Stein ausgeführt hätte. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist die Gräberstraße der augusteischen Militär- und Versorgungsbasis Haltern an der Lippe (6 v. Chr. – 9 n. Chr., Berke 1991).

Entlang der Hauptstraße nach Westen fanden sich mehrere Kreisgräben von 4-14 m Durchmesser, deren Innenseiten von Postenstellungen begleitet wurden. Diese Befunde lassen sich als veritable tumuli italischen Typs (s. u.) rekonstruieren, nur dass sie von einer polygonalen Holzkonstruktion anstelle einer steinernen Tambour-Mauer eingefasst waren. Statt einer Umfassungsmauer umgaben sie Gräbchen, die mit ihren Unterbrechungen für Zugänge am ehesten als Abgrenzung des Grabgrundstücks zu verstehen sind. Sie dienten also nicht bloß der Drainage. Indizien deuten darauf hin, dass die hier Bestatteten tatsächlich aus Italien stammten: neben der Wahl von Brandschüttungs- oder Urnengräbern als Form der zentralen Bestattungen ließ sich auch der Ritus nachweisen, die Toten auf einer Kline gebettet zu verbrennen. Die Klinen waren mit qualitätvollen Beinschnitzereien verziert, von denen nur Bruchstücke der Einwirkung durch das Scheiterhaufenfeuer entgangen sind. Die Analyse der Personennamen von Graffiti aus Haltern weist ebenfalls auf Italiker hin.

Zwischen den runden tumuli standen auch rechteckige Grabbauten, die sich auf vier oder mehr Pfosten stützten. Ihre Rekonstruktion als Grabtempelchen, -kapellen (aediculae) oder Mausoleen bleibt offen. Haltern verfügte also über eine klassische Gräberstraße wie sie für urbane Zentren des Mediterraneums charakteristisch war, nur eben aus Holz errichtet. Vor den Toren reiner Militärlager fanden sich normalerweise keine individuellen Grabbauten, sondern bescheidenere, durch Stelen gekennzeichnete Gräber. Längst geht die Forschung davon aus, dass das Halterner Hauptlager einmal die Keimzelle einer Stadt hätte bilden sollen. Die Grabbauten von Haltern sind bis heute die ältesten sicher datierbaren im Bereich des Niederrheins.


Typen niedergermanischer Grabbauten

Die in Niedergermanien bezeugten Architekturformen von Grabbauten und –anlagen lassen sich in sechs Gruppen einteilen, deren Entwicklung, Verbreitung und Wechselwirkung mit „einheimischen“ Grabformen im Folgenden besprochen werden soll.

1. Tumuli

nennt man Rundgräber, die von einer tambourartigen Ringmauer eingefasst werden. Dieses architektonische Element unterscheidet sie von anderen Grabhügeln (Schwarz 2002). Den kegelförmig aufgeschütteten und bewachsenen Erdhügel bekrönte man mit steinernen Pinienzapfen oder vollplastischen Figuren. Diese altehrwürdige Grabform geht auf etruskische und uritalische Vorbilder zurück. Der Dichter Vergil betont, dass die trojanischen Vorfahren Roms in tumuli bestattet worden seien. In Italien war diese Grabform daher prinzipiell adligen Familien vorbehalten (Schwarz 2001). Diese Tradition wurde während der Kaiserzeit zwar durchbrochen, doch blieb ein exklusiver sozialer Anspruch mit dem Rundgrab verbunden. Die Grabmäler von Augustus und Hadrian („Engelsburg“) in Rom stellen die größten und bekanntesten Vertreter des Typs dar.

Die wenigen Beispiele aus dem Rheinland bestätigen diese Tendenz. Sie stammen aus den urbanen Zentren und sind – soweit datierbar – im 1. Jahrhundert errichtet worden. Verdächtig ist beispielsweise ein Kalksteinrelief aus Neuss, das ein Bukranion, den Schädel eines Opferrindes, zeigt. Wenn es nicht zu einem Tempelfries gehörte, dürfte es nach Vorbildern aus Italien, wie z. B. dem Grabmal der Caecilia Metella in Rom, am ehesten als Bestandteil eines Abschlussfrieses oder einer zinnenartigen Bekrönung eines tumulus zu deuten sein (Eck/v. Hesberg 2003, 179). Aus Köln liegen einzelne steinerne Pinienzapfen vor, deren Größe und Sockelung darauf hindeuten, dass sie einst einen tumulus bekrönten.


Sklaven als Vorreiter? – Ein tumulus in Köln

Es überrascht nicht, dass die ältesten Belege monumentaler Grabarchitektur aus Köln stammen. Als ungewöhnlich nehmen sich aber sowohl die Form als auch die in der Grabinschrift genannte Person des derzeit ältesten steinernen Grabbaus am Niederrhein aus. Die Rede ist von über einem Dutzend Architekturblöcken aus Kalkstein, die sehr wahrscheinlich zu einem einzigen Grabbau gehörten. Sie kamen 1980/81 als Teil eines „Massenfundes“ von insgesamt 75 Architekturteilen zutage, die in einem spätrömischen Turm- (?) Fundament auf der damaligen Kölner Rheininsel verbaut waren.

Nach H. v. Hesberg vereinigte dieses einst ca. 10 m hohe Grabmal als architektonischer „Zwitter“ Elemente eines tumulus und eines Mausoleums vom Baldachin-Typ (s. u.). Elemente eines tumulus sind der Tambour mit Inschrift und der zu ergänzende, vielleicht als Steindach ausgeführte Erdkegel, während der quadratische Sockel und die Pilaster der Mausoleumsform entliehen sind. Die Suche nach Vorbildern führt zum Mainzer Ehrenmal für Drusus d. Ae., dem bislang ältesten bekannten Grabmal am Rhein überhaupt (s. Grabbauten in Obergermanien), sowie zum Siegesdenkmal des Augustus von La Turbie bei Nizza. In beiden Fällen besteht ein Zusammenhang mit den Feldzügen des Augustus in den Alpen und in Germanien.

Das Sockelrelief mit Reiterkampfdarstellung ergänzt den militärischen Triumphcharakter. Dennoch lag hier laut Inschrift aber kein hochrangiger Offizier begraben, sondern ein dispensator:

I[- ca. 6 - divi Au]gusti / [et Ti(berii) Caesaris disp]ensatori / [- ca. 14 -]is.

Wenn die Ergänzung der Fehlstellen durch W. Eck richtig ist, hatte dieser kaiserliche Sklave Augustus und Tiberius gedient, woraus sich eine Datierung in die Jahre um 20 n. Chr. ergäbe (Eck/v. Hesberg 2003, 194). Trotz Sklavenstatus erlangten dispensatores im frühen Prinzipat oft großen Einfluss, da sie dem Kaiser persönlich verbunden waren und dessen Privatvermögen verwalteten. Dabei gelangten sie – auf welchen Wegen auch immer – oft auch zu privatem Reichtum. Dieses Beispiel offenbart wiederum, dass Größe und Pracht eines Grabbaus nur bedingt etwas über den rechtlich-sozialen Status des Bestatteten aussagen können. In erster Linie lassen sich nur Rückschlüsse auf das wirtschaftliche Vermögen der Auftraggeber ziehen.
Anhand von Inschriftenresten können übrigens noch zwei weitere mächtige Grabmale kaiserlicher Bediensteter der frühen Kaiserzeit erschlossen werden: allein die Grabinschrift des Mausoleums (?) des Vedianus, eines Freigelassenen des Kaisers Tiberius und der Livia, lässt sich auf mindestens 3-4 m Länge rekonstruieren. Vergleichbare Dimensionen zeigt der Inschriftenblock eines [Ele]uthero an, der vermutlich Freigelassener des Kaisers Claudius war (Galsterer 1975 Nr. 192; Eck/v. Hesberg 2003, 195 f.).

Diese fast anmaßend wirkende Repräsentation vermögender Sklaven und Freigelassener ist für die frühe Kaiserzeit typisch, als die Verwaltungshierarchien noch nicht fest etabliert waren. Mit der Wahl der „Hybridarchitektur“ wurde der „aristokratische“ Grabmaltyp des tumulus zwar zitiert, aber nicht usurpiert. Soweit sich beim aktuellen Quellenbestand überhaupt urteilen lässt, scheint diese spezifische Grabbaukombination keine Nachahmer gefunden zu haben; sie blieb eine architektonische Episode wie möglicherweise das Wirken kaiserlichen Privatpersonals in Köln, das vielleicht im Kontext mit frühkaiserzeitlichem Metallbergbau jenseits des Rheins zu sehen ist.

Grabhügel – einheimische Imitationen mediterraner tumuli?

Die Bestattung einzelner oder mehrerer Verstorbener unter Grabhügeln kannte man auch in Niedergermanien. Wegen der schlechten Oberflächenerhaltung in den Landschaften am Niederrhein sind die meisten Hügel allerdings restlos eingeebnet. Viele Einzelgräber im nordöstlichen Niedergermanien waren von großzügigen rechteckigen oder runden Einfassungsgräben umgebenen. Über wie vielen davon waren einst Hügel aufgeschüttet? Das lässt sich kaum mehr abschätzen.

Die grundlegende Frage, ob sich hinter dieser zunächst einfachsten Art des Grabbaus eventuell vorrömische Traditionen verbergen oder inwieweit römerzeitliche Grabhügel durch tumuli (neu) inspiriert wurden, kann ebenfalls nicht pauschal beantwortet werden. Hierbei kommt es auch auf eine vergleichende Betrachtung der Bestattungs- und Beigabensitten an. Die besser erhaltenen und daher sicher als solche erkennbaren Grabhügel zwischen Rhein und Maas westlich und nördlich von Köln sind leider fast alle schon im 19. Jahrhundert ausgegraben oder bereits vorher geplündert worden (Wigg 1993, 218-220). In einigen Fällen sind jedoch reiche Beigaben des 2.-3. Jahrhunderts überliefert. Mit „einheimischen“ Sitten lässt sich dies nicht unbedingt in Verbindung bringen – eher im Gegenteil: bei Krefeld beispielsweise zeigen anhand mitverbrannter Fibeln tendenziell als „einheimisch-germanisch“ einzustufende frührömische (d. h. vor dem Bataveraufstand 69/70 n. Chr.) Gräber eher eine Tendenz zur Beigabenarmut bis Beigabenlosigkeit (Reichmann 1998, 345). Es ist folglich nicht auszuschließen, dass die Grabhügel hier eher auf Einflüsse oder Einwanderer aus Nordgallien zurückgehen. Ein bereits 1887 zerstörter Grabhügel bei Rimburg (Kr. Aachen) soll noch 15 m hoch gewesen sein. Grabhügel solchen Ausmaßes gibt es im westlich angrenzenden Gebiet der Tungrer um Tongeren (Massart 1994).

Von römischen Nachbestattungen in einem hallstattzeitlichen Grabhügel bei Köln-Worringen abgesehen, ist kein publiziertes Ensemble aus einem Grabhügel zwingend in die Zeit vor 100 n. Chr. zu datieren. Auch dieser Hiatus spricht eher gegen eine autochthone Tradition.
Ähnliches lässt sich über einen zweiten Verbreitungsschwerpunkt von Grabhügeln im südlichen Niedergermanien (südlich von Köln) aussagen, der offenkundig am Rand der Einflusszone der treverischen Grabhügel liegt (Wigg 1998). Anders als in der Gallia Belgica oder auch im nördlichen Obergermanien sind echte tumulus-Adaptionen mit Ringmauer und/oder Grabkammer mit Zugangsweg (dromos) bisher nicht bekannt. Trotz der generellen „Steinarmut“ dürfte dieses Fundbild nicht ganz zufällig sein, da z. B. Weihedenkmäler auch aus dieser Region in einiger Zahl vorliegen. Außerdem sind tumulus-Blöcke anhand ihrer charakteristischen Rundung relativ leicht zu identifizieren.


2. Mausoleum

Als Mausoleum bezeichnet man einen zweigeschossigen Grabtempel nach dem Vorbild des Grabmals von König Mausolos von Karien in Halikarnassos, Kleinasien (350 v. Chr.). Es zählte zu den Sieben Weltwundern der Antike.

Über einem geschlossenen, podestartigen Sockelgeschoss rechteckiger oder quadratischer Grundform erhebt sich ein auf Säulen gestütztes, ganz oder teilweise offenes Obergeschoss. Dieses bietet Raum für die Aufstellung lebensgroßer Statuen der Verstorbenen, denn Mausoleen sind in der Regel Familiengrabmäler. Der Sockel trägt die Grabinschrift und meist nur rahmenden Reliefschmuck in Gestalt floraler Motive oder mythologischer Szenen. Die Dachform bildet eine geschweifte Pyramide mit Blattschuppen oder ein Giebel mit Typmpanon. Der tempelartige Aufbau konnte als Prostylos (cella mit Säulenfront), Nische (s. u.) oder Baldachin variieren. Der elegante Baldachin-Typ mit offenem Rundtempel ist am Niederrhein bisher nicht nachweisbar. Ein für diesen Denkmaltyp reklamierter Architravblock von der Bislicher Insel bei Xanten muss nicht zwingend Bestandteil eines Grabmals gewesen sein (Andrikopoulou-Strack 1986, 164 f.).

Im Rheinland ist das Kölner Prostylos-Mausoleum des L(ucius) Poblicius, eines Veterans der legio V Alauda das prominenteste Grabmal überhaupt. Es stand einst ca. 1 km vor dem Südtor des Oppidum Ubiorum, wie Köln damals hieß.
Seine faktisch vollständige Erhaltung verdanken wir offenbar dem Rhein oder einem nahen Bach, dessen Fluten das Denkmal irgendwann im 2.-3. Jahrhundert wohl bei einem Hochwasser unterspült, es zum Einsturz gebracht und hernach mit Sedimenten bedeckt haben. Bei verschiedenen Gelegenheiten wurden rund 130 Architekturteile in Versturzlage geborgen, die diesem Mausoleum sicher oder wahrscheinlich zuzuweisen sind. Sie betragen zwar kaum ein Zehntel seiner ursprünglichen Bausubstanz, doch ist kein anderer Grabbau zuverlässiger rekonstruierbar. Die Hauptmasse dürfte aber noch im Boden schlummern, durch die moderne Bebauung einstweilen unzugänglich. Seine einstige Gesamthöhe wird auf 50 römische Fuß geschätzt, also auf über 16 m. Farbreste zeigen, dass wir uns das Denkmal bunt bemalt vorstellen müssen.

Die Datierung basiert auf vier Kriterien:

1. Die Stationierungszeit der 5. Legion in Xanten von 9-69 n. Chr. gibt den Rahmen vor,

2. erst ab der Mitte des 1. Jahrhunderts wird es allgemein üblich, den dritten Bestandteil des bürgerlichen Namens (cognomen) in den Inschriften zu nennen – hier fehlt er noch (Galsterer 1979),

3. Die verstürzten Blöcke wurden zusammen mit zwei der ältesten Kölner Militärgrabsteine gefunden (Galsterer 1975 Nr. 206 u. 222) und

4. wurde aufgrund stilistischer Kriterien zuletzt ein Entstehungsdatum um 40 n. Chr. vorgeschlagen (Eck/v. Hesberg 2003, 159).

Aufsehenerregende Entdeckungen sind auch heute noch möglich: 1980 stieß man auf der ehemaligen Rheininsel auf ein spätantikes Fundament, das aus rund 90 Steinblöcken bestand, 46 davon mit Reliefresten (Neu 1989).

Die Trümmer können anhand von Formen, Kapitellen, Friesen (Ranken, Waffen) und Reliefs 21 gewaltigen Grabbauten zugeordnet werden, von denen mindestens drei dem Poblicius-Mausoleum weitgehend entsprachen. Stellvertretend für die übrigen sei hier ein Reliefblock mit Waffen und militärischen Orden abgebildet.

Entlang der Gräberstraßen nach Süden und Westen muss im 1. Jahrhundert ein regelrechter Bauboom geherrscht haben, der bereits vor der Erhebung des oppidum Ubiorum zur colonia eingesetzt hatte. Im Gegensatz dazu verringern sich Zeugnisse für zweistöckige Grabbauten ab dem späten 1. Jahrhundert. Dieser Rückgang wurde mit dem Verlust romanisierter Bevölkerung durch den Bataveraufstand durchaus einleuchtend erklärt, doch könnte der „Massenfund“ von 1980 das wahre Verhältnis verzerrt haben: in Bonn beispielsweise deuten sich – bei schlechterer Quellenlage – eher umgekehrte Verhältnisse an, indem nur eine Minderheit von Grabbauresten ins 1. Jahrhundert datiert werden kann, obwohl dieser Standort unter den Ereignissen von 69/70 n. Chr. kaum weniger zu leiden hatte. Eine bewusste Schändung dieser explizit mediterranen Repräsentationsbauten während des Bataveraufstandes lässt sich übrigens nicht sicher nachweisen, obwohl dies vielleicht zu erwarten wäre. Andererseits lässt sich in Köln ab dem 2. Jahrhundert das Aufkommen neuer und auch kleinerer Grabbautypen beobachten (s. u.).
In den anderen Rheinmetropolen kamen nur einzelne Reste mutmaßlicher Mausoleen zutage, meist in Gestalt von Statuenbruchstücken, so in Bonn, Neuss, Xanten und Nijmegen, aber auch in den Zentren des Hinterlandes Aachen, Zülpich und Jülich. Nur in Maastricht gibt es noch einen bemerkenswert umfangreichen Bestand an Grabmälern des 1. Jahrhunderts (Panhuysen 1996).

Männliche Verstorbene ließen sich regelhaft in klassisch römischer Gewandung, in toga, verewigen. Mediterrane Tracht überwog auch bei weiblichen Totenstatuen, doch gibt es Ausnahmen: ein Kölner Porträtkopf trägt die typische Kopfbekleidung ubischer Frauen, die von zahlreichen Matronenweihungen her bekannt ist.

Eine bei Aachen-Burtscheid gefundene weibliche Gewandstatue, deren pallium-Tracht mit der Muse Kalliope assoziert werden sollte, wurde bereits als Grabstatue einer gebildeten Römerin (?) in Anspruch genommen (Gabelmann 1979). Obwohl die Plastik in sekundärer Fundlage angetroffen wurde, lässt der Fundort im Bereich eines Badegebäudes eigentlich eher an eine der typischen Figurengruppen denken, wie sie oft die Innenräume von Thermen schmückten.

Noch einmal sei betont, dass diese Verhältnisse einstweilen kaum mehr als den Forschungsstand widerspiegeln. Dennoch gibt es eine Auffälligkeit: im Gegensatz etwa zur civitas Treverorum in der Nachbarprovinz Gallia Belgica findet man im Bereich des niedergermanischen Militärbezirks kaum Grabmale außerhalb dieser Zentren. Zu diesen zählt der Grabmalfund von Wesseling-Keldenich in der Nähe von Köln. Aus der Kombination der überlieferten Architekturelemente eines Reiterkampffrieses mit dem Rest der Grabinschrift [---] item Perrnia Pau[la, lina o. ae. ---] darf sehr wahrscheinlich auf einen Legionsveteranen als Grabherrn geschlossen werden. In Analogie zu vollständigen Inschriftenformularen ist vor item („und“) der Name des Ehemannes zu erwarten. Die Nennung seiner Frau, die den etruskischen Familiennamen Perrnia trägt, weist auf seinen Veteranenstatus hin, da aktive Soldaten nicht heiraten durften (G. Alföldy in Gabelmann 1973).



Turm oder Grab?

Dass selbst ein noch teilweise stehend erhaltenes Baudenkmal bisweilen kontroverse Diskussion um seine Deutung auslösen kann, zeigt das sog. „Ubiermonument“ in Köln. Es handelt sich um einen fast quadratischen Sockel aus Tuffsteinblöcken von 9,5 m Seitenlänge und noch ca. 5 m Höhe, wie er für ein stattliches Mausoleum zu erwarten wäre. Die dendrochronologisch ermittelten Fällungsdaten der Eichenpfähle unter dem Fundament beweisen, dass mit dem Bau zwischen Herbst 4 und Frühjahr 5 n. Chr. begonnen wurde. Damit darf es als einer der ältesten Steinbauten in Deutschland gelten. Die Deutung als Grabmal ist höchst umstritten, weil der Steinbau zuerst in die ansonsten aus Holz und Erde konstruierte Befestigung des oppidum Ubiorum, später in die Steinmauer der CCAA einbezogen wurde (Neu 1997). Diese Kombination von Stein- und Holzarchitektur ist bei römischen Befestigungen nicht ohne Beispiel, doch verharrt die entscheidende Frage ungelöst, ob das alternativ als „Hafenturm“ gedeutete Baudenkmal von vornherein als solcher geplant war oder ob hier eine Grabmalruine nachträglich umgenutzt wurde. Die weitgehend unterbliebene Feinausarbeitung des Architekturschmucks (Profilierungen etc.) muss der Deutung als Grabmal nicht im Wege stehe, denn in Italien gab es sogar Fälle – so berichten die Quellen – dass die Erben eines Senators sich um die testamentarisch verfügte Vollendung seines Grabbaus nicht scherten (Plinius ep. 6, 10, 2-4). Gegen die Interpretation als Grabmal sprechen jedoch die Lage am antiken Rheinufer sowie die Ausführung in Tuffstein. Andere Mausoleen des 1. Jahrhunderts wurden nämlich bevorzugt aus Lothringischem Kalkstein errichtet, während man für öffentliche Bauten vorwiegend Brohltaltuff wählte. Außerdem fehlen Hinweise auf eine Inschrift, die man am erhaltenen Sockelbereich eigentlich zu erwarten hätte.


3. Pfeilergrabbauten – Bilder aus dem Leben der Toten

Pfeilergrabbauten stellen im Grunde genommen eine architektonisch vereinfachte und daher vermutlich kostengünstigere Weiterentwicklung der Mausoleen dar. Statt des offenen Obergeschosses des Mausoleum-Vorbildes ist (sind) das (die) obere(n) Stockwerk(e) geschlossen: Die Säulen werden durch Pilaster angedeutet, die vollplastischen Statuen durch Reliefs ersetzt. Gegenüber den Mausoleen tendieren die Grabpfeiler zu Schlankheit und Höhe. Wie bei der „Igeler Säule“ nahe Trier (ursprüngliche Gesamthöhe ca. 23 m), dem bekanntesten und vollständigsten Vertreter dieses Typs, kann ein drittes Stockwerk hinzukommen. Allseitiger, einst bunt bemalter Reliefschmuck verwandelt das Grabmal geradezu in eine „Litfasssäule“. Eine originalgetreue Kopie der Igeler Säule im Innenhof des Rheinischen Landesmuseum Trier vermittelt einen Eindruck davon.

Darstellungen aus der Mythologie und – als Neuerung gegenüber den Mausoleen des 1. Jahrhunderts – profane Szenen aus dem Leben des/der Verstorbenen werden miteinander kombiniert (Freigang 1997). Exemplarisch sei hier eine Kontorszene aus dem Kölner „Massenfund“ vorgestellt.

Die Grabinschrift wurde in den Bildzyklus integriert und beanspruchte nicht mehr die vorrangige Aufmerksamkeit des Betrachters wie bei den Mausoleen. Die Entwicklungsdynamik ging ab dem 1. Jahrhundert vom Treverergebiet (Gallia Belgica) aus, wo sich offenbar im Gegensatz zur niedergermanischen Militärzone schon früh eine selbstbewusste einheimische Elite herausgebildet hatte. Dennoch blieb man von Einflüssen aus Italien nicht abgekoppelt, wie das von dort entlehnte Reliefthema des spielenden Kindes mit Hund auf einem Kölner Block dokumentiert.

In Niedergermanien verbreiteten sich die Pfeilergrabmäler erst im 2.-3. Jahrhundert, so z. B. an der südlichen Kölner Gräberstraße bei St. Severin, wo etliche Konsolsteine und Relieffragmente zutage kamen (Päffgen 1992, 99). Grabpfeiler überragten nun auch einzelne Gutshofnekropolen. Das äußerst massive, bis zu 1,8 m tiefe Rechteckfundament (4,2 x 5,0 m) am „Hostert“ bei Berg vor Nideggen ist kaum anders als das eines Grabpfeilers vom Typ der „Igeler Säule“ zu deuten (Gaitzsch 1993, 35).


Den Größenrekord hält das Grabmalfundament von Eschergewähr bei Hambach (6,5 x 9 m), zu dem ein einziges Urnengrab gehörte, das nur über eine eher durchschnittliche Ausstattung mit Tafelgeschirr und einer Münze verfügte (Gaitzsch 1995).

Da das Grab nachträglich an der Rückseite des Fundaments eingegraben war ohne dieses zu stören, muss mit dem Bau des Denkmals bereits vor dem Tod des hier Bestatteten begonnen worden sein (s. u.). Das mit 3 x 3 m deutlich kleinere Grabbaufundament eines Grabpfeilers oder –altars (?) bei Elsdorf (Erftkreis) war dagegen für ein mit exklusivem Bernsteinschmuck ausgestattetes Brandgrab errichtet (Gaitzsch 1998). Die mutmaßliche Gutsherrin kombinierte hier in der 1. Hälfte des 3. Jahrhunderts Grabarchitektur nach mediterranem Vorbild mit üppiger Beigabensitte gallischer Tradition.

Nirgendwo ist bisher eine Bestattung unter einem Grabpfeiler gefunden worden – im Gegenteil: manchmal ließ sich gar kein Grab in dessen Nähe nachweisen. Dies verrät zweierlei: zum einen hat man diese protzigen Monumente in der Regel wohl schon zu Lebzeiten des Auftraggebers erbaut, was in den Grabinschriften durch die Formel vivus fecit ausgedrückt wird. Zum anderen ist damit zu rechnen, dass man den Aschenbehälter zusammen mit den Beigaben in einer Nische oder kleinen Kammer innerhalb des Denkmals aufgebahrte. Einen solchen loculus könnte vielleicht die kleine Tuffsteintür (Höhe 0,47 m, Breite 0,30 m) verschlossen haben, deren niedergermanischer (?) Fundort leider unbekannt ist.



4. Nischengrabmäler

Bescheidenere, eingeschossige Mausoleum-Varianten verzichten in der Regel auf einen säulengestützten Statuentempel, obwohl solche vor allem in Köln im 1. Jahrhundert noch vorkommen. Hierunter ist der Kölner „Grabbau mit den Barbarensäulen“ einzureihen, der mit rekonstruierten 5-6 m Höhe gegenüber dem Poblicius-Mausoleum als eher klein bezeichnet werden kann (Klatt 2001). Die Vorderseiten des prostylen Säulenpaars sind nicht in Kanneluren gegliedert, sondern tragen Reliefs in Gestalt gefesselter Orientalen (Parther), die wie Stützfiguren wirkten. Das Motiv des besiegten Barbaren begegnet auch bei den Reitergrabsteinen des 1. Jahrhunderts und lässt mit aller Vorsicht auf einen Soldaten oder Veteranen als Grabherrn schließen.

Einer anderen Variante des Nischengrabmals folgt die mutige Rekonstruktion des sog. Kölner „Schiffsreliefgrabbaus“ durch S. Neu. Sie beruht auf dem Vergleich mit einem umfangreicher erhaltenen Grabdenkmal aus der Pellenz bei Kruft (s. Grabbauten Obergermaniens).

Vor allem bei den jüngeren Varianten wird (werden) der/die Verstorbene(n) dann im Relief unter einer bzw. mehreren Bogennische(n) (aediculae) dargestellt, weswegen man diese Variante von Grabmonumenten auch „Nischengrabmäler“ oder „Grabkapellen“ nennt. Bisweilen sind die typologischen Grenzen zu Pfeilergrabbauten fließend.


Oft aber handelt es sich einfach um monumentalisierte Grabstelen wie bei der des thrakischen Reiters Longinus Biarta aus flavischer Zeit. Der Giebel aus Frenz bei Bonn könnte wegen seiner Abmessungen (H. 0,73 m; Br. 1,52 m; T. 0,32 m) ein Nischengrabmal bekrönt haben. Dargestellt ist die Flucht von Orestes, Pylades (mit Kurzschwertern und Speeren bewaffnet) und Iphigenie (mit Kultbild der Artemis) aus Tauris. Dieser durch die Tragödie des Euripides berühmt gewordene Mythos steht symbolisch für die Errettung vor dem Tod, da Iphigenie ihrer geplanten Opferung entgangen ist. Die Mehrheit der in Frage kommenden Bruchstücke aus dem Untersuchungsgebiet lässt sich aber kaum nach einfacher oder monumentaler Stele klassifizieren. In Niedergermanien erlangten Nischengrabmäler allerdings längst nicht solche Bedeutung wie in einigen Gegenden der Gallia Belgica, wo sie im 2. und 3. Jh. zur dominierenden Grabmalform avancierten (Willer 2005, 14 f.).


5. Grabtempel

Grabtempel sind erst ab dem 3. Jahrhundert sicher belegt. Im Falle der zahlreich ausgegrabenen Mauerrechtecke um einzelne Gräber oder Gräbergruppen ist im Erhaltungszustand der Fundamente oder deren Ausbruchsgruben eine Unterscheidung zwischen bloßen Ummauerungen (s. l.) oder möglichen aedicula-Fundamenten allerdings schwer zu treffen. Eventuell vertritt der Kölner „Giebel mit Capricornen“ einen frühen Typus, der auf stilistischem Wege etwa in die Zeit des Kaisers Tiberius datierbar ist. Das Beispiel stünde so früh allerdings isoliert da, so dass man es vielleicht doch eher als Tempelaufbau eines Mausoleums ansprechen möchte (Andrikopoulou-Strack 1986, 31 f.). Auch die Eingangsfassade eines aufwändig umgrenzten Grabbezirks könnte so gestaltet gewesen sein, wenngleich es an sicheren Vergleichen aus dem Rheinland fehlt (Eck/v. Hesberg 2003, 188 f.). Aufgrund der Giebelbreite ergibt sich nach Vitruv 4, 1, 8 eine ursprüngliche Höhe von ca. 6,8 m.

Einen indirekten Hinweis auf Grabtempel oder –kapellen könnten auch Sarkophage geben, da die Wirkung ihres Reliefschmucks und ihrer Inschriften eine sichtbare, also oberirdische Aufstellung voraussetzt. Allerdings ist auch mit der Aufstellung von Sarkophagen im Freien, gewissermaßen als frei stehendes „Totenhaus“ in einem Grabgarten zu rechnen. Ein Beispiel hierfür ist der Legionärs-Sarkophag aus Weilerswist-Klein Vernich, Kr. Euskirchen (Wagner 2003; Andrikopoulou-Strack/Bauchhenß 2006), der bisher älteste Sarkophag aus dem Rheinland, dessen Inschrift ihn 212-222 n. Chr. datiert. Erst im 4. Jahrhundert wurde er in sekundärer Verwendung als Steinsarg vergraben. Verwitterungsspuren machen deutlich, dass er zuvor unter freiem Himmel aufgestellt war. Im Mediterraneum gibt es auch Beispiele dafür, dass Sarkophage auf Steinsockeln „präsentiert“ wurden.


6. Grabaltäre

Im wesentlichen sind zwei Kategorien zu differenzieren:

1. Grabbauten in Gestalt überdimensionaler, bis zu 2 m hoher Altäre,

2. eigentliche Grabaltäre (arae), die zur Darbringung von Opfern vor einem Grabbau gleich welchen Typs aufgestellt oder in die Umfassungsmaür eines Bestattungsplatzes integriert waren. Außerhalb des Kontextes können letztere nur anhand ihrer Inschrift von herkömmlichen Götteraltären unterschieden werden (Nölke 1996; Willer 2005, 16-22).

Langrechteckige, zum Opferstein untaugliche Proportionen zeichnen altarförmige Grabbauten aus, deren Körper weitgehend ohne Reliefschmuck auskommen; figürliche Darstellungen wie z. B. auf treverischen Altargrabmälern fehlen. Lediglich die zentrale Inschrift wird manchmal von Rankendekor eingerahmt. Die pulvini pflegen mit Blattschuppen, ihre Stirnseiten mit Medusen- oder Tierprotomen geschmückt zu sein. Entsprechende Bruchstücke liegen z. B. aus Bonn, Köln und Dormagen vor.

Derartige Grabbauten in Altarform kamen im Rheinland erst im Laufe des 2. Jahrhunderts auf – mit über hundertjähriger Verzögerung gegenüber ihren stadtrömischen Vorbildern. Wegen des Vorhandenseins oder Fehlens bestimmter Schmuckelemente (z. B. Girlanden) wird ein Einfluss aus Südgallien erwogen. Ihre Verbreitung bleibt nach derzeitigem Forschungsstand auf die städtischen Zentren am Rhein beschränkt. In Italien hat man den Aschenbehälter öfter in den Altar eingemauert wie es auch das sog. „Lingonentestament“ (CIL XIII 5708) fordert. Ein Nachweis hierfür steht im Rheinland noch aus, da die gemauerten oder aus opus caementitium bestehenden Baukerne im Gegensatz zu den wieder verwendbaren Verkleidungsblöcken nicht erhalten sind. Erst während der 1. Hälfte des 3. Jahrhunderts wählte man Monumentalaltäre als Überbauten steinerner Grabkammern, in Italien jedoch schon über 200 Jahre zuvor. Überdachungen, deren Nachweis im Treverergebiet vereinzelt gelang, fanden sich bisher nicht.

Altarstelen ergänzen diese Monumentkategorie (Faust 1998). In ihnen eine „Kleinausgabe“ altarförmiger Grabbauten zu erblicken, liegt nahe. Ihre oft verkümmerten Räucherschalen (focus) erwecken Zweifel an der Funktion als Opferstein, obwohl auch für sie die Bezeichnung ara inschriftlich bezeugt ist. Ihr räumliches Vorkommen konzentriert sich weitgehend auf Köln, ihr zeitliches auf die 1. Hälfte des 3. Jahrhunderts. Es fällt auf, dass sie fast alle von griechischsprachigen Personen in Auftrag gegeben wurden. Porträtmedaillons der Verstorbenen (clipeatae imagines) stellen eine Besonderheit Kölner Altarstelen dar. Kölner Altarstelen sind bei gleichem Material in der Regel dünner als solche aus Mainz, was wohl auf unterschiedliche Werkstätten oder den weiteren Transportweg für Kalkstein zurückzuführen ist.



7. Grabkammern

Grabkammern sind eigentlich kein Grabbautyp, sondern eine spezifische Form von Einbauten in tumuli oder unter Grabtempeln, aediculae und vielleicht auch Grabaltären. Die Kombination mit tumuli fällt – im Gegensatz zum angrenzenden Obergermanien und der Gallia Belgica – im Untersuchungsgebiet bisher aus, mit den beiden anderen Grabmaltypen kann sie immerhin postuliert werden. Als Unterbauten von Mausoleen oder Grabpfeilern kommen hypogaea schon aus statischen Gründen kaum in Betracht. Wie die altarförmigen Gräber erreichten Grabkammern nach italischem Vorbild den Rhein erst mit über hundertjähriger „Verspätung“, um sich dann aber zur dominierenden, exklusiven Grabmalform des späteren 3. und 4. Jahrhunderts zu entwickeln – jedenfalls in den Nekropolen Kölns (z. B. bei St. Severin) und seinem ländlichen Einzugsbereich. Die Gründe hierfür sind schwer auszumachen; vielleicht legte man Wert auf Räume für den Totenkult.
Ursprünglich war diese Grabform an die Brandbestattung geknüpft, erst später wurden gemauerte Steinsärge (formae) für Körperbestattungen eingebaut. Ohne diese Einbauten ließen sich manche Hypogäen mit ihren Treppenabgängen kaum von Steinkellern profaner Nutzung unterscheiden, zumal sie in der späten Kaiserzeit häufiger in Nachbarschaft von Gutshof-Wohnhäusern angelegt wurden.
In die hier zu betrachtende Zeitspanne fällt vorerst nur ein Befund dieser Art, freilich der prominenteste: das in ca. 9 km Entfernung zur Provinzhauptstadt gelegene Kolumbarium von Köln-Weiden war wohl die Grablege einer Gutsbesitzerfamilie.

1843 entdeckt, wurde es als erstes römisches Monument im Rheinland konserviert. Die Kammer mit Tonnengewölbe besteht aus Tuffquadern und reicht bis zu 5,44 m Tiefe unter die römische Oberfläche hinab. Als sog. „Mischkolumbarium“ war es sowohl für Urnen- als auch für Körperbestattungen ausgelegt. Die stadtrömischen Vorbilder, z. B. unter St. Peter und in Ostia, entstanden ca. 120/30-180 n. Chr., als sich in Italien allmählich die Körperbestattung durchzusetzen begann.

Auch die Weidener Kammer datiert, nach Keramikfunden aus ihrer Baugrube zu schließen, frühestens um 150 n. Chr., vielleicht sogar erst um 190-200 n. Chr., falls die drei frühseverischen Porträtköpfe aus Marmor tatsächlich die Gründer der Gruft darstellen (Sinn 2003). Wie der spätere und ursprünglich obertägig aufgestellte Marmorsarkophag werden sie als Kunstwerke aus Rom selbst eingestuft. Insoweit fassen wir hier eine direkt aus Mittelitalien importierte Grabbausitte.

Die Speisezimmer-Einrichtung mit steinernen Möbeln (Klinen für die Männer, Korbsessel für die Frauen) war in Italien so nicht üblich. Dort verwendete man Totenbetten zwar im Rahmen der Bestattungszeremonie, nicht aber wie hier als Teil der Grabausstattung. Allenfalls hätte man dort im obertägigen Grabtempel Tafelmöbel für die periodischen Totenmähler der Hinterbliebenen erwarten können. Gegenstände aus dem italischen Totenbrauchtum, gedacht für den Gebrauch durch die Hinterbliebenen, wurden hier als Beigaben, d. h. als Totenbesitz umgedeutet. Das entsprach gallischer Tradition. Diese geradezu wörtliche Vorstellung der domus aeterna drücken ferner die Innenreliefs in Gestalt einer Esszimmereinrichtung im Sarkophag von Simpelveld (NL) aus.

Auch in den 29 Wandnischen mischen sich italische und gallische Elemente, indem sie eben nicht zur Aufnahme der Urnen dienten – diese bargen Tuffkisten auf dem Kammerboden –, sondern zur Ablage von Beigaben, z. B. von wertvollem Bernsteinschmuck, „zweckentfremdet“ wurden. Solche Beigabennischen sind ein allgemein typisches Merkmal rheinländischer Gräber des 1.-4. Jahrhunderts. Hier in monumentalisierter Gestalt, begegnen sie bei einfachen Erdgräbern als seitliche Ausschachtungen neben der Urnengrube. Als Anschauungsbeispiel soll hier ein solcher Befund aus dem Gräberfeld von Rommerskirchen (Kr. Neuss) dienen, wo die Beigabennische wie üblich mittels eines senkrecht gestellten Ziegels vom eigentlichen Brandgrubengrab (bustum) abgetrennt ist.

Mit Beigabennischen stattete man ab dem 2. Jahrhundert auch steinerne Aschenkisten aus, wie z. B. in Flerzheim oder Maastricht sowie kammerartig vergrößerte „Bestattungsbehälter“ wie der Grabeinbau von 2 m Durchmesser und ca. 1,5 m Höhe bei Kreuzau-Stockheim (Kr. Düren; Horn 1987, 405), dessen Boden ein sechseckiger Stern aus farbigen Marmorsteinchen zierte.

Beigabennischen sah insbesondere norditalischer Grabbrauch vor, jedoch in anderer architektonischer Gestalt, z. B. mit eingebauten Regalen.
Ein typologisches Bindeglied zwischen den kleinformatigen, monolithischen Bestattungsbehältern und begehbaren Hypogäen bildet die Grabkammer an der Aachener Straße zu Köln, deren 1,35 x 1,30 m großer Innenraum um die Mitte des 2. Jahrhunderts entstand. Möglicherweise ist ferner ein im Außenmaß 4,2 x 5,0 m großes Rechteckfundament bei Niederzier (Kr. Düren) als eine frühe Grabkammer zu rekonstruieren. Im Inneren wurden drei Brandbestattungen des späten 2. Jahrhunderts entdeckt; einer davon waren zwei goldene Fingerringe beigegeben (Gaitzsch u. a. 1988).

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass sich die Familie von Köln-Weiden über mehrere Generationen hinweg an stadtrömischen Bestattungsformen orientiere, diese jedoch mit Elementen gallischer Jenseitsvorstellungen, wonach das jenseitige dem diesseitigen Leben annähernd entspräche, verknüpfte.


8. Einfriedungen

Jedes Grab bzw. jeder Bestattungsplatz lag auf einem sakralrechtlich geschützten Grundstück, das nicht zum profanen Erbe gehörte und daher unveräußerbar war. Seine Größe konnte nach Anspruch, Verfügbarkeit und Vermögen wie der Grabbau selbst differieren. In der Regel dürfte es als Grabgarten genutzt worden sein. Der frühkaiserzeitliche Grabstein des M(arcus) Petronius aus Köln nennt nach italischer Art die zivilrechtlich verbindlichen Abmessungen: in f(ronte) p(edes) XIIX in r(etro) p(edes) XIIX, also ca. 6 x 6 m (Galsterer 1975 Nr. 306).

Das o. g. „Lingonentestament“ schloss sogar einen ganzen Weinberg mit ein, aus dessen Ertrag der Wein für die Totenfeierlichkeiten gekeltert werden sollte (vgl. ferner die gallischen Inschriften CIL 1657 und 2449). Der Kölner Sarkophag der Florentia Crispina stand gemäß seiner Inschrift in hortulo suo, in ihrem Grabgarten (3. Jahrhundert).

Zur oberirdischen Kennzeichnung der Gräber und damit auch zu jedem architektonischen Grabbau gehörte ursprünglich eine Umfriedung, meist im Sinne eines Grabgartens, die den sakralen vom profanen Bereich trennte.

Für solche Einhegungen kennt man im Bereich Niedergermaniens zahlreiche archäologische Beispiele. Mehrheitlich handelt es sich um schmale, bis zu einem Meter breite Gräbchen, die meist rechteckig angelegt waren, seltener auch rund, z. B. in Krefeld-Gellep, oder polygonal, z. B. um die Grabbauten bei Berg vor Nideggen.

Solche, oft recht großzügigen Grabumfriedungen gab es im mittleren und nördlichen Niedergermanien von augusteischer Zeit bis ins 3. Jahrhundert zahlreich. Häufig stoßen die Umfassungsgräbchen dabei direkt aneinander. Die am umfangreichsten erforschten Nekropolen mit Umfassungsgräbchen sind Nijmegen-Hatert und Tönisvorst-Vorst, Kr. Viersen.

Bei letzterer könnte es sich um den gemeinsamen Bestattungsplatz eines Vicus oder mehrerer ländlicher Siedlungen gehandelt haben. Auch wenn (noch?) keine direkte Tradition in die vorrömische Eisenzeit zurückzuverfolgen ist, so lässt sich hier am ehesten eine indigene „Grabmalart“ fassen. Die Beigaben der 1. Hälfte des 1. Jahrhunderts folgen römischem Brauchtum, bisweilen von „germanischen“ Fibeln ergänzt. Ab flavischer Zeit werden Geschirrbeigaben häufiger und üppiger, die Fibeln fallen zunehmend weg. Während sich hier in der Beigabenwahl möglicherweise eine neue Bevölkerungsgruppe zu erkennen gibt, lassen sich im Grabbau keine Veränderungen wahrnehmen (Bridger 1998).
Nur im Ausnahmefall ist heute noch feststellbar, ob Umfassungsgräbchen als Graben-Wall-Anlage geartet waren oder als Pflanzgräbchen für Hecken o. ä. Dass gerade letztere öfter gewählt wurden, verraten rechteckig angeordnete Brandgräbergruppen, die sich an archäologisch „unsichtbaren“ Grenzlinien orientieren, die kaum anders denn als Anpflanzungen deutbar sind. Dies dürfte beispielsweise auf ein Gräberfeld bei Zülpich zutreffen.

Man möchte dabei an Hecken oder Sträucher denken, zumal der heute noch dafür verwendete Buchsbaum im Rheinland der Antike nachgewiesen ist (Gaitzsch 1993, 28). Solche Gräbergruppen finden sich – einstweilen aufgrund des Forschungsstandes – vorwiegend bei Gutshöfen im Bereich der heutigen Braunkohlereviere zwischen Köln und Aachen, z. B. die Gräbergruppe B Eschergewähr, Grabungsplatz Hambach.

Dort lässt sich ein weiteres niedergermanisches Phänomen aufzeigen: mehrere solcher Gräberensembles gruppieren sich rechteckig oder ringförmig um einen zentralen, aus archäologischer Sicht scheinbar freien Platz. Könnte hier ein natürlicher „Grabbau“, z. B. ein Baum o. ä., gestanden haben oder handelt es sich lediglich um einen Versammlungsplatz für die Trauergemeinde? Ein anderes Beispiel hierfür liefert der Friedhof einer Villa rustica bei Jüchen (Kreis Neuss): innerhalb eines 25 x 16 m großen, eingefriedeten Areals lagen 14 Brandbestattungen. Einen Zugang zu der Umfriedung bezeugen zwei 2 Pfosten im Abstand von 1,2 m an der Innenseite des Grabens. Der Weg führte direkt auf einen zentralen, befundleeren Platz, um den sich sieben Brandbestattungen gruppierten. Spuren eines hölzernen Grabbaus mit 2,5 m langen Außenseiten ließen sich über einem Grab in der Westecke des Bestattungsplatzes nachweisen (Arora/Lochner 1999).
Häufiger in den städtischen Gräberstraßen, seltener bei ländlichen Anwesen stößt man auf rechteckige oder quadratische Umfassungsmauern von Familien- oder (seltener) Einzelgräbern. Hierbei maceriae italischer Tradition von eventuell in Stein ausgeführten Umfriedungen einheimischer Prägung zu unterscheiden, gelänge vielleicht durch Serienvergleiche der Grabausstattungen und Inschriften. Letztere sind durchaus vorhanden, auch wenn sich etwa die quadratischen Inschriftenplatten nur verdachtsweise diesen einst ca. 1,5 m hohen Grabgartenmauern zuweisen lassen.

Die aus sekundären Kontexten überlieferten Kölner Exemplare lassen sich aber mit in situ-Befunden, z. B. in Mainz-Weisenau, vergleichen. Häufiger dürften Stelen in die Mauern eingelassen gewesen sein. Auf solchen Platten steht manchmal die Formel vivus fecit („zu Lebzeiten errichtet“). Wenn man nicht annehmen möchte, dass sich dieser Hinweis lediglich auf den Inschriftenträger selbst bezog, kann man aus dieser Formel durchaus auf die Existenz eines zugehörigen Grabbaus oder einer Ummauerung schließen.
Bei ländlichen Begräbnisplätzen, z. B. bei Berg vor Nideggen und bei Alt-Inden, hat man bisweilen Einfriedungsmauern und –gräbchen miteinander kombiniert. Während das Fundament eines zentralen Grabbaus von einer rechteckigen Mauer eingefasst war, umschloss die sich darum gruppierenden Gräber ein Graben.


Die Auftraggeber

Aus den fast 30 Grabbau-Inschriften bzw. Bruchstücken von solchen, die wenigstens Name, Herkunft oder Beruf des Verstorbenen überliefern, entfällt über die Hälfte auf Köln. Neben dem oben besprochenen kaiserlichen Privatpersonal handelt es sich vom 1. bis zum 3. Jahrhundert mehrheitlich um Soldaten und Veteranen der niedergermanischen legiones I Minervia et XXX Ulpia Victrix sowie – bereits deutlich seltener – um Reiter der alae. Als „zu wenig glücklich im Kriegsdienst“ (parum felix militiae) lässt sich ein gewisser Q(uintus) Petronius in der Inschrift seines im 1. Jahrhundert bei Euskirchen-Billig errichteten Grabbaus bedauern.

Welcher Zwischenfall trieb ihn zu dieser kuriosen Formulierung, eine missio causaria? Wäre er im Dienst verstorben oder regulär als Veteran entlassen worden, so hätte er jedenfalls seine Einheit nicht verschweigen brauchen, ihre Nennung wäre vielmehr obligatorisch gewesen. Auf Militärangehörige verweist auch das Reliefthema des Reiterkampfes, dessen Vorkommen allerdings auf das 1. Jahrhundert beschränkt bleibt (Gabelmann 1973).

Soweit die Inschriften Auskunft erteilen, fällt auf, dass im 1. Jahrhundert bisher nur Soldaten bzw. Veteranen aus den Mannschaftsdienstgraden bezeugt sind. Legions- und Alenveteranen wie Lucius Poblicius, die sich nach ihrem Ausscheiden im Rheinland niedergelassen hatten, strebten offenbar als Teil der neuen lokalen Oberschicht vermehrt nach Repräsentation.
Grabbauten höherer Offiziere fallen für das 1. Jahrhundert bisher aus. Lucius Nasidienus Agrippa, ein im Dienst verstorbener Tribun der legio XIIII Gemina bekam nur eine einfache Grabstele von 127 x 46 x 46 cm Größe, die kaum mehr als der pietas gegenüber dem Toten genügte (Galsterer 1975 Nr. 199).

An Grabbauten könnten die Bruchstücke von Inschriftenplatten (oder –stelen?) zweier ritterlicher Offiziere befestigt gewesen sein, die bereits in die 1. Hälfte (?) des 3. Jahrhunderts datieren (Galsterer 1975 Nr. 198 u. 203). Einer davon, ein praef(ectus castrorum) leg(ionis) III Augustae aus Karthago, war in Köln ebenfalls in der Fremde gestorben.

Ab der Mitte des 1. Jahrhunderts kommen einzelne Stadträte (decuriones CCAA) und Händler (negotiatores) hinzu. Auch wenn über die Herkunft des Einzelnen kaum etwas auszusagen ist, so tragen doch alle Verstorbenen die bürgerlichen duo oder tria nomina. Damit lässt sich annähernd die regionale, die römische Kultur tragende „Elite“ umreißen.
In das 2. und 3. Jahrhundert datieren mindestens neun Kölner Inschriftenplatten von durchschnittlich rund 50 x 50 cm Größe. Sie alle wurden wie gewöhnlich außerhalb ihrer ursprünglichen Baukontexte aufgefunden, so dass wir über die Gestalt der zugehörigen Grabmäler nur spekulieren können. Nach den Abmessungen dürften diese jedoch eher bescheiden ausgefallen sein. Eventuell waren sie an Umfriedungsmauern (maceriae) befestigt (s. o.). Unter den fünf erhaltenen Berufs- und Statusbezeichnungen finden sich zwei Veteranen der legio I Minervia namens Titus Aurelius Rufinus und Marcus Aurelius Victor (Galsterer 1975, Nr. 211-212), die Sklavin oder Freigelassene Priminia Augurina, deren patronus sich um ihre Beisetzung gekümmert hatte, sowie zwei Händler. Einer davon, Sextus Haparonius Iustus, vertrieb Salben und Parfüm (negotiator seplasiarius), der andere namens Tiberius Mainonius Victor Fleischwaren (negotiator lanio). Das Übergewicht von Militärs unter den Auftraggebern von Grabbauten im 1. Jahrhundert erscheint nun relativiert. Ob sich in diesen Grabplatten so etwas wie eine städtische „Mittelschicht“ zu erkennen gibt, muss vorläufig Hypothese bleiben.


Lage der Grabbauten

In römischer Zeit mussten Gräber grundsätzlich außerhalb der Siedlungen angelegt werden. Das galt auch für die Grabbauten der Reichen. Ein Luftbild aus der Nähe von Aldenhoven veranschaulicht den Regelfall: jenseits der quer durch das Bild ziehenden Gräben der Fernstraße Köln – Heerlen – Boulogne-sur-Mer hebt sich das Fundament wahrscheinlich eines Pfeilergrabmals als helles Bewuchsmerkmal innerhalb einer ebenfalls hell kontrastierenden Umfriedung ab.

Wo Grab- und Siedlungsbefunde „kollidieren“, haben spätere Entwicklungen von übergeordnetem Gemeininteresse zur Umnutzung des Geländes geführt. Dies geschah z. B. bei der Ausweisung des Siedlungsgebietes für die CVT bei Xanten, unter deren Zentrum sich ein Gräberfeld des 1. Jahrhunderts erstreckt. Bei offenen Siedlungen tolerierten die zuständigen Autoritäten Bestattungen im Hofareal. Eine so begründete Sonderregel muss auch die Bewohner des südlichen Vicus von Bonn begünstigt haben, da diese zumindest im 1. Jahrhundert ihre Toten unüblicherweise im Hinterhofbereich der Wohnhäuser beisetzten durften (Kaiser 2001, 235).
Auf die Gräberstraßen der städtischen Zentren wurde bereits oben eingegangen. In Köln scheinen sich die repräsentativsten Grabbauplätze vor dem Südtor, entlang der Rheinstraße nach Bonn befunden zu haben – jedenfalls gemäß dem gegenwärtigen Forschungsstand. Aber auch an den anderen Ausfallstraßen entstanden mit der Zeit immer mehr Grabmäler. Die Ausrichtung der Schauseite mit der Inschrift auf die Straße bildete die Regel, doch waren einige Monumente wohl auch vom Fluss aus gut sichtbar. Diese „Normabweichung“ wäre besonders im Falle des sog. „Ubiermonuments“ zu diskutieren, sollte es sich je um ein Grabmal gehandelt haben.
Friedhöfe ländlicher Siedlungen folgten unterschiedlichen Modellen. Meist lagen sie unmittelbar außerhalb der Gutshofeinzäunung (z. B. Köln-Müngersdorf) oder an eine Gemarkungseinfriedung in Straßennähe angelehnt, z. B. Ausgrabung Hambach 230 oder bei Niederzier.

Manche Grabbauten erhoben sich, bisweilen über hunderte Meter von der Siedlung entfernt, weithin sichtbar auf einer Geländekuppe, z. B. im Falle der Nekropolen von Berg vor Nideggen und Alt Inden (Päffgen 2005).

Insgesamt betrachtet kommen in den flächig untersuchten Braunkohlegebieten westlich Kölns nur wenige Grabbauten und Grabstelen vor – im Gegensatz zu steinernen Götterweihungen. Bloße Steinknappheit kann für diesen ungleichen Fundniederschlag also nicht alleine verantwortlich gemacht werden. Das führt zu der Überlegung, ob sich die Gutsbesitzer lieber bei den Städten oder größeren Vici bestatten ließen und die Bewirtschaftung der Landgüter eher Pächtern (clientes) überließen.
Dennoch gibt es ein Beispiel für eine Art ländlicher Gräberstraße: bei Eschergewähr an der Fernstraße CCAA/Köln – Iuliacum/Jülich erbrachten flächige Ausgrabung innerhalb von rund 250 m Ausdehnung entlang der Straße vier Gräbergruppen bzw. Bestattungsplätze (Gaitzsch 1995, 77 A-D). Der Auswertung bleibt zu klären vorbehalten, ob sie alle zur gleichen Zeit belegt wurden, doch lässt sich auch hier eine bei städtischen Gräberstraßen oft befolgte „Hierarchie“ ablesen: „Reiche“ Gräber – der großräumig ummauerte Grabbau A und das mit Glas- und Bronzegefäßen überdurchschnittlich reich ausgestattete Grab D – lagen an der einen, beigabenärmere Gräber an der anderen Straßenseite. Ob es sich bei den benachbarten Steinbauten um Tempel oder um profane Bauten handelt, bleibt hier wie in ähnlichen Befundvergesellschaftungen einstweilen strittig. Die unmittelbare Nachbarschaft einer Gutshofnekropole und eines Tempels ist in Newel bei Trier bezeugt (Wigg 1993 Nr. 28), doch in Niedergermanien fehlen ähnlich unstrittige Beispiele bisher.


MUFAS


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Nölke 2003
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Pirling/Siepen 2003
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Willer 2005
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