Die
Welt der Lebenden und das Reich der Toten waren strikt voneinander zu trennen.
Sowohl religiöse Vorstellungen als auch sakralrechtliche Bestimmungen verlangten
dies. Nach griechisch-römischer Tradition stellte man sich das Jenseits als
ein eher tristes Schattendasein vor, abgesehen von wenigen Glücklichen, denen
der Eingang ins Elysium vergönnt war. Die Geister der Toten (manes)
galt es durch regelmäßige familiäre Totenfeiern an verschiedenen Feiertagen
und auch dadurch zu besänftigen, dass möglichst viele Lebende möglichst
oft
der Verstorbenen gedachten. Dazu trug auch das beiläufige, in der antike aber
meist laute Lesen der Grabinschrift bei, indem der Name des Toten ausgesprochen
wurde. Je näher das Grab an einer stark frequentierten Straße lag und je größer
der die Inschrift „präsentierende“ Grabbau war, desto eher ließ sich die
beabsichtigte
Aufmerksamkeit erzielen. Auf diese Weise entstanden ab dem 1. Jahrhundert v.
Chr. zuerst in Italien und bald auch in den Provinzen ausgedehnte „Gräberstraßen“
entlang der Ausfallstraßen der Städte. Vernachlässigte man das Gedenken –
so die antike Vorstellung – könnten die Totengeister wiederkehren, um sich
an den Lebenden zu rächen. Je nach Art der Jenseitsvorstellung wurde das Grab
zugleich als neues Heim des Toten (domus aeterna) aufgefasst. Verbindlich
war jedenfalls die Wahrung der Totenruhe. Das Grab galt daher als sakraler
Ort (locus religiosus) und war als solcher durch das Sakralrecht (ius
pontificale) geschützt.
Im engeren Sinne versteht man unter einem Grabbau ein mehr oder weniger aufwändiges
und repräsentatives Grabmal in Steinbautechnik, wobei bearbeitete und skulptierte
Architekturelemente verwendet wurden, im weiteren Sinne auch Einfriedungen von
Gräbergruppen. Grabbauten kennzeichnen in der Regel Familienfriedhöfe, die
sich manchmal um ein herausgehobenes „Gründergrab“ gruppierten. Zentraler Bestandteil
eines Grabbaus ist die Grabinschrift (titulus).
Aus den Machtkämpfen der späten Republik erwuchs in der führenden Oligarchie
Roms der Wunsch nach dauerhafter Zurschaustellung der Lebensleistung bzw. des
Status der eigenen Person oder Familie. Dies ging über die moralischen Verpflichtungen
der Ahnenpflege und des Totenkultes (pietas) weit hinaus. In der Folge
wurden nach dem Vorbild hellenistischer Grabtempel Grabmäler von zunehmender
Monumentalität und Variantenvielfalt entwickelt. Entlang vieler Gräberstraßen
der Städte Italiens entbrannte geradezu ein sozialer Wettkampf um die größte
Grabpracht.
Von vereinzelten regulativen Eingriffen abgesehen, gab es keine „Friedhofsordnungen“,
die die prunkvolle Entfaltung der Grabarchitektur eingeschränkt hätte. Prinzipiell
bestimmten nur Geldbeutel, Geschmack und die Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke
die Grenzen des Wünschenswerten. Die Freizügigkeit beim Grabbau galt für
alle Bevölkerungsteile. Bald bemächtigten sich auch „Neureiche“, insbesondere
vermögende Freigelassene, dieser Repräsentationsform. Als überzogen empfundene
Selbstdarstellung (ostentatio) durch die Größe eines Grabmals oder
Grabgrundstücks zog vielleicht Spott nach sich – erinnert sei nur an Petronius´
cena Trimalchionis oder an die Satiren des Horaz (1, 8, 10 f.) –, aber
keine behördlichen Repressalien. Daher sind Rückschlüsse von der Größe eines
Grabbaus auf den sozialen Status des Verstorbenen nur bedingt möglich (Eck
2001). Es kam nämlich auch vor, dass herausragende Persönlichkeit, wie z.
B. der zweimalige Konsul Sextus Iulius Frontinus, aus weltanschaulichen oder
philosophischen Einsichten auf üppige Grabmale verzichteten (Plinius ep. 9,
19, 1). Im Gegensatz dazu hat es seit den XII-Tafeln nicht an gesetzgeberischen
Versuchen gefehlt, die Prunkentfaltung bei Leichenzügen (pompa funebris)
und Begräbnisschauspielen (ludi) einzudämmen (Engels 1998). Gerade
hierin bestand nämlich die traditionell römische Art der pompösen Totenehrung.
Andere Gesetze sollten verhindern, dass allzu viele Wertgegenstände als Beigaben
in Gräbern „verschwanden“ und somit dem „Volksvermögen“ entzogen wurden.
Aus Niedergermanien kennen wir keinen vollständig erhaltenen Grabbau. Gerade
in dieser steinarmen Region hat man Bausteine jeder Art für unterschiedliche
Zwecke wiederverwendet und dafür teilweise umgearbeitet (sog. „Spolien“). Insbesondere
während des 3. und 4. Jahrhunderts wurden Grabbauten systematisch abgebrochen,
um Baumaterial für die teilweise eilig errichteten Festungsmauern jener Zeit
zu gewinnen. Im Regelfall bezeugt nicht mehr als ein einziges, zufällig überliefertes
Architekturteil das ganze ehemalige Monument, selten mehrere wie im Falle des
Poblicius-Grabmals (s. u.). Außerhalb ihres ursprünglichen Kontextes
aufgefunden, bleibt je nach Ausschnitt und Größe die Zuweisung eines Fragments
zu einem Grabbau oder einem anderen Bauwerk, z. B. einem Tempel, im Einzelfall
durchaus unsicher.
Bildliche Darstellungen aus der klassischen Mythologie lassen sich mit größerer
Zuversicht der Grabarchitektur zuweisen. Die Auswahl der Motive erfolgte kaum
zufällig. Grundsätzlich geht es um den Kampf gegen den Tod oder dämonisch-böse
Mächte, so z. B. bei der Niederringung einer Amazone durch einen Griechen auf
einem Reliefblock aus Bonn oder der Befreiung Andromedas, dargestellt auf einem
Architekturbruchstück aus Euskirchen-Rheder. Die Flucht von Aeneas, Anchises
und Ascanius aus dem brennenden Troja fügt sich in diesen Themenkreis (Nölke
1976). Diesen Gründungsmythos Roms verkörpert eine Statuengruppe aus Köln,
die vermutlich als Akroterfigur auf einem Grabmal stand.
Andere Reliefs bzw. plastische Grabfiguren drücken die Sehnsucht nach dem Elysium und jenseitiger Lebensfreude aus. Hierzu gehört ein Reliefblock aus Bonn mit dionysischer Szene sowie die Kölner Figurenpaarung des Ganymed mit dem Adler Jupiters. Der Jüngling Ganymed war der Sage nach vom höchsten Gott entführt worden und erlangte auf diese Weise Unsterblichkeit.
Großer Beliebtheit erfreuten sich Löwenfiguren, die man als „Grabwächter“ auf Sockeln, Umfriedungsmauern, Konsolen oder Giebeln aufstellte. Meistens wird die Raubkatze über einem von ihr gerissenen Beutetier dargestellt – wohl als Symbol für den das Leben dahinraffenden Tod. Das Beispiel aus Köln zeigt einen Löwen mit erlegtem Eber, am Xantener Skulpturbruchstück erkennt man noch die den Widderkopf fassenden Löwentatzen. Umgekehrt wird Herkules als Sieger über den Nemeischen Löwen auch in der Grabkunst verehrt. Diverse phantastische Bewohner des Meeres und Flussgötter – ein Bonner Kalksteinakroter stellt möglicherweise Rhenus, den Gott des Rheins, dar – versinnbildlichen Naturgewalt und unwiederbringlichen Untergang ebenso wie die Lebensfülle im Wasser. Diese Thematik im Bereich des Niederrheins anzutreffen überrascht nicht.
Vielleicht ist es im Falle eines Kölner Reliefblocks mit Darstellung des verwundeten Aeneas sogar erlaubt, auf den einstigen Auftraggeber (Arzt?) zu schließen (Neu 1989, 262)? Unspezifische Standardthemen sind dagegen das Totenmahl, das ab dem späten 1. Jahrhundert immer öfter zum Familienmahl zu Ehren des Verstorbenen erweitert wurde, und die Jagd.
Am ursprünglichen Standort eines Grabbaus stößt man manchmal noch auf Teile
vollplastischer Skulpturen, wie z. B. Akroter-Figuren, Pinienzapfen oder Statuenreste.
Da sich solcher Architekturschmuck als sekundäres Baumaterial weniger eignete,
wurde er bei der Demontage des Bauwerks oft liegengelassen. In situ darf man
bestenfalls noch auf dessen Fundament bzw. auf die oft metertiefe Fundamentstickung
hoffen. Angesichts derart fragmentarischer Überlieferung steht der Archäologe
vor der Herausforderung, anhand von Einzelstücken ein regelrechtes „Phantombild“
des einstigen Bautyps zu entwerfen. Nicht selten stellt dies ein aussichtsloses
Unterfangen dar. So lässt sich beispielsweise aus den rund 50 Einzelbruchstücken
aus Bonn und Umgebung nicht ein Grabbau zuverlässig rekonstruieren (Bauchhenß
1979).
Über
das Spektrum der Architekturformen können Vergleiche mit vollständiger erhaltenen,
meist mediterranen Grabmälern Orientierung verschaffen. Stoß- und Setzkanten,
Hebe- und Verankerungslöcher sowie Reliefreste können wertvolle Hinweise
für
die Rekonstruktion des Monuments liefern (Neu 1989). Noch problematischer gestaltet
sich die Datierung solcher Einzelstücke. In wenigen Fällen stellen Inschriften
chronologische Anhaltspunkte bereit. Meist aber ist man auf eine kunstgeschichtlich-stilistische
Einordnung geläufiger Verzierungselemente angewiesen, wobei sich nicht selten
erhebliche Interpretationsspielräume öffnen. Über den weiträumigen Vergleich
mit inschriftlich oder historisch datierten Denkmälern hat man z. B. für
Ranken-Reliefs
oder Kompositionsprinzipien von Reliefzier am Baukörper gewisse Datierungskriterien
entwickelt (Eck/v. Hesberg 2003). Auch „modische“ Frisuren der Abbildungen
Verstorbener
bieten grobe Anhaltspunkte (Precht 1975, 61).
Neben diese auf der Kenntnis antiker Architekturordnung und Kunstkritik basierenden
Klassifizierungsmethoden der klassischen Archäologie treten die Erkenntnisse
der Feldforschung: Grundproportionen der Grabbauten aufgrund ihrer Fundamente,
Charakter und Anzahl der einem Grabbau zugehörigen Gräber, sich daraus ergebende
Bestattungssitten und Belegungsdauer des Platzes, Größe des Grabgrundstücks,
dessen landschaftliche Einbettung u. a. mehr. Beide Methodenstränge lassen
sich wegen der Erhaltungsbedingungen jedoch nicht immer miteinander verknüpfen.
Die Vorbilder mediterraner Grabarchitektur kamen vor allem aus Oberitalien und Südgallien an den Rhein, den hauptsächlichen Rekrutierungsgebieten der hier stationierten Legionen während der frühen Kaiserzeit. Da die Landschaften am Niederrhein nur wenige Steinvorkommen aufweisen, musste dieser Baustoff kostspielig importiert werden. Außerordentlich beliebt war der feine Kalkstein aus Lothringen, der sich für Skulpturen besonders gut eignete. Umso mehr müssen daher auch Monumente in Holz-Erde-Technik berücksichtigt werden, die man unter günstigeren Voraussetzungen vielleicht in Stein ausgeführt hätte. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist die Gräberstraße der augusteischen Militär- und Versorgungsbasis Haltern an der Lippe (6 v. Chr. – 9 n. Chr., Berke 1991).
Entlang
der Hauptstraße nach Westen fanden sich mehrere Kreisgräben von 4-14 m Durchmesser,
deren Innenseiten von Postenstellungen begleitet wurden. Diese Befunde lassen
sich als veritable tumuli italischen Typs (s. u.) rekonstruieren, nur
dass sie von einer polygonalen Holzkonstruktion anstelle einer steinernen Tambour-Mauer
eingefasst waren. Statt einer Umfassungsmauer umgaben sie Gräbchen, die mit
ihren Unterbrechungen für Zugänge am ehesten als Abgrenzung des Grabgrundstücks
zu verstehen sind. Sie dienten also nicht bloß der Drainage. Indizien deuten
darauf hin, dass die hier Bestatteten tatsächlich aus Italien stammten: neben
der Wahl von Brandschüttungs- oder Urnengräbern als Form der zentralen Bestattungen
ließ sich auch der Ritus nachweisen, die Toten auf einer Kline gebettet zu verbrennen.
Die Klinen waren mit qualitätvollen Beinschnitzereien verziert, von denen nur
Bruchstücke der Einwirkung durch das Scheiterhaufenfeuer entgangen sind. Die
Analyse der Personennamen von Graffiti aus Haltern weist ebenfalls auf Italiker
hin.
Zwischen den runden tumuli standen auch rechteckige Grabbauten, die
sich auf vier oder mehr Pfosten stützten. Ihre Rekonstruktion als Grabtempelchen,
-kapellen (aediculae) oder Mausoleen bleibt offen. Haltern verfügte
also über eine klassische Gräberstraße wie sie für urbane Zentren des Mediterraneums
charakteristisch war, nur eben aus Holz errichtet. Vor den Toren reiner Militärlager
fanden sich normalerweise keine individuellen Grabbauten, sondern bescheidenere,
durch Stelen gekennzeichnete Gräber. Längst geht die Forschung davon aus,
dass das Halterner Hauptlager einmal die Keimzelle einer Stadt hätte bilden
sollen. Die Grabbauten von Haltern sind bis heute die ältesten sicher datierbaren
im Bereich des Niederrheins.
Die in Niedergermanien bezeugten Architekturformen von Grabbauten und –anlagen lassen sich in sechs Gruppen einteilen, deren Entwicklung, Verbreitung und Wechselwirkung mit „einheimischen“ Grabformen im Folgenden besprochen werden soll.
Die
wenigen Beispiele aus dem Rheinland bestätigen diese Tendenz. Sie stammen aus
den urbanen Zentren und sind – soweit datierbar – im 1. Jahrhundert errichtet
worden. Verdächtig ist beispielsweise ein Kalksteinrelief aus Neuss, das ein
Bukranion, den Schädel eines Opferrindes, zeigt. Wenn es nicht zu einem Tempelfries
gehörte, dürfte es nach Vorbildern aus Italien, wie z. B. dem Grabmal der
Caecilia Metella in Rom, am ehesten als Bestandteil eines Abschlussfrieses
oder einer zinnenartigen Bekrönung eines tumulus zu deuten sein (Eck/v.
Hesberg 2003, 179). Aus Köln liegen einzelne steinerne Pinienzapfen vor, deren
Größe und Sockelung darauf hindeuten, dass sie einst einen tumulus bekrönten.
Nach H. v. Hesberg vereinigte dieses einst ca. 10 m hohe Grabmal als architektonischer „Zwitter“ Elemente eines tumulus und eines Mausoleums vom Baldachin-Typ (s. u.). Elemente eines tumulus sind der Tambour mit Inschrift und der zu ergänzende, vielleicht als Steindach ausgeführte Erdkegel, während der quadratische Sockel und die Pilaster der Mausoleumsform entliehen sind. Die Suche nach Vorbildern führt zum Mainzer Ehrenmal für Drusus d. Ae., dem bislang ältesten bekannten Grabmal am Rhein überhaupt (s. Grabbauten in Obergermanien), sowie zum Siegesdenkmal des Augustus von La Turbie bei Nizza. In beiden Fällen besteht ein Zusammenhang mit den Feldzügen des Augustus in den Alpen und in Germanien.
Das Sockelrelief mit Reiterkampfdarstellung ergänzt den militärischen Triumphcharakter. Dennoch lag hier laut Inschrift aber kein hochrangiger Offizier begraben, sondern ein dispensator:
I[- ca. 6 - divi Au]gusti / [et Ti(berii) Caesaris disp]ensatori / [- ca. 14 -]is.
Wenn die Ergänzung der Fehlstellen durch W. Eck richtig ist, hatte dieser
kaiserliche Sklave Augustus und Tiberius gedient, woraus sich eine Datierung
in die Jahre um 20 n. Chr. ergäbe (Eck/v. Hesberg 2003, 194). Trotz Sklavenstatus
erlangten dispensatores im frühen Prinzipat oft großen Einfluss, da
sie dem Kaiser persönlich verbunden waren und dessen Privatvermögen verwalteten.
Dabei gelangten sie – auf welchen Wegen auch immer – oft auch zu privatem Reichtum.
Dieses Beispiel offenbart wiederum, dass Größe und Pracht eines Grabbaus nur
bedingt etwas über den rechtlich-sozialen Status des Bestatteten aussagen können.
In erster Linie lassen sich nur Rückschlüsse auf das wirtschaftliche Vermögen
der Auftraggeber ziehen.
Anhand
von Inschriftenresten können übrigens noch zwei weitere mächtige Grabmale
kaiserlicher Bediensteter der frühen Kaiserzeit erschlossen werden: allein
die Grabinschrift des Mausoleums (?) des Vedianus, eines Freigelassenen
des Kaisers Tiberius und der Livia, lässt sich auf mindestens 3-4 m Länge
rekonstruieren. Vergleichbare Dimensionen zeigt der Inschriftenblock eines [Ele]uthero
an, der vermutlich Freigelassener des Kaisers Claudius war (Galsterer 1975 Nr.
192; Eck/v. Hesberg 2003, 195 f.).
Diese fast anmaßend wirkende Repräsentation vermögender Sklaven und Freigelassener ist für die frühe Kaiserzeit typisch, als die Verwaltungshierarchien noch nicht fest etabliert waren. Mit der Wahl der „Hybridarchitektur“ wurde der „aristokratische“ Grabmaltyp des tumulus zwar zitiert, aber nicht usurpiert. Soweit sich beim aktuellen Quellenbestand überhaupt urteilen lässt, scheint diese spezifische Grabbaukombination keine Nachahmer gefunden zu haben; sie blieb eine architektonische Episode wie möglicherweise das Wirken kaiserlichen Privatpersonals in Köln, das vielleicht im Kontext mit frühkaiserzeitlichem Metallbergbau jenseits des Rheins zu sehen ist.
Die
grundlegende Frage, ob sich hinter dieser zunächst einfachsten Art des Grabbaus
eventuell vorrömische Traditionen verbergen oder inwieweit römerzeitliche
Grabhügel durch tumuli (neu) inspiriert wurden, kann ebenfalls nicht
pauschal beantwortet werden. Hierbei kommt es auch auf eine vergleichende Betrachtung
der Bestattungs- und Beigabensitten an. Die besser erhaltenen und daher sicher
als solche erkennbaren Grabhügel zwischen Rhein und Maas westlich und nördlich
von Köln sind leider fast alle schon im 19. Jahrhundert ausgegraben oder bereits
vorher geplündert worden (Wigg 1993, 218-220). In einigen Fällen sind jedoch
reiche Beigaben des 2.-3. Jahrhunderts überliefert. Mit „einheimischen“ Sitten
lässt sich dies nicht unbedingt in Verbindung bringen – eher im Gegenteil:
bei Krefeld beispielsweise zeigen anhand mitverbrannter Fibeln tendenziell als
„einheimisch-germanisch“ einzustufende frührömische (d. h. vor dem Bataveraufstand
69/70 n. Chr.) Gräber eher eine Tendenz zur Beigabenarmut bis Beigabenlosigkeit
(Reichmann 1998, 345). Es ist folglich nicht auszuschließen, dass die Grabhügel
hier eher auf Einflüsse oder Einwanderer aus Nordgallien zurückgehen. Ein
bereits 1887 zerstörter Grabhügel bei Rimburg (Kr. Aachen) soll noch 15 m
hoch gewesen sein. Grabhügel solchen Ausmaßes gibt es im westlich angrenzenden
Gebiet der Tungrer um Tongeren (Massart 1994).
Von römischen Nachbestattungen in einem hallstattzeitlichen Grabhügel bei
Köln-Worringen abgesehen, ist kein publiziertes Ensemble aus einem Grabhügel
zwingend in die Zeit vor 100 n. Chr. zu datieren. Auch dieser Hiatus spricht
eher gegen eine autochthone Tradition.
Ähnliches lässt sich über einen zweiten Verbreitungsschwerpunkt von Grabhügeln
im südlichen Niedergermanien (südlich von Köln) aussagen, der offenkundig
am Rand der Einflusszone der treverischen Grabhügel liegt (Wigg 1998). Anders
als in der Gallia Belgica oder auch im nördlichen Obergermanien sind echte
tumulus-Adaptionen
mit Ringmauer und/oder Grabkammer mit Zugangsweg (dromos) bisher nicht bekannt. Trotz der generellen „Steinarmut“ dürfte
dieses Fundbild nicht ganz zufällig sein, da z. B. Weihedenkmäler auch aus
dieser Region in einiger Zahl vorliegen. Außerdem sind tumulus-Blöcke
anhand ihrer charakteristischen Rundung relativ leicht zu identifizieren.
Über einem geschlossenen, podestartigen Sockelgeschoss rechteckiger oder quadratischer
Grundform erhebt sich ein auf Säulen gestütztes, ganz oder teilweise offenes
Obergeschoss. Dieses bietet Raum für die Aufstellung lebensgroßer Statuen
der Verstorbenen, denn Mausoleen sind in der Regel Familiengrabmäler. Der
Sockel
trägt die Grabinschrift und meist nur rahmenden Reliefschmuck in Gestalt floraler
Motive oder mythologischer Szenen. Die Dachform bildet eine geschweifte Pyramide
mit Blattschuppen oder ein Giebel mit Typmpanon. Der tempelartige Aufbau konnte
als Prostylos (cella mit Säulenfront), Nische (s. u.) oder Baldachin
variieren. Der elegante Baldachin-Typ mit offenem Rundtempel ist am Niederrhein
bisher nicht nachweisbar. Ein für diesen Denkmaltyp reklamierter Architravblock
von der Bislicher Insel bei Xanten muss nicht zwingend Bestandteil eines Grabmals
gewesen sein (Andrikopoulou-Strack 1986, 164 f.).
Im
Rheinland ist das Kölner Prostylos-Mausoleum des L(ucius) Poblicius,
eines Veterans der legio V Alauda das prominenteste Grabmal überhaupt.
Es stand einst ca. 1 km vor dem Südtor des Oppidum Ubiorum, wie Köln
damals hieß.
Seine faktisch vollständige Erhaltung verdanken wir offenbar dem Rhein oder
einem nahen Bach, dessen Fluten das Denkmal irgendwann im 2.-3. Jahrhundert
wohl bei einem Hochwasser unterspült, es zum Einsturz gebracht und hernach
mit Sedimenten bedeckt haben. Bei verschiedenen Gelegenheiten wurden rund 130
Architekturteile in Versturzlage geborgen, die diesem Mausoleum sicher oder
wahrscheinlich zuzuweisen sind. Sie betragen zwar kaum ein Zehntel seiner ursprünglichen
Bausubstanz, doch ist kein anderer Grabbau zuverlässiger rekonstruierbar. Die
Hauptmasse dürfte aber noch im Boden schlummern, durch die moderne Bebauung
einstweilen unzugänglich. Seine einstige Gesamthöhe wird auf 50 römische
Fuß geschätzt, also auf über 16 m. Farbreste zeigen, dass wir uns das Denkmal
bunt bemalt vorstellen müssen.
Die Datierung basiert auf vier Kriterien:
1. Die Stationierungszeit der 5. Legion in Xanten von 9-69 n. Chr. gibt den Rahmen vor,
2. erst ab der Mitte des 1. Jahrhunderts wird es allgemein üblich, den dritten Bestandteil des bürgerlichen Namens (cognomen) in den Inschriften zu nennen – hier fehlt er noch (Galsterer 1979),
3. Die verstürzten Blöcke wurden zusammen mit zwei der ältesten Kölner Militärgrabsteine gefunden (Galsterer 1975 Nr. 206 u. 222) und
4. wurde aufgrund stilistischer Kriterien zuletzt ein Entstehungsdatum um 40 n. Chr. vorgeschlagen (Eck/v. Hesberg 2003, 159).
Aufsehenerregende
Entdeckungen sind auch heute noch möglich: 1980 stieß man auf der ehemaligen
Rheininsel auf ein spätantikes Fundament, das aus rund 90 Steinblöcken bestand,
46 davon mit Reliefresten (Neu 1989).
Die Trümmer können anhand von Formen, Kapitellen, Friesen (Ranken, Waffen) und Reliefs 21 gewaltigen Grabbauten zugeordnet werden, von denen mindestens drei dem Poblicius-Mausoleum weitgehend entsprachen. Stellvertretend für die übrigen sei hier ein Reliefblock mit Waffen und militärischen Orden abgebildet.
Entlang der Gräberstraßen nach Süden und Westen muss im 1. Jahrhundert ein
regelrechter Bauboom geherrscht haben, der bereits vor der Erhebung des oppidum
Ubiorum zur colonia eingesetzt hatte. Im Gegensatz dazu verringern
sich Zeugnisse für zweistöckige Grabbauten ab dem späten 1. Jahrhundert.
Dieser Rückgang wurde mit dem Verlust romanisierter Bevölkerung durch den
Bataveraufstand durchaus einleuchtend erklärt, doch könnte der „Massenfund“
von 1980 das wahre Verhältnis verzerrt haben: in Bonn beispielsweise deuten
sich – bei schlechterer Quellenlage – eher umgekehrte Verhältnisse an, indem
nur eine Minderheit von Grabbauresten ins 1. Jahrhundert datiert werden kann,
obwohl dieser Standort unter den Ereignissen von 69/70 n. Chr. kaum weniger
zu leiden hatte. Eine bewusste Schändung dieser explizit mediterranen Repräsentationsbauten
während des Bataveraufstandes lässt sich übrigens nicht sicher nachweisen,
obwohl dies vielleicht zu erwarten wäre. Andererseits lässt sich in Köln
ab dem 2. Jahrhundert das Aufkommen neuer und auch kleinerer Grabbautypen beobachten
(s. u.).
In den anderen Rheinmetropolen kamen nur einzelne Reste mutmaßlicher Mausoleen
zutage, meist in Gestalt von Statuenbruchstücken, so in Bonn, Neuss, Xanten
und Nijmegen, aber auch in den Zentren des Hinterlandes Aachen, Zülpich und
Jülich. Nur in Maastricht gibt es noch einen bemerkenswert umfangreichen Bestand
an Grabmälern des 1. Jahrhunderts (Panhuysen 1996).
Männliche Verstorbene ließen sich regelhaft in klassisch römischer Gewandung, in toga, verewigen. Mediterrane Tracht überwog auch bei weiblichen Totenstatuen, doch gibt es Ausnahmen: ein Kölner Porträtkopf trägt die typische Kopfbekleidung ubischer Frauen, die von zahlreichen Matronenweihungen her bekannt ist.
Eine
bei Aachen-Burtscheid gefundene weibliche Gewandstatue, deren pallium-Tracht
mit der Muse Kalliope assoziert werden sollte, wurde bereits als Grabstatue
einer gebildeten Römerin (?) in Anspruch genommen (Gabelmann 1979). Obwohl
die Plastik in sekundärer Fundlage angetroffen wurde, lässt der Fundort im
Bereich eines Badegebäudes eigentlich eher an eine der typischen Figurengruppen
denken, wie sie oft die Innenräume von Thermen schmückten.
Noch einmal sei betont, dass diese Verhältnisse einstweilen kaum mehr als den Forschungsstand widerspiegeln. Dennoch gibt es eine Auffälligkeit: im Gegensatz etwa zur civitas Treverorum in der Nachbarprovinz Gallia Belgica findet man im Bereich des niedergermanischen Militärbezirks kaum Grabmale außerhalb dieser Zentren. Zu diesen zählt der Grabmalfund von Wesseling-Keldenich in der Nähe von Köln. Aus der Kombination der überlieferten Architekturelemente eines Reiterkampffrieses mit dem Rest der Grabinschrift [---] item Perrnia Pau[la, lina o. ae. ---] darf sehr wahrscheinlich auf einen Legionsveteranen als Grabherrn geschlossen werden. In Analogie zu vollständigen Inschriftenformularen ist vor item („und“) der Name des Ehemannes zu erwarten. Die Nennung seiner Frau, die den etruskischen Familiennamen Perrnia trägt, weist auf seinen Veteranenstatus hin, da aktive Soldaten nicht heiraten durften (G. Alföldy in Gabelmann 1973).
Darstellungen aus der Mythologie und – als Neuerung gegenüber den Mausoleen des 1. Jahrhunderts – profane Szenen aus dem Leben des/der Verstorbenen werden miteinander kombiniert (Freigang 1997). Exemplarisch sei hier eine Kontorszene aus dem Kölner „Massenfund“ vorgestellt.
Die Grabinschrift wurde in den Bildzyklus integriert und beanspruchte nicht mehr die vorrangige Aufmerksamkeit des Betrachters wie bei den Mausoleen. Die Entwicklungsdynamik ging ab dem 1. Jahrhundert vom Treverergebiet (Gallia Belgica) aus, wo sich offenbar im Gegensatz zur niedergermanischen Militärzone schon früh eine selbstbewusste einheimische Elite herausgebildet hatte. Dennoch blieb man von Einflüssen aus Italien nicht abgekoppelt, wie das von dort entlehnte Reliefthema des spielenden Kindes mit Hund auf einem Kölner Block dokumentiert.
In
Niedergermanien verbreiteten sich die Pfeilergrabmäler erst im 2.-3. Jahrhundert,
so z. B. an der südlichen Kölner Gräberstraße bei St. Severin, wo etliche
Konsolsteine und Relieffragmente zutage kamen (Päffgen 1992, 99). Grabpfeiler
überragten nun auch einzelne Gutshofnekropolen. Das äußerst massive, bis zu
1,8 m tiefe Rechteckfundament (4,2 x 5,0 m) am „Hostert“ bei Berg vor Nideggen
ist kaum anders als das eines Grabpfeilers vom Typ der „Igeler Säule“ zu deuten
(Gaitzsch 1993, 35).
Den
Größenrekord hält das Grabmalfundament von Eschergewähr bei Hambach (6,5
x 9 m), zu dem ein einziges Urnengrab gehörte, das nur über eine eher durchschnittliche
Ausstattung mit Tafelgeschirr und einer Münze verfügte (Gaitzsch 1995).
Da das Grab nachträglich an der Rückseite des Fundaments eingegraben war ohne dieses zu stören, muss mit dem Bau des Denkmals bereits vor dem Tod des hier Bestatteten begonnen worden sein (s. u.). Das mit 3 x 3 m deutlich kleinere Grabbaufundament eines Grabpfeilers oder –altars (?) bei Elsdorf (Erftkreis) war dagegen für ein mit exklusivem Bernsteinschmuck ausgestattetes Brandgrab errichtet (Gaitzsch 1998). Die mutmaßliche Gutsherrin kombinierte hier in der 1. Hälfte des 3. Jahrhunderts Grabarchitektur nach mediterranem Vorbild mit üppiger Beigabensitte gallischer Tradition.
Nirgendwo
ist bisher eine Bestattung unter einem Grabpfeiler gefunden worden – im Gegenteil:
manchmal ließ sich gar kein Grab in dessen Nähe nachweisen. Dies verrät zweierlei:
zum einen hat man diese protzigen Monumente in der Regel wohl schon zu Lebzeiten
des Auftraggebers erbaut, was in den Grabinschriften durch die Formel vivus
fecit ausgedrückt wird. Zum anderen ist damit zu rechnen, dass man den
Aschenbehälter zusammen mit den Beigaben in einer Nische oder kleinen Kammer
innerhalb des Denkmals aufgebahrte. Einen solchen loculus könnte vielleicht
die kleine Tuffsteintür (Höhe 0,47 m, Breite 0,30 m) verschlossen haben, deren
niedergermanischer (?) Fundort leider unbekannt ist.
Einer anderen Variante des Nischengrabmals folgt die mutige Rekonstruktion des sog. Kölner „Schiffsreliefgrabbaus“ durch S. Neu. Sie beruht auf dem Vergleich mit einem umfangreicher erhaltenen Grabdenkmal aus der Pellenz bei Kruft (s. Grabbauten Obergermaniens).
Vor
allem bei den jüngeren Varianten wird (werden) der/die Verstorbene(n) dann
im Relief unter einer bzw. mehreren Bogennische(n) (aediculae) dargestellt,
weswegen man diese Variante von Grabmonumenten auch „Nischengrabmäler“ oder
„Grabkapellen“ nennt. Bisweilen sind die typologischen Grenzen zu Pfeilergrabbauten
fließend.
Oft
aber handelt es sich einfach um monumentalisierte Grabstelen wie bei der des
thrakischen Reiters Longinus Biarta aus flavischer Zeit. Der Giebel aus Frenz
bei Bonn könnte wegen seiner Abmessungen (H. 0,73 m; Br. 1,52 m; T. 0,32 m)
ein Nischengrabmal bekrönt haben. Dargestellt ist die Flucht von Orestes, Pylades
(mit Kurzschwertern und Speeren bewaffnet) und Iphigenie (mit Kultbild der Artemis)
aus Tauris. Dieser durch die Tragödie des Euripides berühmt gewordene Mythos
steht symbolisch für die Errettung vor dem Tod, da Iphigenie ihrer geplanten
Opferung entgangen ist. Die Mehrheit der in Frage kommenden Bruchstücke aus
dem Untersuchungsgebiet lässt sich aber kaum nach einfacher oder monumentaler
Stele klassifizieren. In Niedergermanien erlangten Nischengrabmäler allerdings
längst nicht solche Bedeutung wie in einigen Gegenden der Gallia Belgica, wo
sie im 2. und 3. Jh. zur dominierenden Grabmalform avancierten (Willer 2005,
14 f.).
Einen
indirekten Hinweis auf Grabtempel oder –kapellen könnten auch Sarkophage geben,
da die Wirkung ihres Reliefschmucks und ihrer Inschriften eine sichtbare, also
oberirdische Aufstellung voraussetzt. Allerdings ist auch mit der Aufstellung
von Sarkophagen im Freien, gewissermaßen als frei stehendes „Totenhaus“ in einem
Grabgarten zu rechnen. Ein Beispiel hierfür ist der Legionärs-Sarkophag aus
Weilerswist-Klein Vernich, Kr. Euskirchen (Wagner 2003; Andrikopoulou-Strack/Bauchhenß
2006), der bisher älteste Sarkophag aus dem Rheinland, dessen Inschrift ihn
212-222 n. Chr. datiert. Erst im 4. Jahrhundert wurde er in sekundärer Verwendung
als Steinsarg vergraben. Verwitterungsspuren machen deutlich, dass er zuvor
unter freiem Himmel aufgestellt war. Im Mediterraneum gibt es auch Beispiele
dafür, dass Sarkophage auf Steinsockeln „präsentiert“ wurden.
Im wesentlichen sind zwei Kategorien zu differenzieren:
1. Grabbauten in Gestalt überdimensionaler, bis zu 2 m hoher Altäre,
2. eigentliche Grabaltäre (arae), die zur Darbringung von Opfern vor einem Grabbau gleich welchen Typs aufgestellt oder in die Umfassungsmaür eines Bestattungsplatzes integriert waren. Außerhalb des Kontextes können letztere nur anhand ihrer Inschrift von herkömmlichen Götteraltären unterschieden werden (Nölke 1996; Willer 2005, 16-22).
Langrechteckige, zum Opferstein untaugliche Proportionen zeichnen altarförmige Grabbauten aus, deren Körper weitgehend ohne Reliefschmuck auskommen; figürliche Darstellungen wie z. B. auf treverischen Altargrabmälern fehlen. Lediglich die zentrale Inschrift wird manchmal von Rankendekor eingerahmt. Die pulvini pflegen mit Blattschuppen, ihre Stirnseiten mit Medusen- oder Tierprotomen geschmückt zu sein. Entsprechende Bruchstücke liegen z. B. aus Bonn, Köln und Dormagen vor.
Derartige Grabbauten in Altarform kamen im Rheinland erst im Laufe des 2. Jahrhunderts
auf – mit über hundertjähriger Verzögerung gegenüber ihren stadtrömischen
Vorbildern. Wegen des Vorhandenseins oder Fehlens bestimmter Schmuckelemente
(z. B. Girlanden) wird ein Einfluss aus Südgallien erwogen. Ihre Verbreitung
bleibt nach derzeitigem Forschungsstand auf die städtischen Zentren am Rhein
beschränkt. In Italien hat man den Aschenbehälter öfter in den Altar eingemauert
wie es auch das sog. „Lingonentestament“ (CIL XIII 5708) fordert. Ein Nachweis
hierfür steht im Rheinland noch aus, da die gemauerten oder aus opus caementitium
bestehenden Baukerne im Gegensatz zu den wieder verwendbaren Verkleidungsblöcken
nicht erhalten sind. Erst während der 1. Hälfte des 3. Jahrhunderts wählte
man Monumentalaltäre als Überbauten steinerner Grabkammern, in Italien jedoch
schon über 200 Jahre zuvor. Überdachungen, deren Nachweis im Treverergebiet
vereinzelt gelang, fanden sich bisher nicht.
Altarstelen
ergänzen diese Monumentkategorie (Faust 1998). In ihnen eine „Kleinausgabe“
altarförmiger Grabbauten zu erblicken, liegt nahe. Ihre oft verkümmerten Räucherschalen
(focus) erwecken Zweifel an der Funktion als Opferstein, obwohl auch
für sie die Bezeichnung ara inschriftlich bezeugt ist. Ihr räumliches
Vorkommen konzentriert sich weitgehend auf Köln, ihr zeitliches auf die 1.
Hälfte des 3. Jahrhunderts. Es fällt auf, dass sie fast alle von griechischsprachigen
Personen in Auftrag gegeben wurden. Porträtmedaillons der Verstorbenen (clipeatae
imagines) stellen eine Besonderheit Kölner Altarstelen dar. Kölner Altarstelen
sind bei gleichem Material in der Regel dünner als solche aus Mainz, was wohl
auf unterschiedliche Werkstätten oder den weiteren Transportweg für Kalkstein
zurückzuführen ist.
7. Grabkammern
1843 entdeckt, wurde es als erstes römisches Monument im Rheinland konserviert. Die Kammer mit Tonnengewölbe besteht aus Tuffquadern und reicht bis zu 5,44 m Tiefe unter die römische Oberfläche hinab. Als sog. „Mischkolumbarium“ war es sowohl für Urnen- als auch für Körperbestattungen ausgelegt. Die stadtrömischen Vorbilder, z. B. unter St. Peter und in Ostia, entstanden ca. 120/30-180 n. Chr., als sich in Italien allmählich die Körperbestattung durchzusetzen begann.
Auch
die Weidener Kammer datiert, nach Keramikfunden aus ihrer Baugrube zu schließen,
frühestens um 150 n. Chr., vielleicht sogar erst um 190-200 n. Chr., falls
die drei frühseverischen Porträtköpfe aus Marmor tatsächlich die Gründer
der Gruft darstellen (Sinn 2003). Wie der spätere und ursprünglich obertägig
aufgestellte Marmorsarkophag werden sie als Kunstwerke aus Rom selbst eingestuft.
Insoweit fassen wir hier eine direkt aus Mittelitalien importierte Grabbausitte.
Die
Speisezimmer-Einrichtung mit steinernen Möbeln (Klinen für die Männer, Korbsessel
für die Frauen) war in Italien so nicht üblich. Dort verwendete man Totenbetten
zwar im Rahmen der Bestattungszeremonie, nicht aber wie hier als Teil der Grabausstattung.
Allenfalls hätte man dort im obertägigen Grabtempel Tafelmöbel für die periodischen
Totenmähler der Hinterbliebenen erwarten können. Gegenstände aus dem italischen
Totenbrauchtum, gedacht für den Gebrauch durch die Hinterbliebenen, wurden
hier als Beigaben, d. h. als Totenbesitz umgedeutet. Das entsprach gallischer
Tradition. Diese geradezu wörtliche Vorstellung der domus aeterna
drücken ferner die Innenreliefs in Gestalt einer Esszimmereinrichtung im Sarkophag
von Simpelveld (NL) aus.
Auch
in den 29 Wandnischen mischen sich italische und gallische Elemente, indem sie
eben nicht zur Aufnahme der Urnen dienten – diese bargen Tuffkisten auf dem
Kammerboden –, sondern zur Ablage von Beigaben, z. B. von wertvollem Bernsteinschmuck,
„zweckentfremdet“ wurden. Solche Beigabennischen sind ein allgemein typisches
Merkmal rheinländischer Gräber des 1.-4. Jahrhunderts. Hier in monumentalisierter
Gestalt, begegnen sie bei einfachen Erdgräbern als seitliche Ausschachtungen
neben der Urnengrube. Als Anschauungsbeispiel soll hier ein solcher Befund aus
dem Gräberfeld von Rommerskirchen (Kr. Neuss) dienen, wo die Beigabennische
wie üblich mittels eines senkrecht gestellten Ziegels vom eigentlichen Brandgrubengrab
(bustum) abgetrennt ist.
Mit Beigabennischen stattete man ab dem 2. Jahrhundert auch steinerne Aschenkisten aus, wie z. B. in Flerzheim oder Maastricht sowie kammerartig vergrößerte „Bestattungsbehälter“ wie der Grabeinbau von 2 m Durchmesser und ca. 1,5 m Höhe bei Kreuzau-Stockheim (Kr. Düren; Horn 1987, 405), dessen Boden ein sechseckiger Stern aus farbigen Marmorsteinchen zierte.
Beigabennischen
sah insbesondere norditalischer Grabbrauch vor, jedoch in anderer architektonischer
Gestalt, z. B. mit eingebauten Regalen.
Ein typologisches Bindeglied zwischen den kleinformatigen, monolithischen Bestattungsbehältern
und begehbaren Hypogäen bildet die Grabkammer an der Aachener Straße zu Köln,
deren 1,35 x 1,30 m großer Innenraum um die Mitte des 2. Jahrhunderts entstand.
Möglicherweise ist ferner ein im Außenmaß 4,2 x 5,0 m großes Rechteckfundament
bei Niederzier (Kr. Düren) als eine frühe Grabkammer zu rekonstruieren. Im
Inneren wurden drei Brandbestattungen des späten 2. Jahrhunderts entdeckt;
einer davon waren zwei goldene Fingerringe beigegeben (Gaitzsch u. a. 1988).
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass sich die Familie von Köln-Weiden über mehrere Generationen hinweg an stadtrömischen Bestattungsformen orientiere, diese jedoch mit Elementen gallischer Jenseitsvorstellungen, wonach das jenseitige dem diesseitigen Leben annähernd entspräche, verknüpfte.
Das
o. g. „Lingonentestament“ schloss sogar einen ganzen Weinberg mit ein, aus dessen
Ertrag der Wein für die Totenfeierlichkeiten gekeltert werden sollte (vgl.
ferner die gallischen Inschriften CIL 1657 und 2449). Der Kölner Sarkophag
der Florentia Crispina stand gemäß seiner Inschrift in hortulo suo,
in ihrem Grabgarten (3. Jahrhundert).
Zur oberirdischen Kennzeichnung der Gräber und damit auch zu jedem architektonischen Grabbau gehörte ursprünglich eine Umfriedung, meist im Sinne eines Grabgartens, die den sakralen vom profanen Bereich trennte.
Für solche Einhegungen kennt man im Bereich Niedergermaniens zahlreiche archäologische Beispiele. Mehrheitlich handelt es sich um schmale, bis zu einem Meter breite Gräbchen, die meist rechteckig angelegt waren, seltener auch rund, z. B. in Krefeld-Gellep, oder polygonal, z. B. um die Grabbauten bei Berg vor Nideggen.
Solche, oft recht großzügigen Grabumfriedungen gab es im mittleren und nördlichen Niedergermanien von augusteischer Zeit bis ins 3. Jahrhundert zahlreich. Häufig stoßen die Umfassungsgräbchen dabei direkt aneinander. Die am umfangreichsten erforschten Nekropolen mit Umfassungsgräbchen sind Nijmegen-Hatert und Tönisvorst-Vorst, Kr. Viersen.
Bei letzterer könnte es sich um den gemeinsamen Bestattungsplatz eines Vicus
oder mehrerer ländlicher Siedlungen gehandelt haben. Auch wenn (noch?) keine
direkte Tradition in die vorrömische Eisenzeit zurückzuverfolgen ist, so lässt
sich hier am ehesten eine indigene „Grabmalart“ fassen. Die Beigaben der 1.
Hälfte des 1. Jahrhunderts folgen römischem Brauchtum, bisweilen von „germanischen“
Fibeln ergänzt. Ab flavischer Zeit werden Geschirrbeigaben häufiger und üppiger,
die Fibeln fallen zunehmend weg. Während sich hier in der Beigabenwahl möglicherweise
eine neue Bevölkerungsgruppe zu erkennen gibt, lassen sich im Grabbau keine
Veränderungen wahrnehmen (Bridger 1998).
Nur
im Ausnahmefall ist heute noch feststellbar, ob Umfassungsgräbchen als Graben-Wall-Anlage
geartet waren oder als Pflanzgräbchen für Hecken o. ä. Dass gerade letztere
öfter gewählt wurden, verraten rechteckig angeordnete Brandgräbergruppen,
die sich an archäologisch „unsichtbaren“ Grenzlinien orientieren, die kaum
anders denn als Anpflanzungen deutbar sind. Dies dürfte beispielsweise auf
ein Gräberfeld bei Zülpich zutreffen.
Man
möchte dabei an Hecken oder Sträucher denken, zumal der heute noch dafür
verwendete Buchsbaum im Rheinland der Antike nachgewiesen ist (Gaitzsch 1993,
28). Solche Gräbergruppen finden sich – einstweilen aufgrund des Forschungsstandes
– vorwiegend bei Gutshöfen im Bereich der heutigen Braunkohlereviere zwischen
Köln und Aachen, z. B. die Gräbergruppe B Eschergewähr, Grabungsplatz Hambach.
Dort lässt sich ein weiteres niedergermanisches Phänomen aufzeigen: mehrere
solcher Gräberensembles gruppieren sich rechteckig oder ringförmig um einen
zentralen, aus archäologischer Sicht scheinbar freien Platz. Könnte hier ein
natürlicher „Grabbau“, z. B. ein Baum o. ä., gestanden haben oder handelt
es sich lediglich um einen Versammlungsplatz für die Trauergemeinde? Ein anderes
Beispiel hierfür liefert der Friedhof einer Villa rustica bei Jüchen (Kreis
Neuss): innerhalb eines 25 x 16 m großen, eingefriedeten Areals lagen 14 Brandbestattungen.
Einen Zugang zu der Umfriedung bezeugen zwei 2 Pfosten im Abstand von 1,2 m
an der Innenseite des Grabens. Der Weg führte direkt auf einen zentralen, befundleeren
Platz, um den sich sieben Brandbestattungen gruppierten. Spuren eines hölzernen
Grabbaus mit 2,5 m langen Außenseiten ließen sich über einem Grab in der Westecke
des Bestattungsplatzes nachweisen (Arora/Lochner 1999).
Häufiger
in den städtischen Gräberstraßen, seltener bei ländlichen Anwesen stößt
man auf rechteckige oder quadratische Umfassungsmauern von Familien- oder (seltener)
Einzelgräbern. Hierbei maceriae italischer Tradition von eventuell
in Stein ausgeführten Umfriedungen einheimischer Prägung zu unterscheiden,
gelänge vielleicht durch Serienvergleiche der Grabausstattungen und Inschriften.
Letztere sind durchaus vorhanden, auch wenn sich etwa die quadratischen Inschriftenplatten
nur verdachtsweise diesen einst ca. 1,5 m hohen Grabgartenmauern zuweisen lassen.
Die aus sekundären Kontexten überlieferten Kölner Exemplare lassen sich
aber mit in situ-Befunden, z. B. in Mainz-Weisenau, vergleichen. Häufiger dürften
Stelen in die Mauern eingelassen gewesen sein. Auf solchen Platten steht manchmal
die Formel vivus fecit („zu Lebzeiten errichtet“). Wenn man nicht annehmen
möchte, dass sich dieser Hinweis lediglich auf den Inschriftenträger selbst
bezog, kann man aus dieser Formel durchaus auf die Existenz eines zugehörigen
Grabbaus oder einer Ummauerung schließen.
Bei ländlichen Begräbnisplätzen, z. B. bei Berg vor Nideggen und bei Alt-Inden,
hat man bisweilen Einfriedungsmauern und –gräbchen miteinander kombiniert.
Während das Fundament eines zentralen Grabbaus von einer rechteckigen Mauer
eingefasst war, umschloss die sich darum gruppierenden Gräber ein Graben.
Welcher
Zwischenfall trieb ihn zu dieser kuriosen Formulierung, eine missio causaria?
Wäre er im Dienst verstorben oder regulär als Veteran entlassen worden, so
hätte er jedenfalls seine Einheit nicht verschweigen brauchen, ihre Nennung
wäre vielmehr obligatorisch gewesen. Auf Militärangehörige verweist auch
das Reliefthema des Reiterkampfes, dessen Vorkommen allerdings auf das 1. Jahrhundert
beschränkt bleibt (Gabelmann 1973).
Soweit
die Inschriften Auskunft erteilen, fällt auf, dass im 1. Jahrhundert bisher
nur Soldaten bzw. Veteranen aus den Mannschaftsdienstgraden bezeugt sind. Legions-
und Alenveteranen wie Lucius Poblicius, die sich nach ihrem Ausscheiden im Rheinland
niedergelassen hatten, strebten offenbar als Teil der neuen lokalen Oberschicht
vermehrt nach Repräsentation.
Grabbauten höherer Offiziere fallen für das 1. Jahrhundert bisher aus. Lucius
Nasidienus Agrippa, ein im Dienst verstorbener Tribun der legio XIIII Gemina
bekam nur eine einfache Grabstele von 127 x 46 x 46 cm Größe, die kaum mehr
als der pietas gegenüber dem Toten genügte (Galsterer 1975 Nr. 199).
An
Grabbauten könnten die Bruchstücke von Inschriftenplatten (oder –stelen?)
zweier ritterlicher Offiziere befestigt gewesen sein, die bereits in die 1.
Hälfte (?) des 3. Jahrhunderts datieren (Galsterer 1975 Nr. 198 u. 203). Einer
davon, ein praef(ectus castrorum) leg(ionis) III Augustae aus Karthago,
war in Köln ebenfalls in der Fremde gestorben.
Ab der Mitte des 1. Jahrhunderts kommen einzelne Stadträte (decuriones
CCAA) und Händler (negotiatores) hinzu. Auch wenn über die Herkunft
des Einzelnen kaum etwas auszusagen ist, so tragen doch alle Verstorbenen die
bürgerlichen duo oder tria nomina. Damit lässt sich annähernd
die regionale, die römische Kultur tragende „Elite“ umreißen.
In das 2. und 3. Jahrhundert datieren mindestens neun Kölner Inschriftenplatten
von durchschnittlich rund 50 x 50 cm Größe. Sie alle wurden wie gewöhnlich
außerhalb ihrer ursprünglichen Baukontexte aufgefunden, so dass wir über die
Gestalt der zugehörigen Grabmäler nur spekulieren können. Nach den Abmessungen
dürften diese jedoch eher bescheiden ausgefallen sein. Eventuell waren sie
an Umfriedungsmauern (maceriae)
befestigt (s. o.). Unter den fünf erhaltenen Berufs- und Statusbezeichnungen
finden sich zwei Veteranen der legio
I Minervia namens Titus Aurelius Rufinus und Marcus Aurelius Victor (Galsterer
1975, Nr. 211-212), die Sklavin oder Freigelassene Priminia Augurina, deren
patronus sich um ihre Beisetzung gekümmert hatte, sowie zwei Händler.
Einer davon, Sextus Haparonius Iustus, vertrieb Salben und Parfüm (negotiator
seplasiarius), der andere namens Tiberius Mainonius Victor Fleischwaren
(negotiator lanio). Das Übergewicht von Militärs unter den Auftraggebern
von Grabbauten im 1. Jahrhundert erscheint nun relativiert. Ob sich in diesen
Grabplatten so etwas wie eine städtische „Mittelschicht“ zu erkennen gibt,
muss vorläufig Hypothese bleiben.
Wo Grab- und Siedlungsbefunde „kollidieren“, haben spätere Entwicklungen von
übergeordnetem Gemeininteresse zur Umnutzung des Geländes geführt. Dies geschah
z. B. bei der Ausweisung des Siedlungsgebietes für die CVT bei Xanten,
unter deren Zentrum sich ein Gräberfeld des 1. Jahrhunderts erstreckt. Bei
offenen Siedlungen tolerierten die zuständigen Autoritäten Bestattungen im
Hofareal. Eine so begründete Sonderregel muss auch die Bewohner des südlichen
Vicus von Bonn begünstigt haben, da diese zumindest im 1. Jahrhundert ihre
Toten unüblicherweise im Hinterhofbereich der Wohnhäuser beisetzten durften
(Kaiser 2001, 235).
Auf die Gräberstraßen der städtischen Zentren wurde bereits oben eingegangen.
In Köln scheinen sich die repräsentativsten Grabbauplätze vor dem Südtor,
entlang der Rheinstraße nach Bonn befunden zu haben – jedenfalls gemäß dem
gegenwärtigen Forschungsstand. Aber auch an den anderen Ausfallstraßen entstanden
mit der Zeit immer mehr Grabmäler. Die Ausrichtung der Schauseite mit der Inschrift
auf die Straße bildete die Regel, doch waren einige Monumente wohl auch vom
Fluss aus gut sichtbar. Diese „Normabweichung“ wäre besonders im Falle des
sog. „Ubiermonuments“ zu diskutieren, sollte es sich je um ein Grabmal gehandelt
haben.
Friedhöfe ländlicher Siedlungen folgten unterschiedlichen Modellen. Meist
lagen sie unmittelbar außerhalb der Gutshofeinzäunung (z. B. Köln-Müngersdorf)
oder an eine Gemarkungseinfriedung in Straßennähe angelehnt, z. B. Ausgrabung
Hambach 230 oder bei Niederzier.
Manche Grabbauten erhoben sich, bisweilen über hunderte Meter von der Siedlung entfernt, weithin sichtbar auf einer Geländekuppe, z. B. im Falle der Nekropolen von Berg vor Nideggen und Alt Inden (Päffgen 2005).
Insgesamt betrachtet kommen in den flächig untersuchten Braunkohlegebieten
westlich Kölns nur wenige Grabbauten und Grabstelen vor – im Gegensatz zu
steinernen Götterweihungen. Bloße Steinknappheit kann für diesen ungleichen
Fundniederschlag
also nicht alleine verantwortlich gemacht werden. Das führt zu der Überlegung,
ob sich die Gutsbesitzer lieber bei den Städten oder größeren Vici bestatten
ließen und die Bewirtschaftung der Landgüter eher Pächtern (clientes)
überließen.
Dennoch
gibt es ein Beispiel für eine Art ländlicher Gräberstraße: bei Eschergewähr
an der Fernstraße CCAA/Köln – Iuliacum/Jülich erbrachten
flächige Ausgrabung innerhalb von rund 250 m Ausdehnung entlang der Straße
vier Gräbergruppen bzw. Bestattungsplätze (Gaitzsch 1995, 77 A-D). Der Auswertung
bleibt zu klären vorbehalten, ob sie alle zur gleichen Zeit belegt wurden,
doch lässt sich auch hier eine bei städtischen Gräberstraßen oft befolgte
„Hierarchie“ ablesen: „Reiche“ Gräber – der großräumig ummauerte Grabbau A
und das mit Glas- und Bronzegefäßen überdurchschnittlich reich ausgestattete
Grab D – lagen an der einen, beigabenärmere Gräber an der anderen Straßenseite.
Ob es sich bei den benachbarten Steinbauten um Tempel oder um profane Bauten
handelt, bleibt hier wie in ähnlichen Befundvergesellschaftungen einstweilen
strittig. Die unmittelbare Nachbarschaft einer Gutshofnekropole und eines Tempels
ist in Newel bei Trier bezeugt (Wigg 1993 Nr. 28), doch in Niedergermanien fehlen
ähnlich unstrittige Beispiele bisher.
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