VILLAE RUSTICAE IN DER PROVINZ RAETIEN

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Naturräumliche Gliederung und historische Voraussetzungen

Das Territorium der 80000 km2 großen Provinz Raetien wird durch stark unterschiedliche topographische und geologische Gegebenheiten geprägt, die die Verteilungsmuster der ländlichen Besiedlung beeinflußten. So wird fast die gesamte Südhälfte der Provinz von den siedlungsfeindlichen Hochgebirgsregionen der Alpen beherrscht, die lediglich innerhalb der Täler eine begrenzte landwirtschaftliche, in der Regel wohl viehhalterische Produktion gestatteten. Diesen sind nach Norden der eiszeitliche Moränengürtel und das tertiäre Hügelland mit Mooren, Schotterflächen, und Sandböden vorgelagert. Diese Landschaft wird von zahlreichen Flüssen durchzogen, die überwiegend nach Norden oder Nordosten der Donau zustreben. An ihren Unterläufen liegen zum Teil ausgedehnten Lößgebiete, die beste Voraussetzungen für agrarische Tätigkeiten bieten. Sie erstrecken sich partiell auch noch auf das Provinzgebiet jenseits des Donautales mit seinen Auewaldlandschaften. Die Landgrenze des raetischen Limes umschließt hier, am Nordende der Provinz ein Gebiet, das im wesentlichen durch die Juraformationen der Schwäbischen und Fränkischen Alb geprägt wird. Gegenüber den landwirtschaftlich weniger attraktiven Hochlagen des Mittelgebirgsraumes erweisen sich die partiellen Lößböden am Südfuß der Alb und vor allem im Meteoritenkrater des Nördlinger Rieses als hervorragend für den Ackerbau geeignet.

Noch bis in die 1. Hälfte des 1. Jh. v.Chr. (Stufe Latène D1) war das Gebiet des Alpenvorlandes durch keltische Stämme besiedelt. Augenfällige Charakteristika der späten Latènekultur sind dabei vor allem mit Wehrmauer versehene, große stadtartige Siedlungen (Oppida), die sich u.a. durch ein differenziertes, arbeitsteiliges Wirtschaftssystem mit Geldumlauf auszeichnen. Während sich die Forschung in der Vergangenheit meist auf diese Anlagen, d.h. die größeren Siedlungen konzentrierte, ist über die zeitgleich vorauszusetzenden ländlichen Gehöfte kaum etwas bekannt. Erst in den letzten Jahren konnte sich in zunehmendem Maße die Ansicht etablieren, daß man in den in Süddeutschland zahlreich lokalisierten sogenannten Viereckschanzen, d.h. rechteckig mit einer Graben und/oder einer Wallanlage umfriedeten Plätzen, die man bis dato ausschließlich als Kultbezirke interpretierte, möglicherweise die lange vermißten späteisenzeitlichen Bauerngehöfte bereits längst gefunden hat.

Weiterreichende Theorien, die in ihnen gar die möglichen Vorläufer der ebenfalls meist mehr oder minder rechteckig umgrenzten römischen Villae rusticae sehen möchten, sind auf Basis der süddeutschen Viereckschanzen allerdings nicht verifizierbar. So scheint der Raum westlich des Inn und östlich von Odenwald und Schwarzwald schon am Vorabend bzw. spätestens zu Beginn des Gallischen Krieges weitgehend verlassen worden zu sein. Dafür spricht, von wenigen Ausnahmen entlang des südlichen Ober- und Hochrheins sowie nördlich des Main abgesehen, der archäologisch nachweisbare Abbruch der bekannten Siedlungen und Gräberfelder bereits während der 1. Hälfte des 1. Jh. v.Chr. (Stufe Latène D1). Eine der Hauptursachen dieser Landflucht bildete offensichtlich der seit dem ausgehenden 2. Jh. v.Chr. anhaltenden Druck germanischer Stämme aus dem Elberaum. Mögliche Ausnahmen könnte es allerdings auch im raetischen Alpenvorland gegeben haben, obwohl sie sich siedlungsarchäologisch bislang nur schwer fassen lassen. Wie die Inschrift des Siegesmonumentes (Tropaeum Alpium) in La Turbie (Dép. Alpes-Maritimes)/ F erkennen läßt, waren die römischen Truppen noch beim Alpenfeldzug im Jahre 15 v.Chr. mit einer ganzen Reihe von Stämmen konfrontiert, deren Siedlungsraum sich antiken Quellen zufolge (u.a Strabo, Plinius d. Ä., Ptolemaeus) etwa vom Bodensee entlang des Alpennordrandes nach Osten erstreckte. In einigen von ihnen faßt man dabei offensichtlich Teilstämme des Großstammes der Vindelicer, dessen Name letztlich in den der späteren raetischen Provinzhauptstadt Augsburg (Augusta Vindelicum) eingegangen ist. Der Provinzname Raetien leitet sich hingegen von den Raetern ab. Anders als bei den Vindelicern verbirgt sich hinter dieser Bezeichnung offensichtlich kein Kernstamm, sondern sie ist lediglich als ein eventuell sogar römisch geprägter Sammelbegriff für eine ganze Reihe von Kleinstämmen in der Alpenregion zwischen dem oberen Inntal, der Piave, dem Lago Maggiore, und dem Bodensee aufzufassen. Über die genaue ethnische Identität herrscht sowohl bei den Raetern als auch den Vindelicern, für die mitunter eine Mischkultur aus restkeltischen und während des 1. Jh. v.Chr. neu eingeflossenen germanischen Elementen vermutet wird, bis heute weitgehende Unklarheit. Zumindest im Alpenvorland verstärkt sich der Eindruck einer ethnisch wenig homogenen Bevölkerungszusammensetzung zu Beginn der frühen Kaiserzeit noch weiter.
So zeichnet sich beispielsweise, unabhängig von dem nun omnipräsenten römischen Kultureinfluß, etwa für die Jahren zwischen 30 und 60 n.Chr. im Gebiet zwischen München, Kempten und Augsburg eine Siedlergruppe ab, deren Trachtbestandteile nach langjähriger Forschungsmeinung auf eine mögliche Herkunft aus den Gebirgstälern nördlich des Alpenhauptkammes hindeuten könnten. Sollte dies zutreffen, wären diese erst unter römischer Administration hier etablierten Neusiedler der sogenannten Gruppe "Heimstetten", die sich bislang fast ausschließlich durch ihre Bestattungen in kleinen Körpergrabgruppen manifestieren, immerhin ein Indiz dafür, daß zum einen offenbar keine dichte einheimische Vorbesiedlung mehr vorhanden war und zum anderen mit dem Beginn einer ländlichen Aufsiedlung des raetischen Alpenvorlandes spätestens ab der fortgeschrittenen 1. Hälfte des 1. Jh. n.Chr. zu rechnen ist. Alternativ dazu gehen jüngere Überlegungen allerdings dahin, daß es sich bei der Gruppe "Heimstetten" vielleicht auch um ortsansässige Bevölkerungsteile handeln könnte, die sich mit der Besinnung auf vermeintlich einheimische Traditionen bewußt gegen die fortschreitende Romanisierung abzugrenzen versuchten. Da sich Trachtzusammensetzung und Bestattungsweise jedoch nicht problemlos vom bislang bekannten lokalen Spätlatènematerial herleiten lassen, ist auch in diesem Fall vermutlich mit unterschiedlichen Kultureinflüssen zu rechnen. Möglicherweise können die für die Gruppe "Heimstetten" vorauszusetzenden Siedlungs-/Gehöftstellen, die bislang archäologisch noch unzureichend faßbar sind, in Zukunft nähere Erkenntnisse dazu liefern.


Ländliche Siedlungskontinuitäten seit der späten Eisenzeit.

Ländliche Siedlungskontinuitäten zwischen der späten vorrömischen Eisenzeit und der römischen Kaiserzeit sind im Arbeitsgebiet bislang so gut wie nicht faßbar. Dies liegt zum einen an dem zuvor beschriebenen drastischen Bevölkerungsrückgang um die Mitte des 1. Jh. v.Chr., zum anderen aber auch am archäologischen Forschungsstand. So wurde kaum eine der raetischen Villen nach neusten Methoden flächig ergaben. Dementsprechend bildet nicht nur der Nachweis möglicher Siedlungskontinuitäten ein Problem, sondern schon bereits die Feststellung von älteren Holzbauphasen unterhalb der jüngeren steinernen Hofbebauung. Erst aus den letzten Jahren lassen sich diesbezüglich einige positivere Beispiele finden.

 Unter diesen sticht ein Gehöft aus Eching (Kr. Freising / Bayern) hervor, bei dem eventuell eine Siedlungskontinuität gegeben ist. Die offenbar nur in augusteischer bis tiberischer Zeit genutzte römische Anlage wurde nie in Stein ausgebaut. Innerhalb einer mittels eines Zaun- oder Palisadengräbchens annähend rechteckig eingefriedeten Hoffläche von ca. 0,36 ha standen mindestens zwei durch ihre Wandgräbchen nachgewiesene Schwellbalkenbauten mit im einen Fall mehreren Räumen. Unmittelbar außerhalb der Palisade konnte zudem noch ein rechteckiger, achtpfostiger Holzbau festgestellt werden. Dieser spärlichen Bebauung gehen innerhalb des Hofareals mindestens zwei Grubenhäuser voran, aus denen spätlatènezeitliches Keramikmaterial, teils vermischt mit den Scherben einer frühen römischen Amphore stammt. Zusammensetzung und interne Gewichtung des Keramikinventars lassen anscheinend auf eine Errichtung der Grubenhäuser durch verbliebene keltische Siedler im Verlauf der 2. Hälfte des 1. Jh. v.Chr. (Latène D2) schließen. Weitere Grubeninventare mit Keramik in einheimischer Tradition, vermengt mit römischen Material, darunter einer Münze des Tiberius, schaffen schließlich die Verbindung zu dem jüngeren kaiserzeitlichen Gehöft. Warum der Hof danach offenbar schon so früh verlassen wurde, ist unklar.


Die Entwicklung der ländlichen Siedlungslandschaft in der Kaiserzeit

Aussagen zur ländlichen Besiedlungsentwicklung in Raetien sind angesichts des oben schon angedeuteten Forschungsstandes nur mit aller größter Vorsicht zu machen. So stützt sich der chronologische Ansatz bei vielen Villae rusticae, deren Gebäudegrundrisse auf Basis von Luftbildern zum Teil schon recht gut bekannt sind, lediglich auf einige Lesefunde oder nur sehr begrenzte, häufig auf Teile des Haupthauses oder Badegebäudes beschränkte Grabungsschnitte.

Sieht man von Einzelfällen wie dem zuvor behandelten Gehöft in Eching (Kr. Freising / Bayern) oder Indizien wie den Gräbern der Gruppe "Heimstetten" ab, sind erste Hinweise auf eine ländliche Besiedlung, selbst südlich der Donau, nicht vor der Mitte des 1. Jh. n.Chr. zu finden. Vermutlich waren erst zu diesem Zeitpunkt, mit der zuvor erfolgten Erhebung Raetiens zur Provinz und dem militärischen Ausbau der Donaugrenze unter Claudius, die entscheidenden politischen und vielleicht auch rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, die eine flächige Aufsiedlung des offenen Landes außerhalb der größeren Ortschaften begünstigten. Da der archäologische Nachweis hölzerner Hofanlagen bzw. hölzerner Vorgängerphasen jüngerer Steinbauten bislang noch die Ausnahme bildet, ist auch dieser erste Besiedlungsschub, in dessen Zuge noch mit einer überwiegenden Errichtung von Holzbauten zu rechnen ist, in seinem Umfang kaum abschätzbar. Häufig sind es lediglich vereinzelte Kleinfunde im Umfeld jüngerer Steingebäude, die auf einen entsprechend frühen Beginn einzelner Gutshöfe schließen lassen. Besondere Besiedlungsmuster sind angesichts der schütteren Belege nicht erkennbar. Die Masse der derzeit datierbaren Villae rusticae wurde dann offensichtlich erst ab spätflavischer Zeit bzw. ab der Jahrhundertwende angelegt.

Noch unter den flavischen Kaisern war mit dem rätischen Limesgebiet zudem neues Territorium jenseits der Donau der Provinz angegliedert worden, dessen landwirtschaftliche Erschließung, maßgeblich erst ab der 1. Hälfte des 2. Jh. n.Chr., parallel zu der des älteren Provinzlandes erfolgte.

Während nach derzeitigem Forschungsstand die Mehrzahl der Gutshöfe im Verlauf des 2. Jh. n.Chr. in Stein ausgebaut oder direkt in Stein errichtet wurde, belegen etwa hölzerne Anlagen aus Ingolstand-Zuchering (Stadt Ingolstadt / Bayern) oder Poing (Kr. Ebersberg / Bayern), die noch während der 2. Hälfte des 1. Jh. n.Chr. entstanden und als Landwirtschaftsbetriebe bis ins 3. Jh. n.Chr. existierten, daß nicht zwangläufig ein Ausbau in Stein erfolgen mußte. Zudem ist der Begriff des Steinbaus unter der Einschränkung zu betrachten, daß je nach Erhaltung des Befundes oder gar bei Luftbildaufnahmen letztlich oft nicht zu entscheiden ist, ob sich über dem Fundament eine vollständige Steinmauer oder nur eine Holzfachwerkwand auf einer Sockelmauerwerk erhob.


Anlage und Gliederung der Villae rusticae

Frühe Holzbauten

Wie vorausgehend schon angesprochen sind die derzeitigen Kenntnisse über ausschließlich in Holzbauweise errichtete Gutshöfe, die häufig durch eine jüngere Steinbebauung überlagert werden, sowohl erhaltungs- als auch forschungsbedingt recht mangelhaft. Oft wird ihre einstige Existenz lediglich auf Basis frühen Kleinfundmaterials erschlossen oder manifestiert sich allenfalls durch einige Pfosten- und/oder Gräbchenspuren. Ausschlaggebend für die Gesamtbewertung der Hofanlage ist dabei vor allem der Nachweis eines hölzernen Haupthauses, da Nebengebäude häufig auch noch in Ergänzung zu einer ansonsten schon steinernen Hofbebauung weiterhin als Holzkonstruktion errichtet wurden. Einen Extremfall in dieser Hinsicht stellt etwa eine Villa rustica bei Abensberg-Holzharlanden-Buchhof (Kr. Kelheim / Bayern) dar, bei der, nach Auswertung von Luftbildaufnahmen, offensichtlich nur des Haupthaus Steinfundamente besaß.

Weitere derartige Beispiele ließen sich in Raetien anschließen. Sie mögen gleichzeitig ein Indiz für die offenbar recht bescheidene Finanzkraft der entsprechenden Hofbesitzer oder Pächter sein.

Hinweise auf hölzerne Hauptgebäude stammen etwa von Gutshöfen in:

- Baar-Unterbaar (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern).

- Eching (Kr. Freising / Bayern).

- Friedberg (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern)?

- Hohenfeld-Liggersdorf (Kr. Konstanz /Baden-Württemberg).

- Ingolstadt-Zuchering (Stadt Ingolstadt / Bayern).

- Inzigkofen (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg).

- Kematen (Bez. Insbruck / Tirol / Österreich).

- Lindau-Aeschach (Kr. Lindau-Bodensee / Bayern).

- Neuburg a. d. Donau (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern).

- Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Poing (Kr. Ebersberg / Bayern).

- Riom-Parsonz (Kt. Graubünden / Schweiz).

- Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg).

- Weichering (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern).

Von den aufgezählten Beispielen wurden zumindest Landgüter in Eching (Kr. Freising / Bayern), Ingolstadt-Zuchering (Stadt Ingolstadt / Bayern), Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) und Weichering (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern) in der Zeit iheres Bestehens, das zum Teil bis ins 3. Jh. n.Chr. reicht, nie in Stein ausgebaut.

Die bislang einfachste in Raetien belegte Form einer Landsiedlung repräsentiert dabei das Gehöft in Weichering (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern). Die Siedlung bestand offenbar lediglich aus zwei dicht nebeneinanderliegenden rechteckigen Holzpfostenbauten ohne noch erkennbare Innengliederung. Ein Vordach oder -raum im Eingangsbereich des einen läßt auf eine Nutzung als Wohnbau schließen. Zwei Brunnen stellten die Wasserversorgung sicher. Eine irgendwie geartete Hofeinfriedung ist trotz zahlreicher im Umfeld der Gebäude belegter weiterer Pfostenlöcher nicht nachgewiesen. Das an der römischen Donausüdstraße gelegene Gehöft entstand offenbar um die Mitte des 1. Jh. n.Chr. und wurde anscheinend noch im selben Jahrhundert wieder verlassen. Ob eine im Fundmaterial enthaltene eiserne Geschoßspitze und ein bronzener Pferdegeschirranhänger ausreichen, um, wie im Vorbericht zur Grabung vermutet, in dem Bewirtschafter einen Veteranen der römischen Armee zu sehen, mag diskutabel sein. Ein ähnliches Gebäudeensemble, bestehend aus zwei Sechspfostenbauten, zwei Brunnen und möglichen Zaungräbchen, sowie eine zugehörige Körperbestattung des mittleren 1. Jh. n.Chr. ist aus Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) bekannt. Von weiteren drei einfachen Holzgehöften, die in den letzten Jahren auch in Ingolstadt-Zuchering (Stadt Ingolstadt / Bayern), westlich des Auxiliarkastells von Oberstimm entdeckt wurden, weist zumindest eine Anlage dann schon einen etwas gehobeneren Standard auf. Auch bei ihr waren alle Gebäude in Holzpfostenbauweise errichtet. Außer einem zweiphasigen Haupthaus und zwei Wirtschaftsgebäuden sticht hier jedoch ein weiterer Pfostenbau durch den Einbau einer steinernen Hypokaustenanlage (Fußbodenheizung) hervor. Möglicherweise handelt es sich dabei um ein einfaches Badegebäude. Zur Wasserversorgung diente ein Brunnen. Ein Zaun- oder Palisadengräbchen friedet das rund 0,3 ha große Hofareal ein, das von der 2. Hälfte des 1. Jh.n.Chr. bis ins frühe 3. Jh. in Benutzung blieb.

Eine noch umfangreichere Holzbebauung ist schließlich an einer zweiten Fundstelle bei Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) faßbar. Auf engstem Raum liegen hier drei durch teils mehrphasige Zäune separierte Hofbereiche unmittelbar nebeneinander. Die Ausrichtung der in einem Fall nur 7 m voreinander entfernten, trapezoiden Einfriedungen läßt erkennen, daß die drei Anlagen offenbar gleichzeitig existierten. Zum nördlichen Hof gehören fünf teils mehrräumige Holzpfostenbauten innerhalb und zwei in eine möglichen Einfriedungsannex außerhalb des Hofareals. Die Wasservorgung übernahmen drei Brunnen. Mit mehrfach geänderten Zaunverläufen, insgesamt rund fünfzehn sich zum Teil überlagernden Pfostenbaugrundrissen und zwei Brunnen schließt sich im Süden das mittlere Hofareal an, auf das in einigem Abstand die ergrabene Nordwestecke der dritten Einfriedung mit noch einem sichtbaren Gebäude in Pfostenbauweise folgt. Ob es sich bei den umzäunten Arealen letztlich wirklich um selbständige Wirtschaftsbetriebe handelt oder nur um drei vielleicht aus viehhalterischen Gründe voneinander separierte Teile eines Großgehöfts, bleibt letztlich ungewiß. Die erst im fortgeschrittenen 1. Jh. oder gar beginnenden 2. Jh. n.Chr. angelegten Bauten blieben, trotz gelegentlicher Erneuerungen, als reine Holzkonstruktionen bis ins 3. Jh. n.Chr. hinein bewirtschaftet.

 Andere Wege ging man demgegenüber etwa bei einer Villa rusticae in Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern), deren etwa acht bis zehn Holzpfostenbauten aus der Mitte des 1. Jh. n.Chr. rund ein Jahrhundert später durch acht steinfundamentierte Gebäude ersetzt wurden. Diese nahmen nur zum Teil annähernd die gleichen Standorte ein, behielten aber immerhin die gleichen Baufluchten bei. Weder hier noch an anderen Plätzen mit einer hölzernen Vorgängerbebauung sind jedoch, sieht man von einfachen Rechteckformen im Bereich der Nebengebäude ab, bislang Grundrißparallelen zwischen den Gebäuden der Holzbauphase und der jüngeren Steinbauphase erkennbar. Lediglich in der fast ausschließlichen Grundkonzeption als "Streuhofanlagen" stimmen die raetischen Holz- und Steingehöfte letztlich völlig überein.

Steinerne Gutshofanlagen.

Das beste Bild über die Anlage und Gliederung der Villae rusticae vermitteln immer noch deren Steinbauphasen. Dabei muß man allerdings einschränkend berücksichtigen, daß in Raetien bislang nur ganz vereinzelte Gutshöfe vollständig freigelegt wurden. Die nachfolgenden Aussagen müssen sich somit zum großen Teil auch auf Luftbildbefunde stützen, bei denen in der Regel letztendlich nicht zu entscheiden ist, welche Gebäude gleichzeitig existierten und ob mancher Hof, bei dem sich keine Hinweise auf eine Umfriedung abzeichnen, nicht vielleicht nur eine einfache Umzäunung oder Hecke besaß. Generell lassen sich in den Nordwestprovinzen in Bezug auf die Innengliederung der Villae rusticae zwei Grundmuster unterscheiden:

a) Streuhofanlagen.

b) Axialanlagen.

Bei Streuhofanlagen verteilen sich das Haupthaus und die Nebengebäude derart über das Hofareal, daß häufig weder ein direkter Bezug der Baufluchen aufeinander noch ein annähernd axialsymmetrisches Gliederungsmuster und eine eindeutige Trennung zwischen dem Wohnareal (pars urbana) und dem Wirtschaftsareal (pars rustica) des Gutshofes erkennbar ist. Eine Zusammenfassung aller Bauten in einer gemeinsamen, meist trapezoiden bis mehr oder weniger rechteckigen Einfriedung ist damit natürlich nicht ausgeschlossen, auch wenn sie anscheinend nicht immer zwingend vorhanden gewesen sein muß.

Bislang folgen praktisch alle in Raetien beobachteten Gutshöfe diesem Schema. Prägnante Beispiele finden sich etwa in:

- Auhausen-Heuhof (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Bergheim (Kr. Dillingen a. d. Donau / Bayern). 

- Erling/Machtlfing (Kr. Starnberg / Bayern.

- Eschen-Nendeln (Fürstentum Lichtenstein).

- Finsing (Kr. Erding / Bayern).

- Fünfstetten (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Gaimersheim (Kr. Eichstätt / Bayern).

- Geislingen-Hofstett am Steig (Kr. Göppingen / Baden-Württemberg).

- Herrsching am Ammersee (Kr. Starnberg / Bayern).

- Ingolstadt-Etting (Stadt Ingolstadt / Bayern).

- Ingolstadt-Pettenhofen (Stadt Ingolstadt / Bayern).

- Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg); Flur "Im hailen Winkel".

- Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg); Flur "Heiligenäcker".

- Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg); Flur "Steinhäuser".

- Langenau-Albeck (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg).

- Maisach (Kr. Fürstenfeldbruck / Bayern).

- Marktoberdorf-Kohlhunden (Kr. Ostallgäu / Bayern).

- Marktoffingen (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg).

- München-Denning (Stadt München / Bayern).

- Nördlingen-Holheim (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Oberisling-Unterisling (Kr. Regensburg / Bayern).

- Oberndorf a. Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Regensburg-Burgweinting (Stadt Regensburg / Bayern).

- Regensburg-Harting (Stadt Regensburg / Bayern).

- Regensburg-Königswiesen (Stadt Regensburg / Bayern).

- Riesbürg-Goldburghausen (Ostalbkr. / Baden-Württemberg).

- Riom-Parsonz (Kt. Graubünden / Schweiz).

- Sargans (Kt. St. Gallen / Schweiz).

- Schaanwald (Fürstentum Liechtenstein).

- Sigmaringen (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg); Wald "Wachtelhau".

- Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg); Flur "Steinige Braike".

- Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg); Flur "Steinrißle".

- Thalmassing-Weillohe (Kr. Regensburg / Bayern).

- Treuchtlingen (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern).

- Treuchtlingen-Schambach (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern).

- Ummendorf (Kr. Biberach / Baden-Württemberg).

- Walting (Kr. Eichstätt / Bayern).

- Weil (Kr. Landsberg a. Lech / Bayern).

- Weißenburg (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern); beim "Markhof".

Gegenüber der Streubauweise sind bei Axialanlagen im Idealfall die Baufluchten der meisten Nebengebäude und der Hauptwege auf die durch eine Mauer oder einen Gebäuderiegel in der Regel strikt vom Wirtschaftsteil (pars rustica) des Gutshofes separierte Pars urbana (Wohnteil) bezogen, in deren Zentrum sich das repräsentative Haupthaus erhebt. Auf Grund dieser Ausrichtung macht sich in der Anlage der Pars rustica eine gewisse axiale Bausymmetrie bemerkbar, ohne daß jedes Gebäude ein spiegelbildliches Pendant besitzen muß. Villae rusticae dieses Bauschemas, die im benachbarten südlichen Obergermanien Flächen zwischen 5,5 und 16 ha beanspruchen, sind in Raetien bisher praktisch unbekannt. Über die einzige Anlage, für die eine mögliche Zugehörigkeit diskutiert wird, ist bis auf die völlig unzureichenden Publikationen zu einer Grabungen der Jahre 1896 bis 1898 und einige Luftbilder kaum etwas Konkretes greifbar. Während die Reste der Haupthauses dieses Gutshofes bei Markt Berolzheim (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern) durch eine Turmhügelburg des 11./12. Jh. offenbar tiefgründig zerstört wurden, konnten auf den sich anschließenden Ackerflächen zahlreiche Nebengebäude lokalisiert werden.

 

Im Luftbild zeichnen sich immerhin fünf von ihnen derart ab, daß der Eindruck einer symmetrischen Anordnung mit Bezug auf den Standort des Haupthauses, bei gleichzeitiger baulicher Abschottung gegenüber demselben entsteht. Ob es sich bei dem Landgut mit recht bescheidenen Ausmaßen (eventuell ca. 2,5- max. 4 ha?) aber wirklich um eine Axialanlage handelt, ist letztlich nur durch weiterreichende Untersuchungen zu klären.

Generell scheint der Umfang der raetischen Hofanlagen im überregionalen Vergleich eher nur das untere bis mittlere Größenspektrum abzudecken. Wenngleich die zahlreichen, meist nicht entzerrt und ohne Maßstab publizierten Luftbilder exakte, allgemein verbindliche Angaben derzeit praktisch unmöglich machen, so überschreitet der mit 8 ha ummauerter Hoffläche bislang größte raetische Gutshof in Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg) den ansonsten zu veranschlagenden Rahmen jedenfalls bei weitem. Üblich scheinen eher Flächen zwischen 1 und 3 ha bis maximal 4,5 ha gewesen sein. Wie beispielsweise das nur ca. 0,36 ha große Holzgehöft in Eching (Kr. Freising / Bayern) oder eine steinerne Villa rustica mit ca. 0,5 ha Fläche in Regensburg-Neuprüll (Stadt Regensburg / Bayern) zeigen, muß allerdings auch noch mit deutlich kleineren Hofanlagen gerechnet werden.

Eine einfachste Form der Landsiedlung könnten, abgesehen von den oben erwähnten kleinen Gehöften in Holzbauweise, steinfundamentierte Gebäude mit kleinem L-frömigem Wohntrakt und angegliedertem, wohl befahrbaren Wirtschaftshof gebildet haben, von denen ein gutes Beispiel etwa aus Westheim-Hüssingen (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern) bekannt ist. Sofern hier überhaupt nennenswerte Nebengebäude und eine äußere Hofeinfriedung vorhanden waren, dürfte es sich, angesichts des bislang fehlenden Nachweises, allenfalls um leichte Holzkonstruktionen und Zäune gehandelt haben. Gleiches ist z.B. auch für eine Villa rustica in Ingolstadt-Oberhaunstadt (Stadt Ingolstadt / Bayern) vorauszusetzen, bei der nur die Außenmauern des Haupthauses und seiner zwei Risaliträume in Stein ausgeführt waren. Dabei läßt die Bauform als Risalitvilla auf einen primäres Wohngebäude schließen, so daß hier in jedem Fall noch ehemals zugehörige Wirtschaftsgebäude zu erwarten sind.

Als Betreiber derartiger "Kompakt"-Gehöfte und Kleinanlagen ist wohl nicht mehr als jeweils eine Familie zu veranschlagen. Hingegen ist bei größeren Gutshöfen schon auf Grund des vorauszusetzenden Arbeitsanfalles mit der zusätzlichen Anwesenheit von Tagelöhnern, Knechten oder gar vom Gutsbesitzer/-betreiber abhängigen Familien zu rechen. Als bester Hinweis sind dabei Anzeichen für eine Wohnutzung innerhalb von Nebengebäuden, wie z.B. bei einem der fünf Wirtschaftsbauten einer ungefähr 1,8 bis 1,9 ha großen Villa rustica in Nördlingen-Holheim (Kr. Donau-Ries / Bayern) oder in zwei von zehn Nebenbauten der rund 1 ha großen westlichen Villa rustica von Regensburg-Burgweinting (Stadt Regensburg / Bayern), zu werten.

Auch separate Zweitwohnbauten, wie sie eventuell in größerem Umfang bei einer bislang nur aus der Luft erforschten Anlage in Bergheim (Kr. Dillingen a. d. Donau / Bayern) vorhanden sind, lassen zum Teil auf eine stattliche Anzahl von Bewohnern schließen. Da die Gräberfelder der Gutshöfe, wenn überhaupt, meist nur unzureichend erfaßt wurden, sind allerdings in keinem Fall wirklich verläßliche Durchschnittsangaben möglich. Bei der im Endausbau rund 3,58 ha großen, von etwa 100 bis 259/260 n.Chr. bewohnten Gutsanlage und/oder Straßenstation (Flur "Steinige Braike") in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) konnten immerhin über 150 Gräber festgestellt werden, was im Schnitt auf eine Mindestpräsenz von über 30 Bewohnern hindeuten könnte.

Auf einer anderen, nach Ausweis der bislang bekannt Bebauungsteile eher kleineren bis allenfalls mittelgroßen Villa rustica in Regensburg-Harting (Stadt Regensburg / Bayern) waren immerhin noch 13 Hofbewohner, drei Kinder und zehn Erwachsene, darunter fünf verwandte Individuen, nachzuweisen, die von plündernden Germanen ergriffen, rituell verstümmelt und teilweise wohl verzehrt sowie anschließend in den Brunnen des Hofes deponiert wurden. Wenn man nicht davon ausgehen möchte, daß hier wirklich alle Einwohner geopfert und auch archäologisch erfaßt worden sind, ist also mit einer recht beachtlichen Stammbesatzung auch schon bei kleineren Gutshöfen zu rechnen.

Im Grunde sind entsprechende Kalkulationen letztlich natürlich wesentlich abhängiger von der Größe des von einer Villa rustica aus bewirtschafteten Landes und der Wirtschaftsweise, als von den Dimensionen der eigentlichen Hofstelle. Da sich im Arbeitsgebiet keine Spuren einer vorauszusetzenden römischen Landesvermessung mehr erhalten haben, bleibt letztlich nur der Blick auf die Dichte der archäologischen Fundstellen.

Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, daß der Kenntnisstand in stark beackerten Gebieten natürlich ungleich höher ist, als in Gegenden mit überwiegender Weidewirtschaft und somit das rekonstruierbare Bild sicherlich deutliche Fehler aufweist. Dennoch ist die Differenz zwischen den Hofabständen im Bereich der eher viehwirtschaftlich nutzbaren Böden, so etwa bis zu 10 km im Allgäu, und den für Ackerbau prädestinierten Lößregionen, wo z.B. im Nördlinger Ries die Gehöfte teilweise weniger als 500 m trennten, augenfällig. Auf dieser Basis gehen Annahmen in dichter besiedelten Regionen von Wirtschaftsflächen bis zu 100 ha aus, während bei abnehmender Bodengüte und vorwiegend weidewirtschaftlicher Nutzung durchaus auch größere Areale wahrscheinlich sind.


Haupthäuser, Badegebäude und ihre Ausstattung.

Bei den in den Nordwestprovinzen am besten erforschten Bestandteilen römischer Gutshöfe handelt es sich um das Haupthaus, d.h. das Wohnhaus des Hofbesitzers oder -pächters, und die ihm direkt integrierten bzw. angeschlossenen oder alternativ in einem separaten Gebäude untergebrachten Baderäume. Angesichts ihrer gegenüber den meisten anderen Hofgebäuden in der Regel massiveren Bauweise und des daraus resultierenden größeren Schuttanfalls ihrer jüngeren Steinbauphasen sind sie bei archäologischen Prospektionen vergleichsweise leicht zu lokalisieren. Der gute Kenntnisstand bezieht sich dann letztlich auch nur auf die in Stein errichteten oder zumindest mit Steinfundamenten versehenen Bauten, während sich die Grundrisse möglicher hölzerner Vorgängergebäude, auf Grund der meist nur noch wenigen, unterhalb der jüngeren Bausubstanz erhaltenen Spuren, gewöhnlich einer näher Beschreibung entziehen. Wie bei den vermutlichen Haupthäuser einiger nie in Stein ausgebauter Gehöfte handelte es sich bei letzteren, von gelegentlichen Hinweisen auf Balkengräbchen abgesehen, wohl mehrheitlich um rechteckige Holzpfostenbauten. Neben einräumigen, ehemals allenfalls durch Leichtkonstruktionen ohne größere Bodeneingriffe unterteilten Häusern wie in Ingolstadt-Zuchering (Stadt Ingolstadt / Bayern) oder Weichering (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern), sind etwa aus Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) auch mehrräumige Pfostenbauten belegt. Ob man in dem gangartigen Raum an einer ihrer Längsseiten eventuell eine Portikus erblicken kann und sich somit eine Vergleichmöglichkeit zu steinernen Hauptgebäuden ergibt, muß allerdings offenbleiben.

Bei den steinernen Hauptgebäuden dominiert in Raetien die Bauform der "Portikusvilla" vor der der "Zentralhofanlage" und den ihr zum Teil nahestehenden, weit häufiger vertretenen Häusern mit L-förmigem Wohntrakt. Villen vom sogenannten "basilikalen" Typ, bei denen der Kernbau einem dreischiffigen Raumgliederungskonzept folgt, sind in Raetien bislang unbekannt. Ein ähnliches Konzept könnte man allenfalls als Planungsgrundlage des Haupthauses einer Villa in Türkheim-Berg (Kr. Unterallgäu / Bayern) vermuten.

 

Beim "Zentralhof-Typ" handelt sich hingegen um Bauten, deren Räumlichkeiten sind in streifenartigen Gebäudeflügeln um einen zentralen Innenhof gruppieren. Alternativ werden sie mitunter auch als "Peristylvilla" bezeichnet, zumal des öfteren wohl mit umlaufenden Vordächern im Hofbereich gerechnet werden kann. Den bisher prägnantesten raetischen Vertreter dieses Bautyps bildet zweifellos eine reich ausgestattete Villa in Stammham-Westerhofen (Kr. Eichstätt / Bayern).

Häufiger als der allseitig mit Räumen umgebene Innenhof sind hingegen Bauten, bei denen sich der Wohntrakt lediglich an zwei Seiten eines meist wohl befahrbaren Hofes anschmiegt und so eine L-Form beschreibt. An den übrigen beiden, durch eine Mauer begrenzten Hofseiten sind hingegen allenfalls an die Mauerinnenseite angelehnte, in leichter Holzbauweise errichtete Schuppen oder Pultdächer zu rekonstruieren, die bis auf einige Pfostenlöcher oder Gräbchen meist keine nennenswerten Spuren hinterlassen haben. Auf diese Weise mag auch bei diesem Bautyp mitunter ein zentraler Hofbereich entstanden sein. Entsprechende Haupthäuser sind im Arbeitsgebiet etwa bekannt aus:

- Bubesheim (Kr. Günzburg / Bayern).

- Hohenfeld-Liggersdorf (Kr. Konstanz / Baden-Württemberg).

- Kematen (Bez. Insbruck; Tirol / Österreich).

- Langenau-Göttingen (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg).

- Nördlingen-Holheim (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Sigmaringen (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg); Flur "Dreißig Jauchert".

- Sigmaringen-Laiz (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg).

- Eventuell Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg); "Beim kl. See".

- Weißenburg (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern); Flur "Augenschaftsfeld".

- Westheim-Hüssingen (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern).

Eine Bestandsaufnahme von Haupt- und Nebengebäuden mit derartiger Binnengliederung ergab eine schwerpunktmäßige Verbreitung solcher Bauten im Bereich der oberen Donau, des Hochrheins und im nordwestlichen Raetien (siehe dazu Trumm 2002, 152ff.).

Die sowohl in Raetien als auch den beiden germanischen Provinzen am häufigsten belegte Haupthausform bildet die sogenannte "Portikusvilla". Deren Räumlichkeiten erschlossen sich in erster Linie über eine der Hauptfront des Gebäudes vorlagerte, repräsentative Portikus, die bei der in der Regel von römischen Gutshöfen bevorzugten Hanglage fast ausschließlich talseitig orientiert war. Je nach Gefälle erfolgte der Zugang zu ihr entweder ebenerdig oder über eine ihr meist zentral vorgelagerte Treppe. Unter Ausnutzung der Hangsituation, die an der Talseite einen geringeren Erdaushub erforderte, wurde unter der Portikus gelegentlich auch ein Kellerraum angelegt. Weitreichende Gliederungsversuche des vorliegenden Villentyps, die hier nicht im einzelnen dargelegt werden sollen, beziehen sich schließlich darauf, ob die Räume hinter der Portikusfront in einer Reihe oder, vergleichbar den Bauten vom Zentralhoftyp, um einem zentralen Raum angelegt sind (siehe z.B. zuletzt U. Heimberg, Bonner Jahrb. 202/203, 2002/2003, 91ff.). Dabei ist es ein alter Streitfall, ob es sich bei dem zentralen Raum um eine Halle oder einem offenen Hof handelt. Während, je nach archäologischem Befund, natürlich beide Alternativen erwogen werden sollten, überwiegt bei der Rekonstruktion der Hauptgebäude in Raetien in der jüngeren Forschung eindeutig die Vorstellung des offenen Hofes. Unabhängig von den mitunter nur schwer in ein einheitliches Schema zu pressenden Raumanordnungen, bietet allerdings auch schon die Form der Portikus Gelegenheit für eine Differenzierung des Villenbestandes.

Bei der einfachsten Variante der Portikusvilla verläuft vor der Hauptfront des Gebäudes ein durchgängiger, gerader Säulengang. Beispiele dieser Bauform sind in Raetien etwa bekannt aus:

- Baar-Unterbaar (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern).

- Bergheim (Kr. Dillingen a. d. Donau / Bayern).

- Eventuell Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg); Flur "Steinhäuser".

- Eventuell Neuburg a. d. Donau (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern).

- Regensburg-Burgweinting (Stadt Regensburg / Bayern); westliche Hofanlage.

- Eventuell Regensburg-Harting (Stadt Regensburg / Bayern).

- Eventuell Regensburg-Königswiesen (Stadt Regensburg / Bayern).

- Treuchtlingen-Schambach (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern); "Kipferberg".

- Türkheim-Berg (Kr. Unterallgäu / Bayern)

- Eventuell Weil (Kr. Landsberg a. Lech / Bayern)

Gegenüber dieser, je nach Grabungsstand der einzelnen Bauten nicht immer ganz sicher identifizierbaren Variante bildet die sogenannte "Portikusvilla mit Eckrisaliten" die in Raetien vorherrschende Haupthausform. Bei ihr ist der Säulengang zwischen zwei an den Gebäudeecken risalitartig vorspringende Räumlichkeiten zurückgesetzt. Deren Risalitcharakter muß sich dabei jedoch nicht zwangsläufig durch Mauervorsprünge im Gebäudegrundriß manifestieren, sondern kam wohl zum Teil auch erst durch die Gliederung der aufgehenden Fassade zum Tragen.

Bauten mit nur einem Eckrisalit, wie beispielsweise die Hauptgebäude von Gutshöfen in Bernstadt (Alb-Donau-Kr. / Baden Württemberg), Finsing (Kr. Erding / Bayern) und eventuell Harburg-Großsorheim (Kr. Donau-Ries / Bayern) sowie einer Villa rustica und/oder Pferdewechselstation in Riom-Parsonz (Kt. Graubünden / Schweiz), sind hingegen selten. Prägnante Beispiele für Portikus-Risalitfassaden finden sich ansonsten etwa bei Villen in:

- Abensberg-Holzharlanden-Buchhof (Kr. Kelheim / Bayern).

- Adelschlag (Kr. Eichstätt / Bayern).

- Adelschlag-Möckenlohe (Kr. Eichstätt / Bayern).

- Altshausen (Kr. Ravensburg / Baden-Württemberg)

- Bad Abbach-Gemling (Kr. Kelheim / Bayern).

- Balzhausen (Kr. Günzburg / Bayern).

- Biberach (Kr. Biberach / Baden-Württemberg).

- Bingen (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg).

- Burgheim-Wengen (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern).

- Dirlewang (Kr. Unterallgäu / Bayern); am "Galgenberg".

- Ehingen (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Eschen-Nendeln (Fürstentum Lichtenstein).

- Fünfstetten (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Gaimersheim (Kr. Eichstätt / Bayern).

- Ingolstadt-Pettenhofen (Stadt Ingolstadt / Bayern).

- Inzigkofen (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg).

- Kösching (Kr. Eichstätt / Bayern); ca. 2250 m östlich des Kastells.

- Kösching (Kr. Eichstätt / Bayern); östlich des Kastells.

- Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg).

- Marktoberdorf-Kohlhunden (Kr. Ostallgäu / Bayern).

- Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg).

- Oberndorf a. Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern).

- Eventuell Sargans (Kt. St. Gallen / Schweiz).

- Sigmaringen (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg); Flur "Steinäcker".

- Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg); Flur "Steinige Braike".

- Straubing-Alburg (Stadt Straubing / Bayern).

- Treuchtlingen (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern); beim "Weinbergshof".

- Ummendorf (Kr. Biberach / Baden-Württemberg).

In einigen weiteren Fällen, besonders bei nur im Luftbild erfaßten Gebäuden, ist es mitunter schwer zu entscheiden, ob sich zwischen den dominanten Eckrisaliten tatsächlich eine Portikus befand. Da diese nicht unbedingt immer steinfundamentiert gewesen sein muß, sondern auch aus einem auf Holzpfosten ruhen Vordach bestehen konnte, zeichnet sie sich nicht in jedem Fall im Luftbild ab und mag auch bei Altgrabung, wie z.B. vielleicht bei einem Hauptgebäude in Mauren (Kr. Donau-Ries / Bayern), gelegentlich übersehen worden sein.

Offenbar keine Säulenhalle, sondern eine durchgehende Außenwand scheint sich immerhin etwa bei Haupthäusern in Asselfingen (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg), Ingolstadt-Oberhaunstadt (Stadt Ingolstadt / Bayern) oder Langenau-Albeck (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg) abzuzeichnen, während beispielsweise Gebäude in Nördlingen-Baldingen (Kr. Donau-Ries / Bayern), Regensburg-Neuprüll (Stadt Regensburg / Bayern), Satteins (Bez. Bludenz; Vorarlberg / Österreich), eventuell Pfakofen-Zaitzkofen (Kr. Regensburg / Bayern) oder in der Flur "Steinige Queil" bei Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) an Stelle der Portikus einen Raum bzw. eine Raumflucht besessen haben könnten. Die zwischen den Eckrisaliten feststellbaren Fundamente einer direkten Zugangsrampe/-treppe zu den Räumen im Zentralbereich des Baus unterstreichen schließlich auch beim möglichen Herrenhaus einer Villa rustica in Hermaringen (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) das Fehlen einer Portikus. In solchen Fällen kann man dann lediglich von einer Risalitvilla sprechen.

Eine weitere Form der Portikus-Risalitfassade, bei der die Risaliten stärker aus der Gebäudefront hervortreten und die ursprünglich gerade Portikus zwischen ihnen durch eine Abwinkelung an beiden Enden eine U-förmige Gestalt annimmt, ist in Raetien bislang im Grund nicht belegt. Eine Sonderform dieser Variante könnten allenfalls Haupthäuser in Friedberg (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern) und Stadtbergen (Kr. Augsburg / Bayern) darstellen, deren mehrfach abgewinkelte Portikus nicht nur zusätzlich auch der Frontseite der Risaliten vorgelagert ist, sondern gleich das gesamte Gebäude teilweise oder ganz umschließt. Zumindest in Stadtbergen (Kr. Augsburg / Bayern) scheint es sich dabei allerdings erst um einen spätrömischen Ausbauzustand gehandelt zu haben. Beide Hauptgebäude gehören sowohl in der Größe als auch ihrer Ausstattung schon einer gehobenen Kategorie an.

Die U-förmige Portikus ist in der benachbarten Provinz Obergermanien zudem ein häufiges Kennzeichen großflächig angelegter Hauptgebäude, bei denen die nun mehrräumigen Eckrisaliten so weit herausgezogen sind, daß man sie praktisch als mit dem Haupttrakt des Gebäudes gleichwertige Seitenflügel auffassen kann. Eine derart gestaltete dreiflügelige Portikusvilla könnte in Rätien derzeit allenfalls auf einem Luftbild aus Nassenfels (Kr. Eichstätt / Bayern) zu erkennen sein und vielleicht noch einer stark verschachtelten Anlage bei Feldkirch-Altenstadt (Bez. Feldkirch; Vorarlberg / Österreich) zugrunde gelegen haben, während für ein ebenfalls mehrflügeliges Hauptgebäude in Peiting (Kr. Weilheim-Schongau / Bayern) derzeit noch kein schlüssiges Baukonzept zu erkennen ist.

Generell auffällig ist, daß die größeren und vor allem komplexeren Baukonzepten folgenden Hauptgebäude bislang überwiegend im näheren oder weiteren Einzugsbereich größerer Siedlung beobachtet werden konnten. So lassen sich etwa die Villen von Friedberg (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern) und Stadtbergen (Kr. Augsburg / Bayern) dem Umfeld der Provinzhauptstadt Augsburg, der Gutshof von Nassenfels (Kr. Eichstätt / Bayern) dem Vicus Nassenfels und die Villa von Feldkirch-Altenstadt (Bez. Feldkirch; Vorarlberg / Österreich) sowie eine bislang nur in geringen Teilen bekannte, ausgedehnte Anlage in Lindau-Aeschach (Kr. Lindau-Bodensee / Bayern) dem Einzugsbereich von Bregenz (Stadt Bregenz; Vorarlberg / Österreich) zurechnen. Einige von ihnen mögen dabei sicherlich die Funktion einer Villa suburbana, d.h. eines luxuriösen Landsitzes der städtischen Oberschicht übernommen haben, was einen zugehörigen landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb allerdings nicht ausschließt.

Dementsprechend zeichnen sich die genannten Villen zum Teil auch durch eine besonders gehobene, in sonstigen Teilen Raetiens nicht unbedingt übliche Ausstattung aus. So liegen etwa Hinweise auf Mosaiken, außer aus einer etwas abgelegenen Villa in Stammham-Westerhofen (Kr. Eichstätt / Bayern), sowohl aus Lindau-Aeschach (Kr. Lindau-Bodensee / Bayern) als auch im Augsburger Umland aus Baar-Unterbaar (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern), Türkheim-Berg (Kr. Unterallgäu / Bayern), Friedberg (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern) und Stadtbergen (Kr. Augsburg / Bayern) vor.

Neben Stuckornamenten aus Friedberg, sind an letzteren beiden Fundorten zudem Marmorverkleidungen sowie aus Stadtbergen auch verschiedenfarbige Marmorsäulen belegt. Während Marmorteile etwa ebenso beim Haupthaus eines Gutshofes in Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg) Verwendung fanden, wurden in Stammham-Westerhofen (Kr. Eichstätt / Bayern) Weißjura- und Solnhofer Platten verbaut. Letztere Platten sind gelegentlich auch bei weniger luxuriösen Villen, vor allem bei der Ausstattung von Baderäumen, verwand worden, so etwa in München-Denning (Stadt München / Bayern), Harburg-Großsorheim (Kr. Donau-Ries / Bayern), Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern) oder Regensburg-Harting (Stadt Regensburg / Bayern). Gegenüber den oben genannten Anlagen fällt der Ausstattungsluxus bei den restlichen derzeit bekannten raetischen Villae rustica in der Regel allerdings stark ab. Wenigstens sind noch in mehreren Gutshöfen Wandmalereien nachzuweisen, die über bloße mehrfarbige Tünchungen der Wandflächen hinausgehen. Meist handelt sich dabei um geometrische oder florale Muster, doch kommen gelegentlich, wie etwa in den Villa rusticae/Straßenstationen von Riom-Parsonz (Kt. Graubünden / Schweiz) und in der Flur "Steinige Braike" in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg), auch figurale Motive von Teils beachtlicher Qualität vor. Die in ihrer Erhaltung bislang wohl umfangreichsten Wandmalereien aus einem rätischen Gutshof, die neben geometrischen und floralen Elementen auch Figuren, darunter Herkules und Ganymed, Eroten und Götterbilder, sowie Tiere wiedergeben, sind aus dem in seinem Grundriß ungewöhnlichen, kompakt rechteckigen Haupthaus und dem zugehörigen Badegebäude einer Anlage in Schwangau (Kr. Ostallgäu / Bayern) bekannt.

Soweit der oft unzureichende Forschungsstand eine entsprechende Aussage erlaubt, gehören Baderäume wohl zur Regelausstattung der raetischen Villen. Ausnahmen hiervon könnten lediglich einige Kleinstgehöfte oder reine Holzanlagen, wie in Weichering (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern), Eching (Kr. Freising / Bayern) oder Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) machen. Doch deutet immerhin die in einem der Holzpfostenbauten eines vergleichbaren Gehöfts in Ingolstadt-Zuchering (Stadt Ingolstadt / Bayern) installierte steinerne Hypokaustenanlage (Fußbodenheizung) an, daß möglicherweise zum Teil auch hier schon mit einfachen Bädern gerechnet werden kann. Generell sind die Baderäume entweder dem Haupthaus angegliedert bzw. in dasselbe integriert oder alternativ in einem separaten Gebäude untergebracht.

Daß letzteres, wie eventuell bei Villen in Peiting (Kr. Weilheim-Schongau / Bayern) oder Sargans (Kt. St. Gallen / Schweiz), über einen Zwischentrakt oder mittels einer Portikusverlängerung nachträglich mit dem Haupthaus verbunden wurde, ist eher die Ausnahme. Gegenüber den integrierten Badeinstallationen, wie sie u.a. beispielsweise aus Eschen-Nendeln (Fürstentum Lichtenstein), Feldkirch-Altenstadt (Bez. Feldkirch; Vorarlberg / Österreich), Friedberg (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern), Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg) oder Stammham-Westerhofen (Kr. Eichstätt / Bayern) bekannt sind, überwiegen in Raetien klar die separaten Badegebäude.

Soweit erkennbar, gehören sie fast ausschließlich dem sogenannten Blocktyp an, bei dem die Räume in wenigstens zwei Reihen, oft Heizraum und Warmbad neben Kalt- und Laubad, angeordnet sind und sich somit eine kompakter, tendenziell rechteckiger Baukörper oder Block ergibt. Demgegenüber ist der weniger platzsparende Reihentyp, bei dem die Baderäume in einer Reihe hintereinander angeordnet sind, bei Gutshöfen nur in Ausnahmefällen belegt, wie z.B in Harburg-Großsorheim (Kr. Donau-Ries / Bayern) oder Peiting (Kr. Weilheim-Schongau / Bayern). In der Regel verfügen die Bäder über einen Kalt- (frigidarium), Lau- (tepidarium) und Warmbaderaum (caldarium). Die in größeren öffentlichen Thermen zum Teil noch vorhanden Schwitzräume (laconicum oder sudatorium) sind auf den raetischen Gutshöfen bislang nicht sicher belegt, wenngleich etwa bei dem mehrphasigen Badegebäude eines Landgutes in Ummendorf (Kr. Biberach / Baden-Württemberg) durchaus diskutabel ist, ob hier nicht einer der vielen beheizten Räume eine entsprechende Funktion übernommen haben könnte.

Auffällig ist zudem, daß sowohl der Ummmendorfer Gutshof als auch Villae rusticae in Langenau-Göttingen (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg) und Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg) möglicherweise über zwei separate Badegebäude verfügten. Unabhängig von der Frage, ob es sich dabei im Einzelfall nicht auch um ein beheizbares zweites Wohngebäude handeln könnte, wäre natürlich zu überlegen, inwieweit beide Gebäude parallel existierten oder, zumindest in ihrer Nutzung als Bad, zeitlich einander ablösten. Ähnliche Überlegungen sind etwa auch bei der Straßenstation/Villa rustica in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) anzustellen, wo ein als Wohnhaus genutztes Nebengebäude zeitweise zu einem separaten Badegebäude umgebaut wurde, während man in einer der jüngeren Nutzungsphasen ein Bad im Haupthaus integrierte.

In Bezug auf die Wasserversorgung ist aus der älteren Holz- und Fachwerkperiode des Sontheimer Gutshofes eine Holzwasserleitung belegt. Zumindest später garantierten dann drei im Hofareal erfaßte Tiefbrunnen und zwei zeitlich einander ablösende steinerne Wasserbehälter mit hölzernen Beckeneinbauten, die ursprünglich wohl durch eine obertägige Wasserleitung aus einer ca. 3 km westlich des Hofes gelegenen Quellen gespeist wurden, einen ausreichenden Wasservorrat. Neben Hinweisen auf ein weiteres steinernes Becken/Reservoir auf dem Areal einer Villa in Stammham-Westerhofen (Kr. Eichstätt / Bayern), sind auch von einem Gutshof in Straubing-Alburg (Stadt Straubing / Bayern) zwei Zisternen bekannt, während in Regensburg-Neuprüll (Stadt Regensburg / Bayern) eine bis auf das Grundwasser ausgebeutete Tongrube mit einer Holzfassung sowie einer abgehenden Holzleitung versehen und ebenfalls als Wasserbecken genutzt wurde. Ansonsten sind auf einem möglichen Gutshofareal am "Schmittenholz" bei Dirlewang (Kr. Unterallgäu / Bayern) aus Stämmen gefertigte Eichenholztröge und Spuren einer Deuchel(?)-Leitung (Holzleitung aus durchbohrten Stämmen) belegt. Den Austritt eines Laufbrunnens dürfte zudem die prachtvolle bronzene Brunnenmaske  aus einer Villa rustica bei Treuchtlingen-Schambach (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern) geschmückt haben.

Angesichts des schütteren Forschungs-/Publikationsstandes der raetischen Gutshöfe sind technische Konstruktionen wie die zuvor genannten bislang leider nur selten greifbar. Recht häufig sind demgegenüber Tiefbrunnen nachgewiesen, die oft eine Holzkastenwandung, mitunter jedoch auch eine steinerne Fassung aufweisen. Ihre Anzahl pro Hof schwankt in der Regel zwischen einem und drei Schächten, doch können, wie etwa die östliche von drei Villen in Regensburg-Burgweinting (Stadt Regensburg / Bayern) mit sieben Brunnen zeigt, auch deutlich mehr vorkommen. Die Zahl dürfte in erster Linie von sonstigen Versorgungsquellen und der Kapazität der Brunnen abhängen, von denen wohl sicherlich nicht alle gleichzeitig in Benutzung standen. Immerhin waren jedoch auf einem Gutshof in Regensburg-Harting (Stadt Regensburg / Bayern) offensichtlich noch ein Holzkasten- und ein Steinbrunnen parallel in Betrieb, als germanische Plünderer das Anwesen überfielen, die Bewohner rituell massakrierten und anschließend in den Brunnenschächten opferten oder entsorgten.

Vermutlich primär als Brauch- und Löschwasserergänzung genutzte Tümpel oder Teiche, wie sie etwa des öfteren innerhalb der Hofareale niedergermanischer Villa rusticae beobachtet werden, sind in Raetien anscheinend nicht üblich, jedoch immerhin bei einer Villa in Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern) nachgewiesen.


Nebengebäude und die ökonomische Basis der Gutshöfe

Gegenüber dem in der Regel robuster konstruierten Haupthaus und dem Badegebäude ist der Kenntnisstand zu den Nebengebäuden der raetischen Gutshöfe deutlich schlechter. Da Flächengrabungen meist fehlen, sind die meisten Wirtschaftsgebäude bislang nur durch Luftbilder bekannt. Sofern die Bauten allerdings nicht wenigstens steinerne Fundamentstickungen besaßen, zeichnen sie sich, wie z.B. bei Villae rusticae in Abensberg-Holzharlanden-Buchhof (Kr. Kelheim / Bayern), Burgheim-Wengen (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern) oder Ingolstadt-Oberhaunstadt (Stadt Ingolstadt / Bayern), wo nur die Haupthäuser erkannt wurden, darauf oft gar nicht ab. Immerhin verdeutlichen diese Negativbefunde, daß, von ohnehin reinen Holzanlagen wie z.B. in Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) abgesehen, auch bei Gutshöfen mit steinernen oder zumindest steinfundamentierten Hauptgebäuden in Raetien noch in größerem Umfang mit Nebengebäuden in leichterer  Holzbauweise zu rechnen ist.

Nach Ausweis etwas großflächiger ergrabener Anlagen, wie z.B. in Herrsching am Ammersee (Kr. Starnberg / Bayern) oder Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries; Bayern), wo die Holzgebäude später teilweise oder ganz durch Steinbauten ersetzt wurden, handelt es sich dabei in der Regel um Holzpfostenkonstruktionen mit vier- bis vielpfostigen, rechteckigen Grundrissen. Bauten mit Wandgräbchen für Schwellbalken, wie anscheinend eines der Nebengebäude (Bau III) eines Gutshofes in Neuburg a. d. Donau (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern) oder in Eching (Kr. Freising / Bayern), sind demgegenüber unterrepräsentiert. Allerdings wird man Schwellbalkenkonstruktionen sicherlich häufiger in Verbindung mit Steinfundamenten erwarten dürfen. Während manche Fundamentierungen darauf hindeuten, daß man es vielleicht mit mehr als nur einer ebenerdigen Steinbauweise zu tun haben könnte, ist es bei schwächer fundamentierten Grundrissen oft schwierig zu entscheiden, ob sich darüber ein vollständig steinernes Gebäude oder nur ein Fachwerkbau über einem Sockelmauerwerk erhob.

Über die Anzahl der Nebengebäude pro Hof lassen sich beim gegenwärtigen Forschungsstand keine zuverlässigen Angaben machen. Die Zahl schwankt sehr stark und reicht, abgesehen von Badegebäuden, von möglicherweise nur ein oder zwei größeren Bauten, wie beim hölzernen Kleingehöft in Weichering (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern) oder auch einem Gutshof in Nördlingen-Baldingen (Kr. Donau-Ries / Bayern), bis zu vierzehn Nutz- und eventuell sechs Kultbauten bei einer Villa rustica/Straßenstation in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg). Wenngleich an letzterem Ort wohl nicht alle Gebäude gleichzeitig existierten, belegen etwa auch Anlagen in Regensburg-Burgweinting (Stadt Regensburg / Bayern) mit ca. 10 oder Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg) mit 14 Nutzbauten und einem Heiligtum, daß gelegentlich sehr hohe Gebäudezahlen vorkommen können.

Hingegen dürfte sich die Zahl bei der Masse der Villen wohl eher im Bereich zwischen zwei größeren Nebenbauten, wie z.B. in Regensburg-Neuprüll (Stadt Regensburg / Bayern) oder Langenau-Albeck (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg), und etwa sieben, wie bei einem Gutshof in Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern), bewegt haben. Ein an die Gutshofgröße gekoppelter Richtwert für die Anzahl der pro Hof zu erwartenden Nutzbauten ist dabei nicht feststellbar. Wie Beispiele aus Marktoffingen (Kr. Donau-Ries / Bayern), Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg) und eventuell auch von Hofareal 1 in Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) zeigen, waren zudem nicht alle zu einer Villa rustica gehörenden Bauten zwangsläufig in deren ummauerten/-zäunten Kernareal untergebracht.

Generell müssen die Nebengebäude in ihren Funktionen den gesamten Raumbedarf eines ländlichen Wirtschaftsbetriebes, angefangen von Gesindeunterkünften über Werkstätten und Remisen, Speicherbauten und Stallungen bis hin zu leichten Unterständen und Viehpferchen, abgedeckt haben. Sofern keine charakteristischen Installationen oder Kleinfunde innerhalb der Gebäude beobachtet werden konnten, ist es allerdings meist nicht möglich die genaue Funktion der oft nur großflächig unterteilten Bauten zu bestimmen.

Hinweise auf partiell oder gar komplett als Wohnbauten genutzte Nebengebäude sind in Rätien bislang nur sehr spärlich. Immerhin könnte beispielweise eines von zwei im rechten Winkel zueinander stehenden "Haupthäusern" in einer Villa in Bergheim (Kr. Dillingen a. d. Donau / Bayern) als Zweitwohnhaus gedient haben und auch für einen Bau mit Eckrisalit in Hermaringen (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) ist eine ähnliche Verwendung diskutabel. Solange die Anlagen jedoch nur im Luftbild erfaßt sind, bleibt unklar, ob es sich nicht vielleicht auch um zwei chronologisch einander ablösende Hauptgebäude oder im ersten Fall gar nur um einen schrittweise erweiterten L-förmigen Baukörper handelt.

Zweifellos ein als Wohnhaus konzipiertes Nebengebäude stellt hingegen ein mehrräumiger, rechteckiger Bau mit einem hypokaustierten Raum und farbigem Wandputz dar, der unmittelbar neben dem reich ausgestatteten Haupthaus eines Gutshofes in Baar-Unterbaar (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern) aufgedeckt wurde. Gut vorstellbar wäre hier sowohl die Unterbringung von Gesinde als auch eines Verwalters der luxuriösen Villenanlage. Zwei sichere Wohnbauten sind schließlich auch in einer um 100 n.Chr. entstandenen Straßenstation/Villa rustica (Flur "Steinige Braike") in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) nachgewiesen. Neben dem Haupthaus existierte hier ein ursprünglich als Fachwerkkonstruktion auf einem Sockelmauerwerk errichteter einfacher Rechteckbau mit umlaufenden Korridoren (Bau S), der schon bald darauf, u.a. durch den Anbau zweier Risaliten und den Einbau eines Keller, in ein repräsentatives Wohnhaus (Bauperiode 2) verwandelt wurde. Nach nur kurzer Nutzungsdauer gestaltete man dieses allerdings schon im 2. Drittel des 2. Jh. n.Chr. in ein reines Badegebäude um (Bauperiode 3), das erst in der vorletzten oder letzten Nutzungsphase (Bauperiode 6 oder 7), d.h. während des 3. Jh. n.Chr., noch einmal reinen Wohnzwecken diente. Wer das Gebäude letztlich zeitweise als Unterkunft nutzte, d.h. Gesinde, Reisende oder gar der Gutshofbetreiber, z.B. während Um- und Ausbauphasen am Haupthaus, ist bislang nicht zu beantworten. Weitere Hinweise (Herdstellen) auf Wohnnutzungen stammen zudem auch aus einigen Wirtschaftsgebäuden (Bau F1 und F2) des Sontheimer Gehöfts, in denen ansonsten u.a. wohl Heu eingelagert war.

Derartig Kombinationen von Wohn- und Wirtschaftsräumen unter einem Dach sind z.B. ebenso eventuell in Schaanwald (Fürstentum Liechtenstein) und Sigmaringen-Laiz (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg) sowie sicher aus Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg) und aus Regensburg-Burgweinting (Stadt Regensburg / Bayern) belegt, wo offensichtliche Nutzbauten je einen hypokaustierten Raum aufweisen. Ein weiteres Nebengebäude (Bau 2) mit kleinräumiger Gliederung, Herd und Keller auf dem Areal letzteren Gutshofs dürfte ebenfalls teilweise oder sogar ganz Wohnzwecken gedient haben. Eine ebensolche Nutzung wird auf Grund seines Mörtelbodens zudem für einen nur in Teilen erfaßten Bau (C) in Eschen-Nendeln (Fürstentum Liechtenstein) und, angesichts des Kleinfundmaterials sowie der verglasten Fenster, auch bei einem der Nebengebäude (Bau 7) einer Villa rustica in Nördlingen-Holheim (Kr. Donau-Ries / Bayern) vermutet. Auf einen zumindest teilweisen Gebrauch als Wohnbau deuten schließlich auch die Hypokaustenanlage und die Estrichböden im vorletzten und letzten Bauzustand des Nebengebäudes eines Gutshofes (Flur "Beim kleinen See") in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) hin. Während eine möglicherweise breite Toreinfahrt und eine potentielle Trockenkammer die wirtschaftliche Komponente des Baus unterstreichen könnten, verweist der Fund eines Arztbestecks aus dem hypokaustierten Raum eindeutig auf einen bewohnten Bereich. Von ihren Grundrißformen her lassen die genannten Nebengebäude –mit Ausnahme des Wohn-/Badehauses (Bau S) in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg), das sich mit seinen Risalten offensichtlich an die Gestaltung von Häupthäusern anlehnt– in der Regel allerdings kaum wohnbauspezifische Charakteristika erkennen.

Zum gewissen Teil auf Vermutungen basieren auch die Aussagen zu den wirtschaftlichen Grundlagen einzelner Villae rusticae, wenngleich sich aus den sie umgebenden naturräumlichen Gegebenheiten natürlich bereits vorsichtige Rückschlüsse ziehen lassen. Als Haupterwerbszweig der raetischen Villen ist, besonders in den fruchtbaren Lößgebieten, zweifelsohne die Feldwirtschaft zu nennen. Greifbare archäologische Belege hierfür bilden vor allem Trockenöfen (Darren), die während der mittleren Kaiserzeit auf vielen Gutshöfen installiert wurden und zumindest eine Konservierung und damit einhergehend wohl auch bedingte Bevorratung von Felderträgen andeuten.

Wie der möglicherweise parallele Betrieb von mitunter bis zu drei Darren nahelegt –so etwa in Ingolstadt-Etting (Stadt Ingolstadt / Bayern), Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) oder auch Schwangau (Kr. Ostallgäu / Bayern), wo sie alle drei nebeneinander in einem befahrbaren Wirtschaftsgebäude angeordnet waren– ist dabei zum Teil mit einem beachtlichen Produktionsumfang zu rechnen. Gleichzeitig verdeutlichen die Befunde aus Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg), daß eine mögliche Funktion als Straßenstation durchaus mit dem landwirtschaftlichen Betrieb einer Villa rustica kombiniert sein kann. Über den Vorgang des Darrens hinaus, der durch drei Öfen belegt ist, sind auf einem Gutshof in Aschheim (Kr. München / Bayern) zudem Teile einer Kurbelmühle gefunden worden. Solcherlei Hinweise auf Getreideverarbeitung liegen etwa auch aus Regensburg-Harting (Stadt Regensburg / Bayern) oder, in Form von Steinen einer Göpelmühle, aus Nördlingen-Holheim (Kr. Donau-Ries / Bayern) vor.

Eine in Holzpfostenbauweise errichtete Wassermühle mit Resten mehrer Mühlsteine, Metallteilen von den Achsen und künstlich angelegtem Mühlkanal ist darüber hinaus aus München-Perlach (Stadt München / Bayern) bekannt. Ebenfalls um eine Wassermühle scheint es sich bei einem der steinernen Nebengebäude einer Villa rustica in Ingolstadt-Etting (Stadt Ingolstadt / Bayern) gehandelt zu haben. Neben Mühlsteinen aus dem Bereich des Gebäudes, deutet darauf vor allem ein erhaltenes Eichenholzbecken mit abfallendem Boden hin, das als Teil eines 150 m langen Systems aus Brunnen, Wassersammlern, Zu- und Abläufen über einen Holzkanal aus einem hangaufwärts gelegenen Quellhorizont gespeist wurde. In einem unweit der Mühle gelegenen, stark fundamentierten Rechteckbau wird ein großer Speicher vermutet, obwohl hier anscheinend keine besonders charakteristischen Merkmale, wie etwa pfeilerartige Wandvorlagen/-verstärkungen oder Bodenunterzüge, mehr nachzuweisen waren. Letztere zeichnen sich allerdings bei einem weiteren, bislang nur im Luftbild erfaßten Gebäude der Villa in Ingolstadt-Etting deutlich ab, während sowohl starke Fundamente als auch den Außenwänden nahe der Gebäudecken vorgesetzte Stützpfeiler mit Kantenlängen zwischen 1,5 und 1,8m einem vermutlich mehrstöckigen Speicherbau in der Staßenstation/Villa rustica (Flur "Steinige Braike") in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) kennzeichnen.

Auf Grund von architektonischen Parallelen im obergermanischen und gallischen Raum, deren Befunde zum Teil eindeutige Nachweise einer Getreidelagerung erbrachten, ist schließlich auch ein rechteckiger Bau mit einer Zufahrt zwischen zwei stark vorspringenden Risaliträumen im Areal einer Hofes (Flur "Steinhäuser") in Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg) als Speicher anzusehen. Der großflächige Innenraum des über einem älterem Holzpfostenbau errichteten Steingebäudes wies in seiner letzten Phase, abgesehen von den Risaliträumen, offenbar zwei Speicherkammern auf, die von einem mittigen Korridor aus beschickt werden konnten. Gegenüber solch großen, tendenziell meist eher langrechteckigen Speicherbauten besitzen einige eventuell demselben Zweck dienende Gebäude, wie etwa in Regensburg-Harting (Stadt Regensburg / Bayern) oder Weil (Kr. Landsberg a. Lech / Bayern), einen deutlich kleineren, quadratischen Grundriß. Es könnte sich dabei um sogenannte Turmspeicher handeln, wie sie ab der mittleren Kaiserzeit häufiger zu beobachten sind. Während die Wandvorlagen des Grundrisses (Bau 13) in Weil (Kr. Landsberg a. Lech / Bayern) eine solche Funktion unterstützen, ist es, je nach Fundamentierung des Baus, allerdings oft schwierig zu entscheiden, ob es sich um einen Speicher, ein kleines Heiligtum oder gar um einen erst spätantiken Wehrturm handelt. Letzteres wird etwa für einen extrem stark fundamentierten weiteren Grundriß (Bau 15) in Weil vermutet.

Ähnlich problematisch gestaltet sich auch die Interpretation von Holzpfostenbauten. Zumindest bei nur vierpfostigen Grundrissen oder solchen mit mehreren parallelen Pfostenreihen, wie sie z.B. aus Herrsching am Ammersee (Kr. Starnberg / Bayern), Ingolstadt-Etting (Stadt Ingolstadt / Bayern), Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern) oder Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) bekannt sind, ist zum Teil ebenfalls an kleinere und größere Speicher zu denken. Demgegenüber entziehen sich Bauten mit Pfostenreihen entlang der Außenwände und nur wenigen Firstpfosten meist genauso einer klaren Deutung wie vergleichbare Grundrisse in Stein. Je nach Bau- und Zufahrtsgröße werden sie letztlich meist als Remisen, Scheunen oder Stallungen interpretiert.

Im Gegensatz zum agrarwirtschaftlichen Teil ist der Stellenwert alternativer oder ergänzender Tätigkeiten auf den raetischen Guthöfen anhand der archäologischen Befunde zum Teil nur schwer nachweisbar. Dies betrifft vor allem den viehhalterischen Bereich, den man in erster Linie in Gebieten mit weniger ertragreichen Böden verstärkt erwarten sollte. Abgesehen von des öfteren gefundenen Geschirrbeschlägen oder Knochenmaterial, so z.B. eindeutigen Schlachtabfällen aus Nebengebäude VI eines Gehöfts in Neuburg a. d. Donau (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern), gibt es bislang jedoch kaum eindeutige bauliche Anhaltspunkte auf Viehhaltung oder -zucht. Immerhin ließe sich etwa darüber spekulieren, ob es sich eventuell bei den drei dicht zusammenliegenden, einzeln umzäunten Hofarealen in Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) vielleicht doch nur um einen zusammengehörenden, möglicherweise aus viehhalterischen Gründen in verschiedene Bereiche unterteilten Wirtschaftsbetrieb handelt.

Weit weniger auf Spekulationen ist man hingegen bei handwerklichen Tätigkeiten im Bereich der Gutshöfen angewiesen. So deuten etwa, außer häufiger anzutreffenden Metallschlacken wie z.B. in Schwangau (Kr. Ostallgäu / Bayern) und Weil (Kr. Landsberg a. Lech / Bayern), Schmelzöfen in München-Perlach (Stadt München / Bayern) und  Regensburg-Neuprüll (Stadt Regensburg / Bayern) auf Metallverarbeitung hin. Schmieden sind zudem auch auf einem Hof in Regensburg-Harting (Stadt Regensburg / Bayern) oder im Haupthausbereich der Pferdewechselstation/Villa rustica von Riom-Parsonz (Kt. Graubünden / Schweiz) nachgewiesen. Während einer der zwei an letzterem Ort angetroffenen Plätze mit Schmiedegruben dabei offenbar nur zur Fertigung von Konstruktionsteilen in der Errichtungsphase des Gebäudes genutzt wurde, könnte der andere anscheinend auch für die längerfristige Existenz einer kleinen Schmiedewerkstatt sprechen. Wie mit diesem Beispiel schon angedeutet, dürfte die Metallverarbeitung im Bereich der Gutshöfe wohl in der Regel der Eigenversorgung mit Beschlägen und Werkzeugen gedient haben. In Bezug auf Baumaterial und Gebrauchsgeschirr mag letzteres bis zu einem gewissen Grad auch für Kalkbrennöfen, wie z.B. in Neuburg a. d. Donau (Kr. Neuburg-Schrobenhausen / Bayern) oder Weil (Kr. Landsberg a. Lech / Bayern), sowie Ziegelbrenn- und Töpferöfen zutreffen.

Entgegen einzelnen Ziegelbrennöfen, wie in der östlichen von drei Villa rusticae in Regensburg-Burgweinting (Stadt Regensburg / Bayern) und eventuell in Ummendorf (Kr. Biberach / Baden-Württemberg), dürften mit zwei Öfen, wie etwa in Balzhausen (Kr. Günzburg / Bayern) oder im "Schmittenholz" bei Dirlewang (Kr. Unterallgäu / Bayern) – vorausgesetzt sie wurden gleichzeitig betrieben– dann doch schon veräußerbare Überschüsse produziert worden sein. Gleiches gilt auch für einen Gutshof in Sargans (Kt. St. Gallen / Schweiz), sofern die in seinem näheren und weiteren Umfeld entdecken drei Öfen wirklich alle zum Hof gehörten. Hingegen sprechen ganze sieben Ofenanlagen im Umfeld eines Haupthauses in Straubing-Alburg (Stadt Straubing / Bayern) schließlich für einen hauptgewerblichen Ziegeleibetrieb auf dem Hofareal. Dies trifft wahrscheinlich ebenso auf eine Villa rustica in Regensburg-Neuprüll (Stadt Regensburg / Bayern) zu, auf deren Gelände 23 Töpferöfen unterschiedlicher Zeitstellung zum Vorschein kamen. Drei Ziegelöfen und mehrere Tongruben, von denen zumindest eine bis auf das Grundwasser ausgebeutet war, lagen außerhalb der Einfriedung. Zahlreiche, teils von einigen jüngeren Steingebäude überlagerte Pfostenspuren und Balkengräbchen älter Holzgebäude könnten teilweise von bis zu 14 m langen Trockenschuppen für die Keramik- und Ziegelprodukte stammen. Aus der Ziegelproduktion sind Dachziegel, Wandziegel, Hohlziegel und quadratische Ziegel für Hypokaustenanlagen bekannt. Das Fragment "MA" eines Ziegelstempels deutet auf den wahrscheinlich privaten Ziegelei-/Villenbesitzer hin.

Daß auch umfangreiches Töpferhandwerk auf rätischen Gutshöfen offenbar nicht selten war, zeigt schließlich ein weiteres Beispiel aus Altdorf-Eugenbach (Kr. Landshut / Bayern). Im Bereich der Autobahntrasse München-Deggendorf wurde hier die Pars rustica eines Landguts angeschnitten, in der wenigstens vier Keramiköfen betrieben wurden. Das Schwungrad einer Töpferscheibe und zahlreiche Fehlbrände belegen eine zumindest in Ergänzung zur landwirtschaftlichen Basis des Hofes betriebene gewerbliche Herstellung von Gebrauchskeramik für einen lokalen Markt. Nach Ausweis ihres Formenspektrums bestand der Betrieb zwischen der zweiten Hälfte des 2. Jh. und der Mitte des 3. Jh. n.Chr.


Heiligtümer

Bislang basieren die meisten Aussagen zu Heiligtümer bzw. Kultplätzen in rätischen Villen auf Vermutungen, die aus der Betrachtung von Luftbildern resultieren. So könnte es sich z.B. bei je einem der Nebengebäude auf Gutshöfen in Adelschlag (Kr. Eichstätt / Bayern) und Sontheim a.d. Brenz, Flur "Steinrißle" (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) vom Grundriß her sowohl um Wirtschaftsbauten mit Innenhof als auch um gallorömische Umgangstempel mit zentraler Cella und sie umgebender Portikus handeln.

Sowohl in Ehingen (Kr. Donau-Ries / Bayern) und Gaimersheim (Kr. Eichstätt / Bayern) als auch in Ingolstadt-Etting (Stadt Ingolstadt / Bayern) zeichnet sich zudem vis-à-vis der Haupthausfront je ein kleiner Rechteckbau mit Vorbau ab, hinsichtlich dessen Funktion, angesichts der Lage und/oder Grundrißform, einerseits an einen Tempel gedacht und andererseits aber auch schon, wie etwa in Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern), die Möglichkeit eines Turmspeichers erwogen wurde. Sichere, architektonisch gefaßte Heiligtümer sind bislang immerhin auf zwei Gutshöfen belegt. In Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg) konnte 60 m außerhalb der nördlichen Hofeinfriedung ein kleiner rechteckiger Steinbau mit Ziegeldach und Ziegelplattenboden aufgedeckt werden. Ein im Schutt gefundener Altar enthielt eine Weiheinschrift für Diana.

Keine Hinweise auf die verehrten Gottheiten fanden sich hingegen in der Straßenstation/Villa rustica (Flur "Steinige Braike") von Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim; Baden-Württemberg). Dort wurden innerhalb des Hofareals insgesamt sechs bis acht Kultbauten unterschiedlicher Zeitstellung ausgegraben. Die auch im überregionalen Vergleich für eine Villa rustica ungewöhnlich hohe Anzahl solcher Gebäude unterstreicht die öffentliche Komponente des Gutshofes, die sich schon in seiner Funktion als Straßenstation andeutet. Architektonisch reichen die Kultanlagen von zwei ummauerten Arealen (Bauten H und J), die eine vermutliche Kultbildbasis (in H) und Aediculen enthielten, über zwei eventuell offene Hallenbauten (Bau B und Q) und zwei gallorömische Umgangstempel (Bauten C und N) sowie einem Apsidenraum (Bau E), der erst sekundär in den Umgang des Tempels C eingebaut wurde, bis hin zu einem potentiellen Antentempel (Bau L) unmittelbar gegenüber der Haupthausfront. In letzterem, der nach Ausweis des Fundmaterials an das Ende des 2. Jh. oder den Anfang des 3. Jh. n.Chr. zu datieren ist, zeugten außer einem Kalkestrich auch noch Reste mehrfarbig bemalten Wandputzes von der einstigen Innenausstattung. Eine besonders interessante Baugeschichte ergaben demgegenüber vor allen die Ausgrabungen eines der Umgangstempel (Bau N), der um 100 n.Chr. zunächst offenbar als Holzpfostenbau mit vier kräftigen Eckpfosten (Bau V), danach als schwach fundamentierte Fachwerkkonstruktion (Bau N1) und schließlich als Steingebäude (Bau N2) errichtet worden war, ehe er um die Mitte des 2. Jh. n.Chr. einem rechteckigen Steinbau (Bau I) von unbekannter Funktion weichen mußte.

Wiederum etwas weniger aufwendige Ausdrucksformen religiösen Lebens als in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) konnten etwa in Marktoberdorf-Kohlhunden (Kr. Ostallgäu / Bayern) beobachtet werden. In der Nachbarschaft eines Fundamentrests, der möglicherweise zu einem kleinen Kultbau gehörte, stieß man hier am Rande einer Villa rustica auf ein Opferdepot. Letzteres enthielt 21 größtenteils nicht zerscherbte Gefäße, darunter Teller, Schüsseln, Reibschüsseln, Becher, einen Napf und einen Krug, sowie Teile eines Schreibzeugsatzes, u.a. mit Tintenfaß, Spatel, Federmesser und gelochten Knochenplättchen. Das sich größtenteils aus Rheinzaberner Terra sigillata-Erzeugnissen, einem rotgestrichenen raetischen Teller und zwei Reibschüsseln vom Typ "Schwabmünchen" zusammensetzende Keramikensemble erlaubt einer Datierung des Depots in die Mitte des 3. Jh. n.Chr.. Auf drei von sechs im Inventar enthaltenen Kugelbechern eingeritzte Weiheinschriften an Herkules und die Numen von Cenabio bestätigen den Opfercharakter der Deponierung.

 Ein möglicher Opferplatz etwas anderer Art ist eventuell auch aus einem Gutshof in Herrsching am Ammersee (Kr. Starnberg / Bayern) bekannt. Unweit eines vielleicht als Stall interpretierbaren Wirtschaftsgebäudes kamen hier aus Gruben im Umfeld zweier mächtiger Pfostensetzungen (Durchmesser: etwa mehr als 50 cm) ohne jeglichen Bauzusammenhang kalzinierte Knochen und ein Räucherkelchfragment zum Vorschein. Umfangreiche Keramikdeponierungen, Inschriften und selbst ein Bezug auf ein potentiell als Tempel in Frage kommendes Gebäude konnten an diesem eventuell sehr einfachen Kultplatz nicht festgestellt werden.

Neben festen Kultplätzen gibt jedoch zuletzt auch der Blick auf das Kleinfundmaterial aus rätischen Gutshöfen gewisse Auskünfte über die religiösen Praktiken und Vorstellungen ihrer Bewohner. Gegenüber häufiger vertretenen Götterfigürchen stellt dabei vor allem ein zusammengefaltetes silbernes Votivblech, das aus einem der Nebengebäude eines Gutshofes mit großzügig angelegtem Haupthaus in Nassenfels (Kr. Eichstätt / Bayern) stammt, eine Besonderheit dar. Vergleichbare Bleche sind auch aus größeren Tempelinventaren der mittleren Kaiserzeit mehrfach belegt. Ob sich in dem genannten, mit 30 x 15 m Fläche recht großen, zweiräumigen Nebengebäude mit farbig verputzten Innenwänden vielleicht ein Heiligtum befunden haben könnte, ist beim derzeitigen Publikationsstand allerdings nicht zu beantworten. Eine religiöse Praxis ganz anderer Form ist schließlich durch ein Bleitäfelchen dokumentiert, das im Fundament der Nordostecke des Hauptgebäudes einer Villa rustica in Peiting (Kr. Weilheim-Schongau / Bayern) vermauert wurde. Inhalt der linksläufigen Inschrift ist offenbar ein Liebeszauber, den ein Mann namens Clemens zum Erhalt der Zuneigung einer gewissen Gemella verfaßte und zur richtigen Entfaltung seiner Wirkung anscheinend in ihrer unmittelbaren Nähe einmauerte.


Einfriedungen und Gliederungselemente

Zu den charakteristischen Elementen der Villae rusticae in den Nordwestprovinzen gehört die Umfriedung des zentralen Hofbereichs mit einem Graben, einer Hecke, einem Zaum oder einer Mauer, der/die in Regel ein mehr oder minder rechteckiges bis trapezoides Areal einschließt. Bislang überwiegt bei den raetischen Villen zwar der Nachweis von Mauern, doch muß man in Betracht ziehen, daß mögliche ältere Vorläufer in Form von Gräben, Zäunen oder Hecken angesichts der oft nur ausschnitthaften Erfassung der Hofeinfriedungen zum Teil wohl einfach nicht erkannt wurden. Dies gilt auch für Luftbildaufnahmen, bei denen man in Fällen, in denen sich keinerlei Begrenzungen der Hofareale abzeichnen, zunächst durchaus noch mit leichteren, archäologisch schwerer faßbaren Formen der Hofeinfassung rechnen muß, ehe man das vollständige Fehlen einer solchen annimmt. Bei den bislang im Betrachtungsgebiet nachweisbaren Alternativen zu einer steinernen Mauer handelt es sich in der Regel um Zaun-/Palisadengräbchen, deren Funktion u.a. durch Pfostenstandspuren in einem solchen Gräbchen in Ingolstadt-Zuchering (Stadt Ingolstadt / Bayern) bestätigt wird.

Die gelegentliche Feststellung abgerundeter Einfriedungsecken, wie z.B. bei einem Gutshof in Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern), läßt zum Teil an eine Nutzung von Flechtwerkzäunen denken. Mehrreihige Gräbchenverläufe dokumentieren sowohl an letzterem Fundwort als auch beispielsweise in München-Denning (Stadt München / Bayern) die häufige Erneuerung der Zäune. Diese war anscheinend oft mit einer gewissen Erweiterung des Hofareals verbunden, die nicht unbedingt gleich so üppig ausfallen mußte, wie zum Teil die Zaunverläufe dreier umgrenzter Gehöftareale in Poing (Kr. Ebersberg / Bayern) nahelegen. Bisweilen die Hofflächen durchschneidende Gräbchen könnten zudem auf eine Binnengliederung in verschiedene Nutzungsbereiche hindeuten, doch darf man natürlich auch die Möglichkeit von Entwässerungsgräbchen nicht ganz außer Acht lassen. Die eventuell gravierendsten Unterteilungen sind dabei an letztgenanntem Fundort zu beobachten, wo letztlich nur schwer zu entscheiden ist, ob es sich um drei eigenständige Gehöfte handelt, von denen zwei dann allerdings nur durch einen 7 m breiten Weg voneinander getrennt wären, oder aber einen zusammengehörigen Hof mit potentiell aus viehwirtschaftlichen Gründen separierten Abteilungen. Zumindest an eine von diesen ist schließlich ein weiteres Areal als umzäunter Annex angegliedert. Insgesamt 18, teils durch einziehende Gräbchenköpfe und/oder auffallende Pfostensetzungen markierte Tore unterschiedlicher Zeitstellung erschlossen die einzelnen Abteilungen. Vergleichbare Pfostenstellungen betonen auch die Zugänge des Gutshofes in Oberndorf am Lech (Kr. Donau-Ries / Bayern). Neben den genannten Beispielen, wo während der gesamten Nutzungszeit der Siedlungsstellen die Umfriedung nie in Stein ausgebaut wurde, und offenbaren Kombinationen, wie beim östlichen Gutshof von Regensburg-Burgweinting (Stadt Regensburg / Bayern), der im Norden von einem mehrphasigen Graben und im Süden von einer Mauer begrenzt wurde, ergaben beispielsweise die umfangreichen Untersuchungen in der Straßenstation/Villa rustica in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg), daß verschiedene hölzerne Einfriedungen auch einer steinernen Mauer vorangehen konnten. Etwa zwischen 100 n.Chr. und dem mittleren 2. Jh. n.Chr. sind hier nacheinander Flechtwerkzäune, ein Bohlenzaum und schließlich eine Steinmauer nachgewiesen. In letzterer Phase erfolgte der Hauptzugang zur Anlage durch ein Tor mit stark ausgeprägten Wangenmauern.

Während vergleichbare Toranlagen etwa auch bei der westlichen Villa rustica in Regensburg-Burgweinting (Stadt Regensburg / Bayern), einem Gutshof in Treuchtlingen-Schambach (Kr. Weißenburg-Gunzenhausen / Bayern) und mit schon sehr ausgeprägter Torgasse auch bei einem Gehöft auf der "Steinigen Queil" in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) zu beobachten sind, scheinen die etwa in Obergermanien gelegentlich vorkommenden Torbauten/-gebäude in Raetien bislang weitgehend zu fehlen. Eine der Ausnahmen bildet allenfalls ein unmittelbar neben der Torwange einer Villa rustica auf der Flur "Steinhäuser" in Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg) positionierter, turmartiger Bau. Sieht von den ummauerten Kultbezirken in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) und einer kurzen Verbindungsmauer unbekannter Funktion zwischen einzelnen Nebengebäuden und der Umfriedung bei Gutshöfen in Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg) und Nördlingen-Holheim (Kr. Donau-Ries / Bayern) ab, sind auch den Hofbereich untergliedernde Mauern oder äußere Mauerannexe bislang praktisch nicht belegt.

Ein Ausnahme hiervon macht vielleicht ein Gutshof in Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg), bei dem ein ca. 1,5 ha großes Areal innerhalb der 8 ha großen Hoffläche durch eine Mauer separiert ist. Einige sonstige Stichmauern könnten auch noch auf weitere Unterteilungen hindeuten. Da der Plan der Fundstelle allerdings eine Zusammenzeichnung von Mauerzügen verschiedener Phasen darstellt, zwischen denen bei den Altgrabungen nicht differenziert wurde, ist unklar, ob es sich bei den Gliederungsmauern nicht zum Teil auch nur um Abschnitte einer älteren Hofbegrenzung handelt.

Ein bislang ungewöhnlicher Fall ist auch aus Riesbürg-Goldburghausen (Ostalbkr. / Baden-Württemberg) bekannt, wo sich in der Luftbildaufnahme eines Gutshofes zwei unmittelbar parallellaufende Hofmauern abzeichnen, deren Abstand zueinander so gering ist, daß hier kaum an eine Hoferweiterung gedacht werden kann. Inwieweit sie sich chronologisch vielleicht ablösen, ist ohne Grabungsbefund nicht zu entscheiden. Die Stärke steinerner Hofmauern ist recht unterschiedlich und nicht zuletzt auch vom Baugrund abhängig. Schon innerhalb eines Gutshofes, wie z.B. in Nördlingen-Holheim (Kr. Donau-Ries / Bayern), kann sie zwischen im vorliegenden Fall 0,7-0,95 m Dicke (gemessen unmittelbar oberhalb des Fundamentes) im nordwestlichen Umfriedungsabschnitt und 0,9-1,0 m im südwestlichen variieren. Ausgehend von der Breite, vom verbliebenen Trümmerschutt und von Vergleichsbeispielen in Obergermanien rechnet man im genannten Fall mit einer Mauerhöhe von wenigstens 2 m oder mehr.


Hinweise auf Villenbesitzer

Hinweise auf die Besitzer bzw. Bewirtschafter einzelner Villen sind in Raetien selten und stammen überwiegend aus dem kultischen Bereich. So konnte etwa aus dem Trümmerschutt eines zur einer Villa in Meßkirch (Kr. Sigmaringen / Baden-Württemberg) gehörenden Tempelchens ein Votivaltar für Diana geborgen werden, den ein gewisser Marcus Aurelius Honoratus Pancratius gestiftet hat. Sofern das unmittelbar außerhalb des unmauerten Gutshofareals gelegene Heiligtum nicht auch von der Bevölkerung der näheren Umgebung stark vereinnahmt wurden, liegt es nahe, in ihm einen Angehörigen aus der Familie des Villenbetreibers oder -verwalters zu erblicken.

Gleiches wird man auch für die Personen annehmen können, die in einer Opfergrube des 3. Jh. n.Chr. auf dem Gelände einer Villa rustia in Marktoberdorf-Kohlhunden (Kr. Ostallgäu / Bayern) eine große Menge unzerscherbter Terra-sigillata und einen Schreibzeugsatz deponierten. An drei Bechern sind folgende Weiheinschriften eingeritzt:

1) HIIRC(uli) V(ictor) SVIIROS LIACI (filius votum) SOL(vit)  – Herkules Victor geweiht. Sveros, Sohn des Liacus, (hat sein Gelübde) erfüllt.

2) STVRILLIIS NVM(in)IBUS CIINABIONIS – Sturilles (weiht diesen Trinkbecher bzw. seinen Inhalt) den göttlichen Numen von Cenabio.

3) DVCVS VOT(u)M (solvit) – Ducus (hat sein) Gelübde erfüllt.

Eine Analyse der drei bislang unbekannten Namen Sueros, Liacus und Sturilles sowie des häufiger belegten Ducus bzw. Ducius deutet auf den gallischen Raum hin. Sowohl die Ausführung der von drei unterschiedlichen Leuten, wohl den Stiftern, eingeritzten Inschriften als auch der Schreibzeugsatz legen durchaus gebildete Personen nahe.

Zumindest schriftkundig muß auch Clemens gewesen sein, der zur Erfüllung seiner Wünsche einen Liebeszauber auf einem Bleitäfelchen einritzte und im Fundament der Nordostecke des Hauptgebäudes einer Villa rustica in Peiting (Kr. Weilheim-Schongau / Bayern) einmauerte. Anhand des Fundortes liegt es nahe, daß seine Angebetete, eine gewisse Gemella, in diesem Bereich des Haupthauses wohnte. Sowohl Clemens als auch Gemella sind allerdings so gängige Namen, daß daraus keine Rückschlüsse auf ihre Herkunft zu ziehen sind. Angesichts der linksläufigen, von unten nach oben geschriebenen Zeilen mit unterschiedlicher Buchstabenausrichtung, die natürlich nicht so zügig wie normal eingeritzt werden konnten, ist auch die Routiniertheit der Schrift nur schwierig zu beurteilen.

Auch das vergleichsweise profane Wandputzgraffito "IVCVN(dus)" aus einem gehobener ausgestatteten (u.a. mit floralen und figürlichen Wandmalereien) Gutshof in Ummendorf (Kr. Biberach / Baden-Württemberg) muß nicht zwangsläufig auf die Bewirtschafter- und/oder Besitzerfamilie verweisen, sondern kann durchaus auch von jemandem aus dem Gesinde angebracht worden sein.

 

Gräber

Neben der Ausstattung der Gebäude und möglichen kultischen Hinterlassenschaften sind es in erster Linie die Gräber, die Auskünfte über die soziale Stellung und Herkunft der Gutshofbewohner geben könnten. Leider ist es bislang in den wenigsten Fällen gelungen Gutshöfe und aussagekräftige Gräberfelder miteinander zu verbinden. Eine der wenigen chronologisch noch recht frühen Ausnahmen bildet etwa ein einzelnes Körpergrab aus Poing (Kr. Ebersberg / Bayern), das zu einem kleinen Gehöft des 1. Jh. n.Chr. gehört, von dem zwei Sechspfostenbauten, zwei Brunnen und sich annähernd rechtwinklig kreuzende Gräbchensysteme (Zaungräbchen?) bekannt sind. Der etwa vierzigjährige Mann wurde zusammen mit zwei Fibeln, einem Messer, einem handaufgebauten Keramikgefäß und Speisebeigaben in Form von Ziegen- und Schweinefleisch bestattet. Der linke Schulterknochen, der Arm und die Hand wurden offenbar sekundär entfernt um eventuell eine Wiederkehr des Toten zu verhindern. Bestattungsform und Grabausstattung ermöglichen es, den um die Mitte des 1. Jh. bestatteten Toten der sogenannten Gruppe "Heimstetten" zuordnen, die im Alpenvorland einen Zuzug von Neusiedlern aus dem Alpenraum oder eine traditionelle Besinnung lokaler Bevölkerungsteile während des 2. Drittels des 1. Jh. n.Chr. kennzeichnet.

Abgesehen von wenigen weiteren, meist nur unzureichend erforschten und publizierten  Fällen, wie etwa einem möglicherweise ummauerten Grabbezirk vor der Nordwestecke eines Gutshofes (Flur "Steinrißle") bei Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg), zwei Grabbauten in umittelbarer Nähe einer Villa rustica (Flur "Heiligenäcker") in Langenau (Alb-Donau-Kr. / Baden-Württemberg) oder den neun Urnengräbern sowie der möglichen Fundamentstickung eines Mausoleums unweit eines Gutshofes bei Nördlingen-Baldingen (Kr. Donau-Ries / Bayern), bieten die umfangreichen Grabungen in den beiden Gräberfeldern einer Straßenstation/Villa rustica (Flur "Steinige Braike") in Sontheim an der Brenz (Kr. Heidenheim / Baden-Württemberg) sowie der Bestattungsplatz nahe eines nur in geringen Ausschnitten bekannten Gutshofs in Wehringen (Kr. Augsburg / Bayern) die derzeit weitreichendsten Einblicke in das Bestattungswesen der Landsiedlungen. Insgesamt konnten auf den zwei entlang der römischen Fernstraßentrasse Faimingen-Urspring unmittelbar gegenüber dem Gutshofareal angelegten Gräberfeldern in Sontheim an der Brenz über 150 Bestattungen der Zeit zwischen um 100 n.Chr. und der Mitte des 3. Jh. n.Chr. ergraben werden. Dabei handelt es sich sowohl um Brandgräber, unter denen die Brandschüttungsgräber gegenüber den Urnengräbern dominieren, als auch vereinzelte Körperbestattungen, darunter häufig Kindergräber.

Wenigstens zwei hölzerne Vierpfostenbauten und zehn teils als ummauerte Grabgärten, teils als punktuelle Monumente errichtete Steinbauten beherrschen die Grabarchitektur des Gräberfeldes. Die Reste der Monumente, von denen ein Teil bereits im späten 2./frühen 3. Jh. wieder abgerissen wurde, reichen von kleineren Bruchsteingevierten, auf denen sich über einem steinernen Sockelbereich mit der Bestattung vermutlich eine Skulptur erhob, bis zu einem sehr tiefen Fundament, das vermutlich zu einem Pfeilergrabmal gehörte, dessen vorauszusetzende Quaderarchitektur eine Höhe von bis zu 8 m erreicht haben könnte. So unterschiedlich wie die Grabarchitektur und die Bestattungsformen ist auch die Beigabenausstattung. Abgesehen von einem nur zusammen mit einem Hahn in einer Grube verscharrten Mann, reicht sie von einfachen Gefäß- und Trachtbeigaben bis hin zu Gräbern mit umfangreichen Glasgefäßensembles (u.a. Kannen, Flaschen, Teller, Näpfe), zusätzlicher Gebrauchskeramik, Kästchenbeschlägen und Würfelzeug. Einem Bestatteten folgten zudem sechs Jagdhunde ins Jenseits, die in einer separaten Grube beigesetzt wurden.

Noch reichere Funde sind auch aus dem entlang der römischen Straßentrasse Augsburg-Kempten angelegten Gräberfeld von Wehringen (Kr. Augsburg / Bayern) bekannt. Auf dem zwischen 100 n.Chr. und den fortgeschrittenen 3. Jh. n.Chr. belegten Areal konnten fünf größere Grabbauten sowie 58 Brand- und zwölf Körpergräber, unter letzteren fünf Kinderbestattungen, ergraben werden. Bei den schon in spätrömischer Zeit zur Baumaterialgewinnung wieder abgetragenen Grabbauten handelt sich um drei kreisförmig angelegte Mauern mit schauseitigem Denkmalfundament, die einst Grabtumuli umschlossen, einen als rechteckiges Mauergeviert kenntlichen Grabgarten und das Rechteckfundament eines Grabdenkmals. Waffenteile, wie ein Schwert mit Ringknaufgriff, ein Dolch, eine Lanze und ein Schildbuckel, die in einigen frühen Brandgräbern zum Vorschein kamen, entsprechen nicht der römischen Beigabensitte, sondern legen spätestkeltische oder, angesichts der Zeitstellung der Gräber, eher germanische Gepflogenheiten nahe. Unter solchen vergleichsweise einfacheren Bestattungen, deren Keramik- und Glasbeigaben teilweise schon im Feuer des Scheiterhaufens zerstörten wurden, sticht das Körpergrab eines Arztes (Grab 7) mit Glas- und Keramikfunden sowie einem bronzenem Arzneikästchen und einem Satz chirurgischer Instrumente schon stark hervor. Einer demgegenüber noch deutlich gehobeneren Kategorie gehören schließlich die Gräber 1 bis 4 an, was nicht nur in ihrer monumentalen Grabarchitektur, sondern auch der Ausstattung zum Ausdruck kommt. Besondere Erwähnung verdient dabei das Grab einer um 200 n.Chr. verstorbenen Frau (Grab 3), deren Asche, verpackt in chinesischer Seide, in einer mit Blei verschlossenen Glasurne in einem als Ossuarium hergerichteten Architekturblock beigesetzt war. Zu ihrer Jenseitsausstattung gehörten neben Schreibutensilien, Strigiles und Balsamarien auch bronzene Klapptischgestelle, mögliche Sänftenbeschläge, zwei Dutzend Bronzegefäße (u.a. Kasserollen-/Siebgarnituren, Griffschalen, Becken, Krüge und Kannen) sowie mehr als fünfzig Keramik- und Glasgefäße. Es liegt nahe, in derart reich ausgestatteten Gräbern Angehörige der gesellschaftlichen Oberschicht der nicht weit entfernten Provinzhauptstadt Augsburg zu sehen, die in Wehringen (Kr. Augsburg / Bayern) ein Landgut mit vermutlich reich ausgestattetem Herrenhaus unterhielten, wie es etwa in Form der Villen von Baar-Unterbaar (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern), Friedberg (Kr. Aichach-Friedberg / Bayern) oder Stadtbergen (Kr. Augsburg / Bayern) im Augsburger Umland mehrfach belegt ist. Da von dem anscheinend unmittelbar den Gräbern benachbarten Wehringer Gutshof bislang jedoch nur wenige Mauerzüge bekannt sind, erlauben nur die für jeden sichtbar entlang der Straßentrasse angelegten, monumentalen Grabbauten der Besitzerfamilie, umgeben von den Bestattungen ihres möglichen Leibarztes und weiterer Untergebener, Rückschlüsse auf den einstigen Luxus ihres Anwesens.

Christian Miks


Literaturliste

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